Kaufvertrag abbrechen? Privatverkauf
Hallo zusammen!
Es gibt bei Facebook ja und endlich viele Verkaufsgruppen, in einigen bin ich auch Mitglied und habe nun immer etwas verkauft. Leider bin ich vor ein paar Monaten an eine, ich sag mal "Betrügerin", geraten.
Wurde damals immer und immer wieder vertröstet, dass das Geld ja angeblich bald kommen sollte, dass überwiesen worden ist aber die Bank irgendwelche Probleme hat, das Geld käme angeblich wieder zurück und und und.
Die ganze Sache ging über ein Monat, und nun hab ich die Schnauze voll davon...
Nun habe ich letzten Donnerstag an jemanden etwas verkauft und wir haben Daten ausgetauscht.
Ich habe dann am Dienstag gefragt, ob denn schon überwiesen worden ist denn bei mir ist noch kein Geld eingegangen. Daraufhin kam das sie es ja angeblich vergessen hätte wegen Uni Stress oder ähnlichem. Sie würde aber 100-prozentig am nächsten Tag überweisen, da sie den Artikel ja unbedingt haben will. Ich meinte, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht habe und das Geld eigentlich bis Donnerstag auf meinem Konto sein soll.
Mir kam das alles schon spanisch vor...
Aber gestern Abend mal freundlich nachgefragt, ob denn überwiesen worden ist. Und was ein Wunder ich habe bis jetzt keine Antwort erhalten. Habe dann geschrieben dass wenn kein Geld heute bis 19:00 Uhr eingeht oder ich heute keine Antwort erhalte, werde ich den Artikel wieder zum Verkauf freigegeben. Ich habe noch einige andere Interessenten habe und den Artikel eigentlich schnellstmöglich loswerden möchte.
Meine Frage nun, es kam ja ein Kaufvertrag zu Stande, oder? Kann ich den denn nun einfach unterbrechen beziehungsweise beenden? Ich sehe es nicht ein weder Geld noch Antwort zu erhalten und den Artikel dann noch wochenlang reservieren zu müssen...
Wie soll ich nun am besten vorgehen? Muss ich irgendwie eine Frist von einer Woche lassen? Oder war das o. k. was ich geschrieben habe? Ich habe ja Zeit gegeben bis heute Abend....
Freue mich über viele hilfreiche Antworten! Grüße
5 Antworten
Bei Verträgen gilt grundsätzlich: Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten). Du musst die gegenseite eine angemessene Frist setzen (Meistens 14 Tage jnd schriftlich per Brief): § 350 BGB Sollte eine Zahlung nicht erfolgen kannst Du den Vertrag anfechten bzw. Zurücktreten.
Ich würde eine Facebook-Gruppe und die dortige Konversation nicht unbedingt als bindenen Kaufvertrag bezeichnen, zumindest nicht, solange nicht bezahlt wurde
Rechtlich gesehen ist es aber einer.
Danke für deine Antwort!
Ich möchte nur nicht, dass die heute auf einmal überweist und mir dann sagt das dass sie irgendwie Anspruch auf den Artikel hätte, da sie ja überwiesen hat?
Aitee, aber wie muss ich das denn machen, wenn ich den Kaufvertrag abbrechen möchte? Seit Donnerstag letzter Woche ist kein Geld auf meinem Konto eingegangen Und ich habe ei gesagt das bis Donnerstag das Geld eigentlich mein Konto hätte sein sollen.
Nun habe ich ihr heute noch einmal geschrieben, und gesagt, dass ich entweder eine Antwort bis 19:00 Uhr möchte oder Geld.. Ich möchte den Artikel schnell loswerden und kann nicht noch eine Woche warten... Möchte ich auch gar nicht.
Meinst du mich? :-)
nein, ich meine den user "Orothred", der meint, hier wäre kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Natürlich ist zwischen euch beiden ein bindender Kaufvertrag zustande gekommen, der von beiden Seiten einzuhalten ist. Du darfst natürlich eine angemessene Frist zur Bezahlung setzen, aber das kommt mir in deinem Fall etwas kurz vor. 7-10 Tage sollte man schon Zeit geben, bis das Geld auf deinem Konto landet.
Nun ja, ich warte nun schon sieben Tage auf Geld... Ich sehe es einfach nicht ein, noch ein sieben Tage warten zu müssen. Zumal eine einfache Antwort würde mir reichen aber ich kriege noch nicht mal das!!
du musst ihr eine angemessene Frist setzen und gleichzeitig den Rücktritt ankündigen, wenn diese Frist verstreicht. Du musst deinem Gegenüber auch die Chance lassen, zu reagieren. Nicht jeder liest stündlich seine Nachrichten und antwortet postwendend. Hier sollte man noch ein paar Tage Zeit lassen
Ich bin es einfach satt, nochmal warten zu müssen!!! Ich denke, das ich auch verständlich.
ich warte seit einer Woche auf mein Geld und bekomme nun auch keine Antwort mehr!
