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Kaution nicht angelegt...

gefragt von Mirabella21wMirabella21w am 07.07.2009 um 15:32 Uhr

Mein damaliger Vermieter hat meine Kaution nicht einbezahlt waren 1400 Euro, hat das für ihn Konsequenzen vor Gericht? Muss er die Kaution anlegen?

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Mietrecht x 3.882 Kaution x 459

anonym
beantwortet von rawi47 am 7. Juli 2009 15:34
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nein, er muss dir nur die kaution mit fiktiven zinsen zurückzahlen, wird vom gericht festgelegt, wenn der vermieter will, kann er das geld im keller liegen lassen, trotzdem, kaution + zins

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 7. Juli 2009 21:08

Er muss die Kaution anlegen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 7. Juli 2009 23:55

totaler unsinn!


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. Juli 2009 23:35
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mirabella du hast falsch gemacht was du nur konntest. daß du miete nicht mit kaution verrechnen darfst ist eindeutig. sagt dein anwalt etwas anderes, schiess ihn sofort ab.

dein größter fehler war die nicht beweisbare kündigung. die muß schriftlich und nachweislich erfolgen. hast du wenigstens kontaktdaten der mietinteressenten oder anzeigen für den nachmieter?

du hast eine große baustelle und ich rate dir zur mitgliedschaft in einem mieterverein. der jahresbeitrag ist überschaubar, und dafür bekommst du rechtsbeistand von leuten deren täglich brot es ist. ein anwalt macht vielleicht lieber scheidungen....

nimm alle unterlagen mit und klär mal zuerst, ob die kündigung gültig war. ich vermute daß der mietvertrag auf dich gemeinsam mit deinem freund ausgeschrieben wurde.

im übrigen: hättest du dich früher gemeldet, wäre die renovierung dir wohl erspart geblieben.

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 9. Juli 2009 11:23

nein hab ich nicht, das einzige ist der zeuge den ich habe...also fällt auch das bgb flach? ein nutzer meinte das mündliche zusagen genauso gültig sind wie schriftliche...nein der mietvertrag lief komplett auf mich...und diese renovierung wäre mir nicht erspart geblieben weil der vermieter darauf besteht hat, er wollte mir von vornherein 850 euro für malarbeiten und reinungsarbeiten von der kaution abziehen, was ich natürlich nicht eingesehen habe und diese selbst verrichtet hab

Kommentar von Obelhicks am 9. Juli 2009 22:30

was ein vermieter für renovierungen will und was ihm zusteht sind verschiedene dinge. es ist heute leicht, solche ansprüche abzuwehren.

das bürgerliche gesetzbuch fällt nie flach. man muß es nur richtig anwenden.

du hast einen zeugen für die kündigung? das ist schon mal was, da könnte man evl. mit treu und glauben kommen, wenn er unter zeugen die mündliche kündigung angenommen hat, aber in dieser frage kommen wir hier nicht weiter denn grundsätzlich sind solche willenserklärungen schriftlich durchzuführen, fast alle mietvertragsvordrucke verlangen das auch.

aber mal etwas erfreuliches: ein neues BGH urteil sagt, daß du möglicherweise deine renovierungskosten zurückfordern kannst, weil die entsprechende beugung des 635 BGB nicht mehr zulässig ist. ich rate nochmals zum mieterverein. es lohnt sich bestimmt für dich.


Malkia
beantwortet von Malkia am 7. Juli 2009 21:09
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Der Vermieter muss das Geld (Kaution) nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Sparkasse oder Bank aufbewahren. Er muss also ein so genanntes Kautionskonto eröffnen. Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihn nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350). Hat der Vermieter die Kaution pflichtwidrig verbraucht, darf der Mieter in Höhe der Kaution die Monatsmiete einbehalten, um diesen Betrag dann als Kaution auf einem Sperrkonto anzulegen (LG Kiel WM 89, 1).


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. Juli 2009 15:37
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Anlegen muss er sie nicht. Er muss sie nur von seinem Vermögen getrennt halten und die allgemein üblichen Zinsen zahlen. Also z.Zt. ca. 0,5 - 2,0 %


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 7. Juli 2009 15:34
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Ja, das muss er! Dann zahlt er halt Deine Zinsen aus eigener Tasche. Selbst dran dumm...


anonym
beantwortet von mig112 am 7. Juli 2009 15:33
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Willst du ihn wegen einiger paar Euro vor Gericht zerren?? Hast du einen Vogel??

