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Kautionsgeld für Nutzungsentschädigung

gefragt von juliabedau am 24.05.2008 um 17:39 Uhr

Hallo,ich habe eine Frage zum Mietrecht,wer kann mir helfen.Ich bin im selben Haus letztes Jahr vom Erdgeschoss in das 1.OG gezogen,Mietvertrag wurde zum 01.06.07 abgeschlossen,ab 08.05.07 konnte ich aber schon in die Wohnung,die Wohnung im Erdgeschoss habe ich nicht gekündigt,da ich dachte,das mit Wohnungswechsel Mietvertrag gelöscht ist,am 06.08.07 habe ich dann Schlüsselübergabe vom Erdgeschoss gemacht,da ich erst Ende Juli meine Küche ausbauen konnte.Er sagte mir bei Wohnungsübergabe, das er die Miete für Juni-August auch für die Erdgeschosswohnung bekommen wollte,da ich für beide Wohnungen die schlüssel hatte und keine Kündigung zum


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Mai 2008 17:44
2x
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du hast doch gleiche Frage gerade gestellt..versuche dich erstmal mit dem Vermieter zu einigen, denn wenn es hier keine gütliche Einigung gibt, bist du eine Menge Geld los und das friedliche Zusammenleben zwischen Mieter und Vermieter dürfte nachhaltig gestört sein..

Kommentar von juliabedau am 24. Mai 2008 17:47

Ich habe zu meinem Vermieter damals 06.08.07 gesagt, das ich jetzt ausziehe und habe die Wohnung am 08.08.07 dann gekündigt, also die im 1. Obergeschoss und bin zum 01.12.07 komplett ausgezogen aus dem Haus und nun verlangt er die 2,5 Monate als Nutzungsentschädigung von der Kautionszahlung zurück.

Kommentar von dolabella am 24. Mai 2008 18:05

Er macht das deshalb, weil Du zwei Monate lang zwei Wohnungen belegt hast; auch wenn Du die eine lediglich zum Unterstellen Deiner Einbauküche genutzt hast. Hättest Du sie zum 01.06.07 geräumt, wäre das etwas anderes ...

Kommentar von juliabedau am 24. Mai 2008 18:11

Also bin ich nun auch noch meine Kaution komplett los oder kann ich durch einen Rechtsanwalt noch irgendwas zurück holen ????

Kommentar von dolabella am 24. Mai 2008 18:13

So wie Du die Sachlage schilderst, halte ich das für aussichtslos. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, bieten die Dir eine kostenlose Erstberatung (entweder telefonisch oder beim RA), die könntest Du in Anspruch nehmen. Aber mach' Dir keine Hoffnungen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 24. Mai 2008 17:47
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FAQ: Meine Frage wurde zwar bereits beantwortet, aber ich hätte gerne weitere Antworten. Was kann ich tun?

Sie haben die Möglichkeit eigene bereits beantwortete Fragen als unzureichend beantwortet zu kennzeichnen. Das neue Feature "Noch eine Antwort, bitte" ist unterhalb der veröffentlichten Frage neben dem Link "Inhalte beanstanden" zu finden.

Die so gekennzeichneten Fragen lassen sich unter "Offene Fragen" und dem dort platzierten Link "Noch eine Antwort, bitte" aufrufen.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 24. Mai 2008 18:04
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Dein Vermieter ist leider im Recht, solange diese Wohnungen noch vermietet waren,konnte er sie auch nicht anderweitig vermieten. Doppelter Vertrag geht nicht. Also Nutzungsentschädigung.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 24. Mai 2008 18:39
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Du hast beide Wohnungen belegt also kostet das Miete. Wo ist denn das Problem. Du hättest die Wohnung räumen müssen und den Schlüssel zurückgeben müssen. Dein Vermieter konnte die Wohnung nicht vermieten, weil du sie noch belegt hattest. Das ist doch logisch.




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