gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kaution einbehalten!

gefragt von janina227 am 15.06.2009 um 16:15 Uhr

Also, ich hab mal ne Frage! Wir ziehen zum 01 August aus und ich würde auf Grund tausender Reibereien, die letzte Miete, also für Juli, nur die Nebenkosten überweisen, und er kann sich die Kaltmiete dann von der Kaution nehmen! Darf man das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

geld (22098)
mietrecht (3812)
miete (3230)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 15. Juni 2009 16:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein - natürlich nicht! Eine Kaution ist nicht mit Miete oder Nebenkosten zu verrechnen. Die hält der Vermieter fest um evtl. Schäden in der Wohnung die Du verursacht hast oder wenn renóvierungstechnisch was anfällt, was Du nicht machst - davon zu bezahlen. Ja, auch behalten sich viele eine hohe Kaution vor, um evtl. Mietrückstände damit auszugleichen, denn davon gibt es genügend Leute, die das so sowieso machen. Haben gekündigt und zahlen einfach nicht mehr oder von Beginn an nicht und um Leute rauszukriegen aus Wohnungen sind große Hürden vonnöten. Und die VM bleiben auf den Kosten sitzen

Kommentar von janina227 am 15. Juni 2009 16:20

Die Wohnung ist in ordnung und hat keine Schäden! Und MIetrückstände habe ich auch nicht!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 15. Juni 2009 16:22

Dann bekommst Du auch sicher Deine Kaution wieder. Welches Problem hast Du eigentlich? Verlasse lieber die Wohnung auf die feine englische Art - auch Vermieter reden miteinander. Einfach keine Miete zu bezahlen ist nicht so gut - meine Meinung!

Kommentar von janina227 am 15. Juni 2009 16:24

Das will cih ja auch nicht provozieren, dennochhabe ich auch keine Lust eine halbe Ewigkeit auf meine Kaution zu warten!

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 15. Juni 2009 16:44

6 Monate = halbe Ewigkeit???

Aber ich verstehe Deinen Drang, die Kaution zurückzuholen.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 15. Juni 2009 16:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, die Kaution ist nicht dazu da, Mieten zu bezahlen.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 15. Juni 2009 16:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein! Darf man nicht ohne Zustimmung des Vermieters.

Das könnte teuer werden, weil Du eine Klage deswegen mit Sicherheit verlieren würdest. Oder hast Du irgendwelche Mietminderungen/-aufrechnungen laufen?

http://www.wohnung.com/mietkaution-verrechne/

Kommentar von janina227 am 15. Juni 2009 16:19

Das Problem ist Folgendes: Er hat uns eine FALSCHE, nicht vertragsgerechte Nebenkostenabrechnung zugesandt, die wir nicht bereit sind zu bezahlen, und das auch schon alles beim Amtsgericht liegt. Dennoch sind wir in diesem Fall noch nicht weiter! Und ich will nicht bis Ende des Jahres auf meine Kautionsrückzahlung warten!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 15. Juni 2009 16:24

aha - das steht oben nirgends - das mit der NK-Abrechnung. Wenn das so ein komischer Kautz ist - und Ihr habt wirklich die Wohnung tiptop - nun gut - dann macht das so - nur, bei dem Gebären hilft auch keine Klage wegen der falschen NK-Abrechnung - denn dann habt Ihr auch ein Unrecht begangen. Besprecht auch dies mal mit dem Anwalt - der wird Euch schon das Passende sagen

Kommentar von janina227 am 15. Juni 2009 16:39

eine Klage hilft mir WOHL! Er muß die NK- Rechnung RICHTIG machen und bekommt dann den Rechtlich richtigen Betrag überwiesen!

Kommentar von schleudermaxe am 16. Juni 2009 15:56

Also, eine Nachforderung aus einer BK-Abrechnung ist dann fällig, wenn die Abrechnung ordnungsgemäß und inhaltlich richtig ist.

Das AG wird also hier schon einer Partei das Horn scheuern.

Somit hat der Vermieter sogar das Recht, die Kaution wegen etwaiger Nachforderungen aus 2009 bis Anfang 2011 festzuhalten. Überlege also bitte genau.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 15. Juni 2009 16:32

Da mußt Du Dich möglicherweise so lange gedulden. Er darf von der Kaution höchstens 3 NK-Raten einbehalten, der Rest muß von ihm überwiesen werden (wenn nicht Wohnungsschäden bemängelt werden).

