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Kaution nicht gleich voll bezahlen

gefragt von mama9704mama9704 am 16.03.2009 um 7:49 Uhr

Fam.X mietet sich eine neue Whg mit 2 MM Kaution,kann diese Kaution aber nicht gleich komplett bezahlen...Miete kein Problem-kann Fam.X die Kaution auch auf 3 x bezahlen & wäre dies für Vermieter gleich ein Kündigungsgrund oder muß(kann) Vermieter Kaution auf 3 Raten erlauben bzw.dulden?


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KriLu
beantwortet von KriLu am 16. März 2009 07:50
6x
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Das müsste Familie X mit dem Vermieter selbst klären, denn hierzu gibt es keine Art "Gesetz". Die meisten Vermieter sind jedoch so kulant und willigen der Ratenzahlung ein.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 16. März 2009 08:58

Falsche Antwort.
Gemäß § 551 Abs. 2 BGB ist der Mieter berechtigt, eine als Geldsumme zu leistende Mietsicherheit in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Dies kann er einseitig bestimmen. Dieses Recht ist zu Lasten des Mieters nicht abdingbar.
Quelle: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/831.html

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 18. März 2009 22:40

DH für Malkia


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 16. März 2009 08:40
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§ 551 Abs. 2 BGB sieht bei bei einer Barsicherheit (Kaution) vor, daß der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt ist, wobei die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Ist im Mietvertrag ein Ausschluß dieser Ratenzahlungsmöglichkeit enthalten, so verstößt diese Vereinbarung gegen die zwingende gesetzliche Regelung, mit der Folge, daß dann die gesamte Kautionsabrede im Mietvertrag unwirksam wird und der Mieter überhaupt keine Mietsicherheit zu leisten hat. Ist bereits eine Zahlung erfolgt, so kann er Rückzahlung der Mietsicherheit über Bereicherungsrecht verlangen.

HTH Stef

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 16. März 2009 08:48

DH!!! Grundsätzlich ist der Mieter zur Ratenzahlung (3 Monatsraten) berechtigt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. März 2009 08:06
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Das meint ein Anwalt in einer ähnlichen Situation:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=30669&ccheck=1


anonym
beantwortet von newcomer am 16. März 2009 07:51
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hängt von den einzelnen Vermietern ab ist aber durchaus Üblich


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. März 2009 07:51
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Frage vorher nach. Unsere Gesellschaft macht das. Da darf man die Kaution sogar in noch kleineren Raten zahlen. Das sagen jedenfalls neue Mieter.


liveDetihW
beantwortet von liveDetihW am 16. März 2009 07:51
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was steht dem im Mietvertrag der Familie drin ..da müsst sowas auch aufgeführt sein --aber in den meisten Fällen ist es möglich die Kaution in 3 Raten zu zahlen ...am besten persönlich beim Vermieter nachfragen ob es möglich ist

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 16. März 2009 07:59

Laut Vertrag steht Kaution wird mit 1 Mietzahlung fällig,anscheinend bei Gespräch nicht erwähnt,sondern erst nach durchsicht des Vertrages-jetzt ham die Angst das sie gleich wieder gekündigt werden.


Tinkabell68
beantwortet von Tinkabell68 am 16. März 2009 07:53
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Ratenzahlung gibt es doch überall,also auch bei Kautionen.Mie dem Vermieter sprechen


Malkia
beantwortet von Malkia am 16. März 2009 08:51
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Ja muss er, der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in 3 Monatsraten zu zahlen.


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