5 Jahre 1,5% minus Steuern sind rund 70€... ein Anwalt kostet 100€!!

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 7. Juli 2009 15:36

du weißt doch gar nicht um was es da geht....für mich sind das nicht ein paar euro, ich bin alleinerziehend er hat meine 1400 euro einbehalten und will jetzt auch noch 1250 euro von mir....aber die ganze story wird hier gar nicht reinpassen

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 7. Juli 2009 15:40

Dann ist die Kaution durch Aufrechnung eh futsch! Habern Sie Mietrückstände oder etwas kaputt geamcht, worauf sich die Forderung des Vermieters stützt?

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 7. Juli 2009 15:48

nein eben nicht, ich hatte ihm 2 monatliche nebenkosten nicht bezahlt, das wären 240 euro gewesen...die nebenkostenabrechnung von 2008 die er mir vorliegen sollte war der zählerstand von der wasseruhr! ich lass mich doch auch nicht für dumm verkaufen


anonym
beantwortet von aragon72 am 8. Juli 2009 08:57
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Kleiner Tipp: Stell Deine Kaution einfach über eine Bürgschaft, dann besteht auch keine Gefahr mehr, dass ein Vermieter das Geld veruntreut, nicht gesetzeskonform anlegt oder Dich um die Zinsen betrügt.

Natürlich kostet eine Bürgschaft Geld, aber andererseits musst Du dann auch kein Geld einsetzen für die Kaution und hast zusätzlich die Sicherheit, dass Dein Vermieter kein Schindluder treibt mit Deinem Geld.

Bürgschaften bekommt seit Kurzem jeder, z.B. bei der Kautionskasse. Die verschenken im Rahmen einer Aktion grade 100.000 Bürgschaften, d.h. es fallen im ersten Jahr keine Kosten an. Die Urkunde kann man täglich zurückgeben, so dass man hier kein Risiko eingeht. Ich habe mir im Januar so eine Bürgschaft geholt. Hat alles super einfach geklappt - und ich bin sehr zufrieden. Kann ich nur empfehlen.

Kannste übrigens auch benutzen, um eine bereits gezahlte Kaution zurückzuholen im Austausch gegen so eine Bürgschaft.


Mirabella21w
beantwortet von Mirabella21w am 7. Juli 2009 15:42
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Ich habe letztes jahr im Dezember 08 eine Wohnung von einem Privatvermieter angemietet. Dort zog auch mein damaliger Freund mit ein, in diesem Zeitraum wurde ich Schwanger und mein damaliger Freund hatte mich deswegen verlassen, ist ausgezogen und hat mich mit der Wohnung die viel zu teuer für mich alleine war sitzen gelassen. Das war Anfang Januar...kurz darauf habe ich meinen damaligen Vermieter angerufen und ihm gesagt das ich aus dieser Wohnung bis zum 1.3.09 raus muss weil ich sie mir finanziell nicht mehr leisten kann, er hat mich dann noch beruhigt und gemeint das es in Ordnung ginge. Ein paar Wochen später kamen Interessenten für diese Wohnung. Zwei Wochen später fand ich einen Brief in meinem Briefkasten indem stand das ich im Zahlungsrückstand bin, also die Nebenkosten von 2 Monatsmieten, sollte ich die nicht bezahlen wird er eine Lohnpfändung durchführen. Ich war natürlich stinksauer, die 2 Monatsmieten hatte ich zwar nicht bezahlt aber dafür hatte er auch 1400 Euro Kaution von mir. Ich hab mir dann gedacht die soll er mir dann von der Kaution abziehen. Nun gut, ich hatte mich dann auch nicht mehr bei ihm gemeldet, habe bis zum 1.3.09 die Wohnung von einem Maler ausmalen lassen und die Wohnung besenrein verlassen. Der Freund meiner Mutter hat den Vermieter angerufen und ihm gesagt das ich nun aus dieser Wohnung raus bin, ob man sich treffen kann wegen einer Übergabe. Der Vermieter wusste dann nichts mehr von einem Auszug und traf sich trotzdem mit dem Freund meiner Mutter, da ich beruflich gebunden war. Der Vermieter hat sich die Wohnung angesehen und gemeint das alles passt, und das er es Schade findet das ich hinter seinem Rücken einen Maler kommen hab lassen. Im Mietvertrag stand nämlich das er mir von vornherein 850 Euro für Maler und Reinigungsarbeiten abziehen will. Das habe ich aber nicht eingesehen. Naja der Freund meiner Mutter hat die Schlüssel abgegeben und er hat sie einbehalten und gemeint das er bis zum 1.4.09 sicher einen Nachmieter findet, damit hatte sich die Sache für mich erledigt. Vor 3 Wochen kam jetzt ein Brief vom Vermieter er verlange noch 1250 euro für 3 Warmmonatsmieten und die Kaution behält er ein. Ich war stinksauer, war jetzt beim Anwalt der ihm geschrieben hat. Er nimmt dieses Schreiben nicht ernst, mein Anwalt hat ihn daraufhingewiesen das er mir doch eine adäquate Nebenkostenabrechnung vorlegen muss, ich habe nämlich nie eine erhalten, also von 2008 und 2009 nicht, und einen Beleg das er meine Kaution auf ein Sparbuch angelegt hat. Ich weiß dass er das nicht getan hat! Ich will das jetzt über das Gericht laufen lassen.....was meint ihr?

