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kein Käufer bei Zwangsversteigerung

gefragt von Andegger am 21.02.2009 um 13:10 Uhr

Hallo,

ich wollte mal fragen was passiert, wenn sich bei einer Zwangsversteigerung auch beim 2. Termin kein Käufer findet bzw. wenn sich auch sonst kein Käufer findet? Was passiert dann mit dem Haus?


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svanny
beantwortet von svanny am 21. Februar 2009 13:11
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Dann ist der Preis wahrscheinlich immer noch zu hoch angesetzt. Irgendwann geht es schon weg.

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 21. Februar 2009 13:14

Beim 2 . Mal gibt es kein Limit...man kann ein Euro bieten...wenn es nicht weggeht..ist es eine stillgelegte Mülldeponie..

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 21. Februar 2009 13:17

Davon hätte kein Gläubiger etwas. Da würde man lieber noch länger auf sein Geld warten als es ganz aufzugeben.


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 21. Februar 2009 13:11
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Das anfangsgebot wird immer weiter abgesenkt.

Kommentar von Andegger am 21. Februar 2009 13:14

Und wie oft wird der Preis gesenkt bzw. wieviel Termine gibt es maximal?


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 21. Februar 2009 13:14
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das wird so lange angeboten, bis ein käufer da ist. nur der mindestwert wird mit absprache des gläubigers gesenkt. minimal bis zum wert der hypothek.wenn dann nicht, kauft teilweise die bank das haus selbst und verkauft es dann in eigenem namen...oder über strohleute, damit die ihre kohle raushaben.


anonym
beantwortet von jockl am 21. Februar 2009 13:15
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So der Gläubiger es freigibt, kann zum besten Gebot zugeschlagen werden.


Hausinspektor
beantwortet von Hausinspektor am 21. Februar 2009 14:54
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Hallo,

hier noch ein paar Tipps zum Thema Zwangsversteigerung

http://www.immobilienkaufberater.de/Zwangsversteigerung.htm


anonym
beantwortet von yogi48 am 23. Februar 2009 15:10
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wenn die Wertgrenzen ( 7/10-Grenze bzw. 5/10-Grenze verbraucht sind und daher nicht mehr gelten) gibt es nur eine Verschleuderungsgrenze und die liegt bei rd. 25-30 % des Verkehrswerts. Wird auch dieser Wert nicht erreicht, kann es noch billiger werden, aber die Gerichte erteilen dann meist den Zuschlag nicht sofort, sondern geben dem Eigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme. Das absolut niedrigtste Gebot liegt in Höhe der Gerichtskosten des Verfahrens, denn Gebote unterhalb der Kostengrenze sind gar nicht zulässig. Im übrigen entscheidet immer der Gläubiger, der bestrangig das Verfahren betreibt. Er hat das Verfahren in der Hand und kann jedes Meistgebot ins Leere laufen lassen, in dem er vor Zuschlgaserteilung das Verfahren einstweilen lässt. Dann kann auf das abgegebene Meistgebot der Zuschlag nicht erteilt werden.Diese Spiel geht solange weiter, wie eben ein betreibender Gläubiger Interesse daran hat. Wird die Preisvorstellung auf Gläubigerseite nicht erreicht wird er irgendwann das Verfahren aufheben lassen oder ein nicht forderungsdeckendes Ergebnis akzeptieren und die Restschuld mit anderen Vollstreckungsmaßnahmen beizutreiben versuchen.


anonym
beantwortet von garigarin am 26. November 2009 22:35
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Hallo Bin selbst Glubiger.Es soll eine Wohnunh in Koln zwansversteigert werden.Ich mochte aber selbst die haben.Wie soll ich mich am besten verhalten. Die Wohnung wurde auf 20.000 begutachtet.Ich will Sie bis 15.000 kaufen.Schuld ist 21500 euro. Wie soll ich bitten,soll ich das selbst machen oder uber Spezilaisten. Danke


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