Hallo, eine Freundin von mir ist etwas enttäuscht, da sie die Kaution für die Wohnung nicht zurückbekommt, weil ihr Exlebensgefährte den Vermieter informierte, dass dieser die Kaution behalten sollte und er dafür nicht renovieren bräuchte. Nun hat sie die Hälfte der Zimmer renoviert, da sie davon nichts wusste und auch nichts unterschrieben hatte. Ich fuhr mit ihr zum Vermierter und der meinte, eine Klage Kostet ab 300Euro und sie sollte doch klagen. Etwas kompliziert dabei, ihr Ex hat die Kaution komplett (in beiderseitigen Einverständnis) bezahlt. Es handelt sich um ca. 600Euro, welches die Hälfte ist.

Wer steht denn als Mieter im Mietvertrag? Der Lebensgefährte oder der Lebensgefährte + Lebensgefährtin?
Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben hatten, hat Sie Anspruch auf die Hälfte der Kaution, sofern natürlich der Kautionsanteil auch von ihr bezahlt wurde. Sonst steht ihr natürlich kein Geld zu, warum auch. Ansonsten Mieterschutzbund fragen.

Der Vermieter bekommt doch die Kaution auch nicht. Wird die nicht nur ausgezahlt wenn beide bei der Bank unterschreiben um das Kautionskonto aufzulösen?
peterunddoris am 5. November 2009 19:34 In der Regel legt der Vermieter ein Konto mit der Kaution für die Mieter an
der hat das illegalerweise privat angelegt

Übrigens, ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung im bezugsfertigen Zustand an den Mieter zu übergeben!!! So, und nun kannst Du hin ter der Kaution hinterher gucken? Das würde ich mir aber von Deinem Ex holen. Diese Absprache hätte er gar nicht treffen dürfen ohne mit Dir vorher darüber zu reden
anitari am 5. November 2009 19:43 "Übrigens, ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung im bezugsfertigen Zustand an den Mieter zu übergeben!!! "
Wo bitte steht das geschrieben?
Wird üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Kann in Einzelfällen anders sein, es gibt auch Wohnungen die unrenoviert übergeben werden und vom Nachmieter renoviert werden. Peter Kleinsorge
vincero am 5. November 2009 20:51 das ist ja wohl frei erfunden
Nein, habe ich selbst erlebt. P. Kleinsorge
also das gibt es nicht ,das die kation mit der renovierung verrrechnet wird ,sei denn es ist so im mietvertrag vereinbart. Was der ex mit ihm ausgemacht hat ,würde mich nicht interessieren. er hat die kaution ,wenn kein mangel vorliegt komplett zurück zu geben. Denn sie dient nicht zur renovierung ,sondern zu abstandszahlung ,falls etwas beschädigt ist ,wie waschbecken e.t.c und dann darf er auch nur das abziehen ,was dieser austausch kostet.
Der Vermieter kann Nachforderungen mit der Kaution verrechnen, wenn der Mieter die Forderungen nicht begleicht oder wenn beide dies so vereinbaren. Peter Kleinsorge

Sie die Kaution und den Ex vegessen! Da läuft rein garnichts!
Korrekterweise hätte der Vermieter die Vereinbarung mit beiden Mietern treffen müssen. Trotzdem dürfte es schwer werden für Ihre Freundin an Ihren Anteil der Kaution zu kommen. Der Vermieter scheint Willens zu sein es auf eine Klage ankommen zu lassen. Mit Ihrem Ex wird es wohl auch schwer sein zu einer Einigung zu kommen, zumal er die Kaution gestellt hat. Ich vermute deswegen hat er sich möglicherweise auf diese Art mit dem Vermieter geeinigt, ohne Ihre Freundin zu informieren. Vorschlag: Ihre Freundin soll mit dem Vermieter verhandeln dass sie auch die andere Hälfte der Wohnung renoviert, dafür aber die volle Kaution zurück bekommt. Peter Kleinsorge
BEIDE
Wenn Beide im Mietvertrag stehen und diesen als Mieter unterschrieben haben kann nicht einer allein irgendwelche Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen.