Hallo,
habe mir kürzlich neue klamotten gekauft und da ist mir im Geschäft aufgefallen, das auf einem Schild folgendes stand:
Keine Geldrückgabe - lediglich Warengutschein!
Ist das so in Ordnung, oder muss das Geld bei Umtausch erstatten werden??
zwergenmama
Umtausch, wenn Dir die Ware nicht gefällt, ist reine Kulanzsache. Selbstverständlich darf der Laden Dir dann auch einen Warengutschein geben.
Etwas anderes ist die gesetzliche Gewährleistung. Da gelten andere Regeln.

wir sind alle verwöhnt von aldi und co. aber deren kulante praxis der rücknahme ohne jedes nachfragen allein mit kaufbeleg ist nicht allgemeines recht. das allgemeine redcht zu solchen fragen steht im bürgerlichen gesetzbuch, bgb. sollte man sich als text im internet suchen und auf den pc laden.

Nein, beim Umtausch muss kein Geld zurückgegeben werden!
Warum gibt es hier eigentlich kein Widerrufsrecht gem. §346 bgb anders als bei vielen anderen vertägen wie dsl-flaterates,etc. ?