Kein Handlungsbedarf für Hartz 4-Kinder?
Was sagt man dazu? Da stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Höhe des Hartz 4-Satzes für Kinder verfassungswidrig ist und unsere Politiker sehen KEINEN Handlungsbedarf (siehe: http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=13352710)
Mir steigen grad so kleine Rauchsäulen aus den Ohren. Erst dieser Fake mit der Kindergelderhöhung (von der die Hartz 4-Kinder ja auch nichts haben, weil der Regelsatz nicht erhöht wurde und man ihnen alles wieder abzieht) und jetzt das.
Findet Ihr auch, dass das ungerecht ist und dass man dagegen vorgehen sollte? Oder denkt Ihr, ich rege mich zu Unrecht auf und das ist alles in Ordnung so?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Eine Erhöhung ist nicht notwendig | 0 |
| Es muss dringend was geschehen | 6 |
| Mehr Geld für die Kinder | 14 |
| Anderes | 0 |
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichEs muss dringend was geschehen
das ganze system geht doch den bach runter. aber das ist deutschland. herzlich willkommen in der BRD.
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Antwort von Silencee 28.01.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreichMehr Geld für die Kinder
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichMehr Geld für die Kinder
bessere schulen kindergärten bessere spielplätze für alle kinder
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichEs muss dringend was geschehen
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichEs muss dringend was geschehen
Deine Aussage ist nicht ganz korrekt. Dieses Urteil wurde nicht vom Bundesverfassungsgericht,sondern vom Bundessozialgericht gesprochen und sogleich ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Heißt im Endeffekt: Momentan sagt dieses Urteil GAR NICHTS aus,weil erst noch das (höhergestellte) Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss. Erst wenn die dort der gleichen Meinung sind,muss der Staat was tun. Bis das BVG einen Entschluß fasst,werden aber mit Sicherheit noch viele Monate vergehen. Und wenn,dann steht der Umfang der Erhöhung nochmals auf einem anderen Blatt. Meine persönliche Meinung:Das ALG2 für Kinder sollte genauso hoch angesetzt werden,wie das für Erwachsene. Das ALG2 sieht zwar auch Positionen vor,die eigentlich nur Erwachsene betreffen (Kosten für Telekommunikation z.B.),aber dafür haben Kinder an anderen Stellen höhere Kosten (Kleidung etc).
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichMehr Geld für die Kinder
Die Regelsätze sollten mit einem Blick auf den tatsächlichen Bedarf festgesetzt werden. Pauschal angesetzte Beträge sollten auf jeden Fall nicht willkürlich möglichst niedrig angesetzt werden, nur um die Summe im Finanzhaushalt so klein wie möglich zu halten.
Das Urteil stammt vom Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht kann noch eine endgültige Entscheidung treffen.
Kommentar von Kristall08Kristall08 27.01.2009Habe es gerade auch bemerkt. Entschuldigung, hatte mich so in Rage geschrieben....
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mehr als kaffee saufen den ganzen tag,machen die wohl auch nicht,was,schade!unsere kiddies müssen dafür zur tafel rennen:o/
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichEs muss dringend was geschehen
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Das einzige Problem: Das dieses Geld dann auch wirklich bei den Kindern ankommt...
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Stimmt, entschuldigung. Aber in der aufkeimenden Wut grade habe ich mich glatt vertan. ;-)