Mein Problem: Ich hatte in meinem neuen Job (seit sechs Wochen)einen Arbeitsunfall mit gebrochenem Arm. Eine Woche später bekam ich die Kündigung mit der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist von zehn Tagen. In der Kündigung stand außerdem folgendes: Sollten sie ihrer Arbeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht nachkommen wird diese Zeit nicht vergütet.
Der Unfall wurde von mir am selben Tag telefonisch gemeldet und ein Unfallbericht wurde geschrieben. Den einzigen Fehler den ich mir vorhalten muß, ist, das ich die Krankmeldung nicht wie im Arbeitsvertrag festgehalten, nach einem Tag, sondern erst nach vier Tagen eingereicht habe. Ist das Rechtens??
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Die Kündigung kann nicht abgewendet werden. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach mindestens sechsmonatigem Arbeitsverhältnis, so dasses auf die Betriebsgröße nicht ankommt. Krankheit ist entgegen weit verbreiteter Auffassung kein Hindernis für eine Kündigung.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen kann nicht ausgeschlossen werden. Die verspätete Krankmeldng führt nicht zum Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Der Arbeitgeber dürfte nur die Entgeltfortzahlung solange zurück behalten, bis die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen ist.
Dauert die Arbeitsnfähigkeit nach Ablauf der Kündigungsfrist noch an (wahrscheinlich bei einem gebrochenen Arm), gibt es nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Krankengeld von der Krankenkasse, auch wenn der Zeitraum von 6 Wochen Entgeltfortzahlung noch nicht abgelaufen ist. Es gibt dann also auch nicht (das niedrigere) Arbeitslosengeld. Geh also bald zur Krankenkasse und stelle entsprechenden Antrag.
Kleinbetrieb (bis 11 Mitarbeiter) oder grösser?
Er darf kündigen in der Probezeit (1/2 Jahr, wenns im Vertrag so steht) und die Zeit ab der siebten Woche zahlt er ohnehin nichts, da gibts dann Krankengeld.
Der Abgabetermin der Krankmeldung ist in Ordnung, er wusste ja Bescheid - das reicht vorab.
Und da würde ich auch gar nicht mehr weiterarbeiten wollen.
bitmap am 9. Februar 2008 19:10 Mit Vereinbarung einer Probezeit hat der Kündigungsschutz (nach KschG) in den ersten 6 Monaten nichts zu tun.

Meiner Meinung ist das ein Fall für den Anwalt, alles Gute deinem Arm und in deinem Streit

Wenn du ne Begründung dafür hast, dass die Krankmeldung den Arbeitgeber nicht früher erreichen konnte, dann ist es bestimmt nicht rechtens. So weiß ich´s nicht, weil ich da Laie bin, aber ich glaub die haben nur nach nem Grund gesucht dir zu kündigen. Das alleine wird meiner Meinung nach nicht der wahre Kündigungsgrund sein. Jedenfalls: wenn du nen gebrochenen Arm hast und nen Scheibtischjob, bist du arbeitsunfähig und somit wird dir die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dennoch vergütet, wenn du ne AU vom Arzt bringst.
aline1507 am 9. Februar 2008 18:11 Uuups, hab das mit der Probezeit übersehen. Dann darf dir natürlich egal warum gekündigt werden.

Also eine Kündigung ist in Deinem Fall sicher möglich da Du ja in der Probezeit gewesen bist. Das Versäumnis mit dem verspätetem abgeben des Krankeinscheines hast Du ja selber eingesehen. Eine nicht Auszahlung von Lohn im Krankheitsfall verstößt aber gegen alle Regeln.

Naja, mal zur Info, in welchem Betrieb arbeitest Du denn? Normal bekommt es der Chef, der Vorarbeiter, oder Dein direkter Vorgesetzter mit, dass dies ein Arbeitsunfall war. Ab dem Tag gibt es i.d.R. Krankengeld, wenn nicht von der Krankenkasse, dann aber von der Berufsgenossenschaft. Zur Kündigung ist nur folgendes anzumerken, wenn die gestzliche Kündigungsfrist unterschritten wurde ist sie auf jeden Fall hinfällig (die vom Arbeitsvertrag). Ich würde es auch so machen, wie hier schon geraten, lass Dich anwaltlich beraten.
thomytiger am 9. Februar 2008 18:19 Sorry, hab die Probezeit auch außer 8 gelassen. Aber Geld müsste es trotzdem geben.
Lola60 am 9. Februar 2008 18:23 Krankengeld bekommt man immer erst nach 6 Wochen, bis dahin gilt die Lohnfortzahlung. Dies gilt auch bei Arbeitsunfällen. Außerdem bekommt man das Geld nur von der Krankenkasse ausgezahlt. Es kommt aber von der Berufsgenossenschaft, die Krankenkasse holt sich das Geld von der BG wieder.
bitmap am 9. Februar 2008 18:53 ''Krankengeld bekommt man immer erst nach 6 Wochen, bis dahin gilt die Lohnfortzahlung.''
Nicht ganz richtig. Siehe § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz und § 46 Ziffer 2 SGB V.

Nach wie vielen Wochen der Tätigkeit war denn der Unfall?
Der Unfall war in der siebten Arbeitswoche
bitmap am 9. Februar 2008 19:00 Dann müsste es auch Entgeltfortzahlung geben.
Übrigens auch ganz interessant: ''(1) 1Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt.'' (§ 8 Entgeltfortzahlungsgesetz)
bitmap am 9. Februar 2008 19:08 Nur zur Sicherheit: Wir sprechen hier aber schon von einem Arbeitsverhältnis in Deutschland?
Ja,Arbeitsvehältnis in Deutschland. Ich denke Kündigung ist O.k aber kein Geld verstehe ich nicht.Der Unfall war vor 10 Tagen, vor 3 Tagen kam die Kündigung
bitmap am 9. Februar 2008 19:23 Der Arbeitgeber kann ja schreiben, was er will. Nur wenn der gesetzliche Anspruch besteht, dann kann er den nicht einfach ausschließen.
vollyhn am 9. Februar 2008 19:10 Leider läuft die Vorschrift in der Praxis ziemlich leer, da die wenigsten Arbeitgeber dumm genug sind, die Erkrankung als Kündigungsgrund in die Kündigung zu schreiben oder sonst zuzugeben. Insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendungfindet, wird zumeist gar keine Begründung gegeben und dann hat die Krankenkasse das Nachsehen. Findet das Kündigungsschutzgesetz einmal Anwendung, ist die krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig unwirksam, wenn die Krankheit noch nicht einmal den Entgeltfortzahlungszeitraum gedauert hat.
bitmap am 9. Februar 2008 19:14 Ich wollts nur mal erwähnt haben. Vermutlich war der AG nicht so blöd, zu schreiben, dass er wegen der Krankschreibung gekündigt hat.
... und zum Arbeitsamt, weil Du von der drohenden Arbeitslosigkeit in Kenntnis gesetzt worden bist.
Und für vollyhn nen Daumen!!!