Darf das gemacht werden? Wenn ja, für welche Fälle?
Nur wenn die Voraussetzungen des § 444 BGB eingehalten sind und der Haftungssuaschluss nicht gegen die AGB-Regelungen in §§ 305 ff. BGB verstößt. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

darf auch für den fall gemacht werden, dass der verkäufer ein verbraucher ist.