mama9704 am 16.03.2009 um 7:49 Uhr
Fam.X mietet sich eine neue Whg mit 2 MM Kaution,kann diese Kaution aber nicht gleich komplett bezahlen...Miete kein Problem-kann Fam.X die Kaution auch auf 3 x bezahlen & wäre dies für Vermieter gleich ein Kündigungsgrund oder muß(kann) Vermieter Kaution auf 3 Raten erlauben bzw.dulden?

Das müsste Familie X mit dem Vermieter selbst klären, denn hierzu gibt es keine Art "Gesetz". Die meisten Vermieter sind jedoch so kulant und willigen der Ratenzahlung ein.
§ 551 Abs. 2 BGB sieht bei bei einer Barsicherheit (Kaution) vor, daß der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt ist, wobei die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Ist im Mietvertrag ein Ausschluß dieser Ratenzahlungsmöglichkeit enthalten, so verstößt diese Vereinbarung gegen die zwingende gesetzliche Regelung, mit der Folge, daß dann die gesamte Kautionsabrede im Mietvertrag unwirksam wird und der Mieter überhaupt keine Mietsicherheit zu leisten hat. Ist bereits eine Zahlung erfolgt, so kann er Rückzahlung der Mietsicherheit über Bereicherungsrecht verlangen.
HTH Stef
Malkia am 16. März 2009 08:48 DH!!! Grundsätzlich ist der Mieter zur Ratenzahlung (3 Monatsraten) berechtigt.
Das meint ein Anwalt in einer ähnlichen Situation:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=30669&ccheck=1
hängt von den einzelnen Vermietern ab ist aber durchaus Üblich

Frage vorher nach. Unsere Gesellschaft macht das. Da darf man die Kaution sogar in noch kleineren Raten zahlen. Das sagen jedenfalls neue Mieter.

was steht dem im Mietvertrag der Familie drin ..da müsst sowas auch aufgeführt sein --aber in den meisten Fällen ist es möglich die Kaution in 3 Raten zu zahlen ...am besten persönlich beim Vermieter nachfragen ob es möglich ist
mama9704 am 16. März 2009 07:59 Laut Vertrag steht Kaution wird mit 1 Mietzahlung fällig,anscheinend bei Gespräch nicht erwähnt,sondern erst nach durchsicht des Vertrages-jetzt ham die Angst das sie gleich wieder gekündigt werden.

Ratenzahlung gibt es doch überall,also auch bei Kautionen.Mie dem Vermieter sprechen

Ja muss er, der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in 3 Monatsraten zu zahlen.
Falsche Antwort.
Gemäß § 551 Abs. 2 BGB ist der Mieter berechtigt, eine als Geldsumme zu leistende Mietsicherheit in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Dies kann er einseitig bestimmen. Dieses Recht ist zu Lasten des Mieters nicht abdingbar.
Quelle: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/831.html
DH für Malkia