Habe ihr ja eine Wahl gelassen. Entweder heute eine Antwort oder Geld. Wenn beides nicht kommt, ist der Vertrag für mich geplatzt.... Es nervt einfach
das gehört nun mal dazu, wenn du online Sachen verkaufst. Was machst du, wenn in der Zwischenzeit die Überweisung schon unterwegs ist und morgen das Geld auf deinem Konto ist? Dann könnte die Käuferin auf ihren Artikel bestehen
Ich habe jetzt noch einmal öffentlich nach Antwort von ihr gefragt. Sowas geht einfach nicht und es ist wirklich ärgerlich!!! Ich hätte den Artikel in der Zeit 5x verkaufen können!!!
Solche Menschen sollte echt der Internetzugang abgestellt werden
Das ist doch Alltag. Und darüber hinaus darfst du nicht davon ausgehen, dass jeder gleich springt, nur weil K1k133 mal wieder eine nette Aufforderung schreibt. Ein bisschen mehr Geduld muss man schon aufbringen, wenn man im Internet handelt. Vor allem, weil dir ja überhaupt kein Schaden entstanden ist
Hallo,
ich kann dir empfehlen, dies gündlich zu lesen, viel anders wird es wohl nicht sein in deinem Fall !
http://www.helpster.de/kaeufer-zahlt-nicht-bei-ebay-was-tun_74138
Viel Erfolg ! Emmy
Nur weil ich mal wieder an einen Nichtskönnenden Menschen geraten bin, soll ICH Post schicken? Dann kommen Kosten auf mich zu!! Und wenn der Käufer diese nicht zahlt, bleibe ich drauf sitzen. Dann zum Anwalt, oder was?
Meine Nerven UND mein geldbeutel würden dies nicht mitmachen!
Wenn du ein Einschreiben schickst, sind es keine erhebliche Kosten ! Ein Anwalt ist wesentlich teurer als ein Einschreiben !
Du kannst auch beim Amtsgericht ein Mahnverfahren direkt einleiten, kostet auch etwas Geld, aber viel billiger als ein Anwalt. - Natürlich kann der säumige Zahler das Mahnverfahren abwenden (Einspruch), aber erst dann würde ich zum Anwalt gehen !
Siehe dies:
Zahlt der Käufer nicht, gehen Sie so vor
Zuerst sollten Sie bei eBay unter "Probleme klären" melden, dass der Käufer nicht zahlt. Das ist der einfachste Weg, um möglicherweise noch eine Problemlösung zu erreichen.
Sofern Ihnen die Adresse des Käufers bekannt ist, schreiben Sie ihm einen Brief als Einschreiben mit Rückschein. Setzen Sie eine Frist zur Bezahlung der Ware. Diese sollte mindestens 7 Tage ab Erhalt des Schreibens, höchstens 14 Tage betragen. Eine E-Mail reicht nicht, da Sie dann nicht beweisen können, dass der Käufer die Mail bekommen hat.
Sie dürfen in Ihrem Schreiben auch androhen, dass Sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist eine negative Bewertung abgeben werden - was den Käufer natürlich nicht von der Pflicht entbindet, die Ware zu bezahlen und abzunehmen.
Wenn der Käufer weiterhin nicht zahlt, befindet sich der Käufer "im Verzug". Sie können am Kaufvertrag festhalten und den Käufer nun auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Das bietet sich immer dann an, wenn Sie einen sehr guten Preis für Ihre Ware erzielt haben und Sie davon ausgehen können, dass der Käufer auch in der Lage ist, den Kaufpreis zu zahlen.
Sie können aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies müssen Sie gegenüber dem Käufer ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein schriftlich erklären. Dies entbindet den Käufer aber trotzdem nicht von seiner Verpflichtung zum Schadenersatz.
Sie können Ihre Kosten, die Ihnen entstanden sind, vom Käufer als Schadenersatz geltend machen. Dies sind eBay-Gebühren und eine Auslagenpauschale für Ihre bisherigen Schreiben. Außerdem wurde von Gerichten schon ein Schaden von 30% des Verkaufspreises als zulässig anerkannt, wenn dies als Vertragsstrafe vorher angekündigt und nicht in mehreren Auktionen verwandt wurde.
Dass auch der Differenzbetrag zum erzielten Kaufpreis einer erneuten Auktion als Schadenersatz geltend gemacht werden kann, stimmt allerdings nicht.
Also: da ist alles ziemlich genau erklärt !
http://www.forderungseintreibung.at/muster_mahnschreiben.htm Gruß, Emmy
du hast ihr ne frist eingeräumt und alles andere ist ihr bier...
welches Merkmal eines Kaufvertrags siehst du dort nicht erfüllt?