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/urteilkautionrueckzahlung758-03.htm

Ich würde die beiden Themen Mietzahlung und NK-Abrechnung nicht zu sehr verquicken, insb. wenn die NK-Abrechnung (2007?) schon beim Amtsgericht liegt. Bei den NK würde ich dazu raten, den unstrittigen Teil in jedem Fall zu zahlen, sonst setzt ihr euch unnötig ins Abseits. Aber Teilzahlung geht/hilft natürlich nicht, wenn die Abrechnung grundsätzlich vertragsabweichend und falsch ist.


Sascher
beantwortet von Sascher am 15. Juni 2009 16:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Kaution dient dazu, dass Dein Vermieter etwas hat, wenn Mängel da sind. Ohne mit ihm zu sprechen, solltest Du das also nicht tun.


anonym
beantwortet von aragon72 am 16. Juni 2009 08:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mach beim nächsten Mal einfach eine Bürgschaft. Die gibt's jetzt auch im Internet, z.B. von der Kautionskasse oder von Eurokaution. Habe selbst eine bei der Kautionskasse gemacht, weil das am schnellsten ging. Die haben eine Sofortzusage mit Bonitätsprüfung. Echt klasse.

Kostet halt ein paar Euro pro Monat, aber ich mussd afür auch nicht unnötig Geld für die Kaution einsetzen und dann am Ende meiner Kohle hinterherlaufen. Kann ich nur empfehlen, dann gibt's diesen Ärger nicht mehr.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 16. Juni 2009 15:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, natürlich nicht. Die Mietsicherheit ist zweckgebunden für Forderungen aus dem beendeten Vertragsverhältnis, also nicht für die laufende Miete. Zudem steht dem Vermieter das Geld nicht vertragsgerecht zur Verfügung (meist Sparbuch auf den Namen der Mieter mit Kündigungsfrist).

Ich habe deshalb für meinen Bereich sofortige Klage bei ausbleibender Miete angeordnet und alle diesbezüglichen Verfahren gewonnen.

Ausnahme: Der mieter bespricht mit mir seine finanzielle Situation, aber einfach nur tun, läuft bei uns nicht mehr.

Viel Glück.


anonym
beantwortet von Padri am 16. Juni 2009 17:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Reibereien" sind kein Grund für einen Monat die Miete nicht zu bezahlen. Die Kaution kann vom Mieter nicht mit fehlenden Mieten verrechnet werden.

Kommentar von A5d3f19d23e903f581d46c72d36da275smallLadyJeanny am 19. Juni 2009 10:21

glaub mir manche Reibereien sind gründe, nämlich dann wenn der vermieter garnicht mit dir reden will.


clauzito
beantwortet von clauzito am 15. Juni 2009 16:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nur wenn ihr es vereinbart


carohasi
beantwortet von carohasi am 15. Juni 2009 16:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein das darfst du nicht oder zumindest müsstest du es mit dem Vermieter absprechen....


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 15. Juni 2009 16:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, grundsätzlich seid ihr verpflichtet eure Miete für den Mietzeitraum zu bezahlen, da die Kaution evtl. Schäden u.ä. abdecken soll. Wenn es eh schon Reibereien gegeben hat, verzichtet lieber auf die oben geschilderte Idee bevor ihr nachher vor Gericht damit steht. Er ist im Gegenzug verpflichtet euch die Kaution zurückzuzahlen, wenn mit der Wohnung alls ok ist, allerdings hat er (glaube ich) 1/2 Jahr dafür Zeit...

Kommentar von Padri am 16. Juni 2009 17:32

Die Antwort von Tuppergirl ist größtenteils richtig. Die Kaution kann vom Vermieter allerdings auch noch über 6 Monate lang hinaus einbehalten werden, wenn noch Abrechnungen ausstehen. Wenn, wie in diesem Fall, eine Kaltmiete überhaupt nicht bezahlt wurde, wird der Vermieter dies am Ende auch der Kaution entnehmen, wenn es überhaupt reicht. Einfach einen Monat keine Miete zahlen und dann noch die Kaution fordern, geht definitiv nicht.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Darf ich meiner Schester meine Wohnung untervermieten?

    Kaution mit Miete verrechnen

    Kaution mit der Nebenkostennachzahlung verrechnen (zulässig?)

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.