Hallo, mein Mietverhältnis ist zum 1.5.08 beendet. Ich habe seinerzeit eine Kaution von 825€ geleistet. Nun ist die Nebenkostenabrechnung für 2007 per Post eingegangen und ich habe eine Nachzahlung von 230€ zu leisten. Nach einem Anruf beim Ex- Vermieter sagte er mir, dass er 1. die Kaution einbehält und 2. alle anfallenden Nebenkosten verrechnet. Dagegen habe ich nichts einzuwenden! Aber ich sehe es nicht ein, dass ich auf ca. 500€ Kaution abzugl. aller Forderungen ( auch Nebenkosten 2008 ) bis zur nächsten Abrechnung Juni 09 warten muss !! Frage: Darf der Vermieter das ? Welche Schritte muss ich unternehmen, um wenigstens meine 500€ zu bekomm

Nein, dass darf er nicht.
Der Vermieter ist verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Macht der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, so muss er eine geordnete Aufstellung der behaupteten Ansprüche unter Angabe von Grund und Höhe erstellen. Der Mieter kann die Abrechnung einklagen.
Der Vermieter darf die Kaution zwar bis zu einem Jahr einbehalten, allerdings darf er laut Mietgesetz nicht die Nebenkosten mit der Kaution verrechnen. Auch dann nicht, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Er darf nicht einmal die Nebenkosten verrechnen. Aber da hast Du offensichtlich Deine Zustimmung gegeben. Dei KAution ist unmittelbar auszuzahlen, so bald das Mietobjekt mangelfrei übergeben wurde. Mietverein oder Anwalt helfen.
Fazit: Ich werde meinen Ex- Vermieter nochmals anrufen und den Sachverhalt verdeutlichen! Besten Dank für die Infos !!

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