Kautionsrückzahlung - während Hartz 4 Bezug - Vermögen oder Einkommen?

7 Antworten

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Die Kaution ist eindeutig Vermögen. Wenn dein Gesamtvermögen mit der Kaution den Freibetrag nicht übersteigt, gehört der Betrag dir, und kein Arbeitsamt hat daran zu rütteln (wenn sie es doch versuchen - Widerspruch einlegen und notfalls klagen).

Die Auskunft, dass die Kaution Vermögen darstellt, habe ich übrigens selbst bei der Leistungsabteilung der ARGE bekommen.

du hattest zur Mietzeit auch schon einen Anspruch auf die Kaution sprich wurde indirekt von dir erwirtschaftet bzw hast dir vom Mund abgespart. Wenn du neue Wohnung beziehst würdest du das Geld wiederum für Kaution brauchen. Dies ist nur eine Vermögensverschiebung sprich ist kein Einkommen. Das Einzige was sie dir "abknöpfen" können sind die Zinsen die sich aus diesem Kapital durch den Vermieter ergeben haben!

ähnlich verhält es sich mit einem Auto. Wenn es einen Zeitwert von 2500 Euro nicht übersteigt braucht es auch nicht veräussert werden um damit deinen Lebensunterhalt vorübergehend zu bewerkstelligen!

Dein Wort in Gottes Ohr!

@Ehestut6

mal angenommen sie braucht das Geld erneut für Kaution. Muss sie dann wiederum bei Arge betteln gehen um einen Vorschuss zu bekommen ? Sicher der Urlaub steht dem entgegen aber was dafür spricht ist dass sie das Geld in Raten abbezahlt hat und sie damit sicher unter dem Freibetrag liegt!

Die Kaution ist doch bereits jetzt Dein Eigentum. Du hast eine Forderung an den Vermieter und er eine Schuld an Dich. Das IST ein Vermögenswert.

Du wandelst diesen Vermögensbestandteil nun lediglich von der Form einer Forderung in die Form eines Barvermögens oder Bankguthabens um. Eine Vermögensumwandlung kann per se grundsätzlich kein Einkommen sein.

Sonst wäre ja die Auszahlung Deines Bankguthabens in Deine Barkasse schon eine "Einnahme"!

Dass das mal ein JC falsch gesehen haben mag, kann sein. Aber wenn das der Masstab sein sollte, kannst Du niemals nach der Rechtslage fragen.

Es hat ja einen Grund, dass es 200.000 Gerichtsverfahren jedes Jahr gegen JC gibt und sie immer noch mehr werden.

Musstest Du jetzt nicht auch Kaution an den neuen Vermieter bezahlen?

Du darfst doch einen gewissen Betrag auf Deinem Konto haben, ohne dass die Arge da was zurückfordern kann.

http://www.jobcenter-muenster.de/site/faq/

Volljährigen, hilfebedürftigen Empfängern von Arbeitslosengeld II und deren Partner steht ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr zu, mindestens 3.100 Euro, höchstens 9.750 Euro. Bei Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Die Höchstgrenze liegt hier bei 33.800 Euro. Jedem hilfebedürftigen, minderjährigen Kind steht ein Freibetrag in Höhe von 3.100 Euro zu. Unter bestimmen Voraussetzungen steht Ihnen für Ihre Altersvorsorge ein Freibetrag in Höhe von 250 Euro je Lebensjahr, höchstens jedoch 16.250 Euro zu. Zusätzlich ist vom Vermögen die Altersvorsorge (Riester-Rente) in Höhe des gesetzlich geförderten Umfanges abzusetzen. Zudem hat jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen zur Verfügung.

das hat das amt mit einer abtretungserklärung gezahlt...man muss ja meist warten bis man die Kaution zurückerhält

Wenn du die kaution Monatlich beim Job Center in raten Abbezahlt hast,so gehört das Geld dir ABER du darfst es Verwenden nur für eine weitere Kaution ( bei Wohnungswechsel). mit fg

Wenn es doch mein Geld ist nach Abzahlung ist es mein Vermögen und darf es doch frei einsetzen, die Neue Kaution wurde mit einer Abtretungserklärung bezahlt vom Amt.