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Kaution behält Vermieter!

gefragt von Chantal72Chantal72 am 05.11.2009 um 19:28 Uhr

Hallo, eine Freundin von mir ist etwas enttäuscht, da sie die Kaution für die Wohnung nicht zurückbekommt, weil ihr Exlebensgefährte den Vermieter informierte, dass dieser die Kaution behalten sollte und er dafür nicht renovieren bräuchte. Nun hat sie die Hälfte der Zimmer renoviert, da sie davon nichts wusste und auch nichts unterschrieben hatte. Ich fuhr mit ihr zum Vermierter und der meinte, eine Klage Kostet ab 300Euro und sie sollte doch klagen. Etwas kompliziert dabei, ihr Ex hat die Kaution komplett (in beiderseitigen Einverständnis) bezahlt. Es handelt sich um ca. 600Euro, welches die Hälfte ist.


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anitari
beantwortet von anitari am 5. November 2009 19:39
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Wer steht denn als Mieter im Mietvertrag? Der Lebensgefährte oder der Lebensgefährte + Lebensgefährtin?

Kommentar von Simple_avatar9smallChantal72 am 5. November 2009 19:44

BEIDE

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 5. November 2009 19:52

Wenn Beide im Mietvertrag stehen und diesen als Mieter unterschrieben haben kann nicht einer allein irgendwelche Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen.


anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 19:32
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Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben hatten, hat Sie Anspruch auf die Hälfte der Kaution, sofern natürlich der Kautionsanteil auch von ihr bezahlt wurde. Sonst steht ihr natürlich kein Geld zu, warum auch. Ansonsten Mieterschutzbund fragen.


norbi22
beantwortet von norbi22 am 5. November 2009 19:33
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Der Vermieter bekommt doch die Kaution auch nicht. Wird die nicht nur ausgezahlt wenn beide bei der Bank unterschreiben um das Kautionskonto aufzulösen?

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 5. November 2009 19:34

In der Regel legt der Vermieter ein Konto mit der Kaution für die Mieter an

Kommentar von Simple_avatar9smallChantal72 am 5. November 2009 19:43

der hat das illegalerweise privat angelegt


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 5. November 2009 19:33
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Übrigens, ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung im bezugsfertigen Zustand an den Mieter zu übergeben!!! So, und nun kannst Du hin ter der Kaution hinterher gucken? Das würde ich mir aber von Deinem Ex holen. Diese Absprache hätte er gar nicht treffen dürfen ohne mit Dir vorher darüber zu reden

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 5. November 2009 19:43

"Übrigens, ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung im bezugsfertigen Zustand an den Mieter zu übergeben!!! "

Wo bitte steht das geschrieben?

Kommentar von Simple_avatar1smallKleinsorge am 5. November 2009 20:51

Wird üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Kann in Einzelfällen anders sein, es gibt auch Wohnungen die unrenoviert übergeben werden und vom Nachmieter renoviert werden. Peter Kleinsorge

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 5. November 2009 20:51

das ist ja wohl frei erfunden

Kommentar von Simple_avatar1smallKleinsorge am 5. November 2009 21:03

Nein, habe ich selbst erlebt. P. Kleinsorge


anonym
beantwortet von Lousyl am 5. November 2009 19:33
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also das gibt es nicht ,das die kation mit der renovierung verrrechnet wird ,sei denn es ist so im mietvertrag vereinbart. Was der ex mit ihm ausgemacht hat ,würde mich nicht interessieren. er hat die kaution ,wenn kein mangel vorliegt komplett zurück zu geben. Denn sie dient nicht zur renovierung ,sondern zu abstandszahlung ,falls etwas beschädigt ist ,wie waschbecken e.t.c und dann darf er auch nur das abziehen ,was dieser austausch kostet.

Kommentar von Simple_avatar1smallKleinsorge am 5. November 2009 20:53

Der Vermieter kann Nachforderungen mit der Kaution verrechnen, wenn der Mieter die Forderungen nicht begleicht oder wenn beide dies so vereinbaren. Peter Kleinsorge


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. November 2009 20:58
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Sie die Kaution und den Ex vegessen! Da läuft rein garnichts!


Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 5. November 2009 21:02
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Korrekterweise hätte der Vermieter die Vereinbarung mit beiden Mietern treffen müssen. Trotzdem dürfte es schwer werden für Ihre Freundin an Ihren Anteil der Kaution zu kommen. Der Vermieter scheint Willens zu sein es auf eine Klage ankommen zu lassen. Mit Ihrem Ex wird es wohl auch schwer sein zu einer Einigung zu kommen, zumal er die Kaution gestellt hat. Ich vermute deswegen hat er sich möglicherweise auf diese Art mit dem Vermieter geeinigt, ohne Ihre Freundin zu informieren. Vorschlag: Ihre Freundin soll mit dem Vermieter verhandeln dass sie auch die andere Hälfte der Wohnung renoviert, dafür aber die volle Kaution zurück bekommt. Peter Kleinsorge


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