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Kaufvertrag: Ausschluss der Haftung des Verkäufers für Mangel an der Sache?

gefragt von Magnusson am 29.06.2009 um 19:30 Uhr

Darf das gemacht werden? Wenn ja, für welche Fälle?


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anonym
beantwortet von darel am 29. Juni 2009 19:32
1x
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Nur wenn die Voraussetzungen des § 444 BGB eingehalten sind und der Haftungssuaschluss nicht gegen die AGB-Regelungen in §§ 305 ff. BGB verstößt. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 29. Juni 2009 20:00
1x
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darf auch für den fall gemacht werden, dass der verkäufer ein verbraucher ist.



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