Ein Arbeitskollege hat sich ein neues Auto zugelegt und ist enttäuscht von desen Spritverbrauch. Die Werksangaben stimmen wohl so garnicht mit dem tatsächlichen Verbrauch überein. Deshalb will er jetzt nachträglich eine Kaufpreisminderung bekommen, oder sonstwie entschädigt werden. Hat man da Chance, und was sind die Voraussetzungen?

mach doch mal ein paar angaben zum verbrauch !!! wenn die enorm abweichen stimmt mit dem motor vieleicht was nicht !!!

mit Sicherheit nicht. Die Verbrauchsangaben setzen bestimmte Bedingungen voraus, das wird auch stimmen. Die Fahrweise wird man ihm ankreiden
in so einem fall muss der verbrauch des fahrzeugs erstmal unter genormten laborbedingungen getestet werden. einfach so zu behaupten, dass der verbrauch zu hoch ist reicht da nicht aus. wenn dann dabei festgestellt wird, dass der verbrauch mehr als etwa 4% von den offiziellen werksangaben abweicht, dann hat man eine chance auf eine kaufpreisminderung
Er soll es am besten sofort vergessen, oder hat er Zeit, Geld und Lust einen Musterprozess bis zum BGH zu führen?
Die Voraussetzung ist, dass er viel Geld und Geduld braucht um sich bis ans Ende der dritten Instanz durchzuklagen - wobei das Ergebnis ungewiss ist... Um die Zusage einer Rechtsschutzversicherung zu erhalten, muß eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen, und die steht wie gesagt in den (Mercedes-)Sternen!
es gab unlängst ein Urteil, als ein Mercedesfahrer geklagt hat und ein paar Tausend Euro Entschädigung auf den Neupreis bekommen hat. Da war der Verbrauch aber extrem höher als angegeben. Wobei Leute, die 100.000 Euro für ein Auto ausgeben normal eh nicht auf den Verbrauch schauen
9% höheren Verbrauch, wie in dem Mercedes-Urteil, würde ich nicht gerade als "extrem" bezeichnen!
die angaben werden in einem testlabor und nicht auf der straße ermittelt. in sofern sind dies nur richtwerte.
mit der kaufpreisminderung hast du keine chance.