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Kein Hinweis auf Bußgeld

gefragt von sandrine43sandrine43 am 14.03.2008 um 17:26 Uhr

Ich hab vor 2 Stunden schon einmal gefragt und einige Antworten bekommen. Aber nochmal, nachdem mich der Knöllchenschreiber verwarnt hat und ich mich entschuldigt habe, hab ich gefragt ob ich trotzdem weiterfahren darf. Er hat überhaupt nichts von einem Bußgeld erwähnt. Das hätte er mir doch sagen können oder vielleicht müssen. Er lies mich ja somit im Unklaren oder eigentlich im Glauben dass er ein Auge zudrückt. ich hab mich dann auch noch bedankt. Das kann doch nicht sein dass er mich ohne Androhung einer Ordnungwidrigkeit ziehen lässt und dann landet sie doch bei mir im Postkasten. Wenn er mich schon selber erwischt kann er sich das Porto sparen. Aber wie gesagt er hat keine Buße erwähnt


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe sandrine43,

wie tradaix schon sagte, möchte ich Dich bitten in Zukunft Fragen nicht zweimal zu stellen, sonder die Funktion "noch eine Antwort bitte" zu nutzen.

Vielen Dank und lieben Gruß.

Christian vom gutefrage.net-Support

Reply


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. März 2008 17:30
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Das Ordnungspersonal ist sogar angehalten, jegliche Diskussion die Sache betreffend, abzuwenden!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 14. März 2008 17:32

Dh..so stimmts...!

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 9. Mai 2008 15:16

HAB ÜBRIGENS K E I N E N STRAFZETTEL BEKOMMEN :-)


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 14. März 2008 17:33
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Sandrine, ich glaube, du erwartest etwas zuviel Entscheidungsfreiheit und -willen bei einer Politesse (im Gegensatz z. B. zu einem Polizisten). Sie wird doch nur dafür bezahlt, möglichst viele Falschparker nach Standard aufzuschreiben; das könnte auch ein "dressierter Affe". Ich nehme an, dass sie bei dieser enervierenden Routine-Tätigkeit keine Lust hat, sich in "Gewissenkonflikte" zu begeben. Man sagt so ein Verhalten den "typisch deutschen Beamten" nach; vielleicht zu recht.

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 14. März 2008 17:48

Das hast Du gut geschrieben.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 14. März 2008 20:48

Danke, Sandrine.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 14. März 2008 17:28
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Die Knöllchen werden immer mit der Post zugesandt.

Was man am Auto vorfindet, ist eher eine Vorwarnung.

Und ich würde mir auch jegliche Diskussion mit Falschparkern ersparen, wenn ich Politesse wäre.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 14. März 2008 17:28
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Die Knöllchen werden immer mit der Post zugesandt.

Was man am Auto vorfindet, ist eher eine Vorwarnung.

Und ich würde mir auch jegliche Diskussion mit Falschparkern ersparen, wenn ich Politesse wäre.


tradaix
beantwortet von tradaix am 14. März 2008 17:31
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FAQ: Meine Frage wurde zwar bereits beantwortet, aber ich hätte gerne weitere Antworten. Was kann ich tun?

Sie haben die Möglichkeit eigene bereits beantwortete Fragen als unzureichend beantwortet zu kennzeichnen. Das neue Feature "Noch eine Antwort, bitte" ist unterhalb der veröffentlichten Frage neben dem Link "Inhalte beanstanden" zu finden.

Die so gekennzeichneten Fragen lassen sich unter "Offene Fragen" und dem dort platzierten Link "Noch eine Antwort, bitte" aufrufen.





emjay
beantwortet von emjay am 14. März 2008 17:34
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Der Mensch, der dich aufgeschrieben hat, wird wohl kaum selber entscheiden, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht. Wo liegt überhaupt dein Problem? Vor 2 Stunden wußtest du noch gar nicht, ob was nachkommt und jetzt regst du dich schon wieder auf. Du hast im absoluten Halteverbot vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt und dafür bekommt man nun mal ein Knöllchen. Was würdest du machen, wenn deine Wohnung brennt und dir die Feuerwehr erklärt, daß sie etwas später kommt, weil gerade ein Auto ungünstig parkt?

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 14. März 2008 17:43

ehrlich gesagt finde ich deine antwort ziemlich beschissen und es ärgert mich Wie du das schreibst. Ich weiss gar nicht woran du es fest machst das ich mich schon wieder aufrege. Die Tatsache das ich falsch geparkt habe habe ich nie bestritten. nur ist mir das so wie das heute gelaufen ist noch nicht passiert und deshalb bin ich verwundert und suche Rat. Danke

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 14. März 2008 17:48

Woran ich festmache, daß du dich aufregst? Du stellst im Abstand von 2 Stunden hier die gleiche Frage, obwohl sich an der Situation noch nichts geändert hat und du noch nicht weißt, was weiter passiert. Auch wenn du die Frage hier noch so oft stellst, wird keiner hier hellsehen und dir sagen können, was die Zukunft bringt.

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 16. März 2008 18:37

Vielen Vielen Dank. Sehr freundlich und zu gutig Ihre konstruktive Aufklärung. ...........grins

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 5. April 2008 06:05

wer hat das Auto dahin gestellt? Falsch geparkt - Knöllchen! Kein Thema. Sehe das wie emjay; da gibts kein rütteln. Selber Schuld, ist so.


bini78
beantwortet von bini78 am 14. März 2008 17:34
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Jetzt sieh doch einfach ein, das Dein Verhalten nun mal nicht OK war und Du bist erwischt worden. Wenn du weiterfahren darfst, heißt das doch nicht, dass Du nicht bezahlen musst. Ich glaube der Knöllchenschreiber hat gemeint dass Dein Wagen nicht abgeschleppt werden muss oder dass Du keine Straftat begehst wenn du fährst. Eine Bekannte ist Politesse - wenn sie einmal was eingetragen haben, können Sie es nicht einfach wieder löschen. Es ist für Dich halt dumm gelaufen – jetzt steh auch dazu.

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 14. März 2008 17:46

Wer sagt denn dass ich es nicht einsehe. Das hab ich von Anfang an getan. Und dazu stehen tu ich ebenso. Aber ich hatte mir halt Gedanken gemacht weil er mich so in dem Glauben fahren lies dass er meine Entschuldigung angenommen hat und meinen Dank, und weil es eigenlich ein relativ freundliches Gespräch war. Aber danach war ich einfach verunsichert und hab mich hier erkundigt.

Kommentar von Simple_avatar8smallbini78 am 14. März 2008 19:11

Man hat schon das Gefühl, dass Dich die Sache ziemlich aufgeregt hat (hätte mich am Anfang auch aufgeregt)aber ich glaube Du währst am liebsten auch um die Zahlung herum gekommen - das meinte ich mit ´dazu stehen´.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 14. März 2008 18:07
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Manche Ordnungsämter verlangen ausdrücklich eine Bezahlung per Eizahlungsschein. Warum ? Weil sie sonst am Ende eine grössere Summe auf sich tragen müssten und somit das Ziel diverser Kleinkrimineller würden. Und weil sie sonst auch bestechlich werden, falsch herausgeben, zu Gunsten oder Ungunsten der Stadt und fals mal was übrigbleibt könnten sie es auch als "Trinkgeld" ansehen. Die Ordnungswiedrigkeit muss er dir nicht androhen, die hast du ja bereits gemacht. Wenn, dann müsste er für das nächste mal eine höhere Busse oder eine Anzeige androhen.


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