Um diese Sache geht es....Mein Rechtsanwalt hat ihm jetzt schon 2 mal geschrieben und ihn ein paar fristen gesetzt das er sich wenigstens mal meldet, aber anscheinend nimmt er die sache nicht ernst


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. Juli 2009 15:37
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Sie haben Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution einschließlich einer angemessenen Verzinsung für die Zeit der Hergabe. Der Gegenbeweis, dass der Vermieter den Betrag, z.B. durch Aufbewahrung in einem mit Ihrem Namen und dem Hinweis Kaution versehenen Umschlag, von seinem Vermögen in dieser Weise getrennt in seiner Nachttischschublade sicher aufbewahrt hat, dürfte Ihnen sehr schwerfallen! Klagen Sie lieber nicht!


EGon42
beantwortet von EGon42 am 7. Juli 2009 15:36
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Wenn Dein Vermieter geschickt war hat er den lumpigen Zins mehrfach über die Nebenkosten wieder reingeholt.

Also nur deswegen einen Prozeß zu machen ... klingt nach Zeitverschwendung.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 7. Juli 2009 20:41

???


anonym
beantwortet von Lissa am 7. Juli 2009 15:35
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Er muss dir die Kaution samt Zinsen bezahlen, auch wenn er sie nicht angelegt hat.


merci27
beantwortet von merci27 am 7. Juli 2009 15:34
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Ja muss er zum bestmöglichen Zinssatz (meistens bei 1%).


anonym
beantwortet von chicaBlue am 7. Juli 2009 15:34
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Er muß und inclusive Zinsen wieder auszahlen, wenn keine Beanstandungen sind.


Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 7. Juli 2009 15:33
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Ja, er muss die Kaution verzinst anlegen.

Er soll halt die Kaution zurück zahlen plus 1,5 Prozent Zinsen pro Jahr. Halt das, was man so die letzten Jaher auf nem Sparbuch bekommen hat.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 7. Juli 2009 15:42

Wieso? Er macht doch darüber hinausgehende Ansprüche i.H. v. 1.250 Euro gegen die Mieterikn geltend! Da ist doch auf Mieterseite was faul!

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 7. Juli 2009 15:45

er möchte 3 monatsmieten von mir obwohl ich nicht mehr in dieser wohnung gelebt habe, die wohnungsübergabe hat statt gefunden...darum möchte er zusätzlich noch 1250 euro von mir da er keinen nachmieter gefunden hat

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 7. Juli 2009 17:20

warum? zu wann hast du gekündigt ? bis zum ende des mietverhältnisses musst du zahlen und dass ist das ist das ende der kündigungsfrist, egal wann du ausgezogen bist


anonym
beantwortet von Sanjana18 am 7. Juli 2009 15:33
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Jep, er muss sie soweit ich weiß mit sparbuch-üblichem Zins verzinsen


anonym
beantwortet von butty09 am 7. Juli 2009 15:33
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zinsbringend anlegen..festlegen....zinsen muss er zahlen wohl


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