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Kauf von Unfallwagen ungültig?

gefragt von boellchen am 31.12.2008 um 10:39 Uhr

Vor zwei Monaten habe ich bei einem Schotterhändler einen Gebrauchtwagen gekauft, der mir auf den ersten Blick topp in Ordnung zu sein schien. Mittlerweile bin ich ein ganzes Stück mit ihm gefahren und habe einige Mängel entdeckt, unter anderem an der Vorderachse. Ich kenne mich nicht bombig aus, bin aber sicherheitshalber in eine Werkstatt gefahren und die meinten, das Auto muss einen Unfall gehabt haben – und wenns nur ein starker Aufprall gegen einen Bürgersteig war – die Achs habe eindeutig einen Schaden. Ich bin zu dem Hänler gefahren und habe ihm mitgeteilt, dass ich keinen Bock habe, in das neu erstandene Gefährt Geld zu stecken und dass ich es zurückgeben will. Der Typ hat mich nur ausgelacht und meinte, ich hätte nicht nach Unfällen gefragt. Ist er nicht verpflichtet, mich über so etwas aufzuklären?

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Recht x 35.336 Auto x 23.276 Unfallwagenkauf ungültig x 1

Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 31. Dezember 2008 13:39
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Bei einem Schrotthändler kaufen und dann reklamieren ziemlich aussichtslos !


anonym
beantwortet von Regenmacher am 31. Dezember 2008 10:42
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Wer bei einem Schrotthändler ein Auto kauft, kauft Schrott und muss damit leben.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 31. Dezember 2008 10:42
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unfallschäden müssen ungefragt die angegeben werden. Entscheident ist natürlich wenn du den Kaufvertrag anfechten willst ob da soetwas steht wie gekauf wie gesehen dann hast ein enges problem aber genau kann dir da ein Anwalt weiterhelfen der kann dir die klauseln genau erklären und dir ratschläge zum anfechten des kaufvertrages geben


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Dezember 2008 10:42
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die Frage ist, was im Kaufvertrag steht und als Händler, hat er wahrheitsgemäße Angaben zu machen..nur kommt dann wieder, das ist ja nach deinen Aussagen ein Schrotthändler war....

also ich glaube, daß du sehr geringe Chancen hast..


maiki01
beantwortet von maiki01 am 31. Dezember 2008 10:40
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Unfallschäden müssen auch ungefragt angegeben werden


JuliaLinda
beantwortet von JuliaLinda am 31. Dezember 2008 10:40
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Wenn der Händler die Mängel arglistig verschwiegen hat, kannst du den Kaufvertrag anfechten.

Kommentar von Regenmacher am 31. Dezember 2008 10:43

Ein Schrotthändler verkauft Schrott und da gibt es nichts zu verscheigen.

Kommentar von C56d48cc102cbfc07ab74bae475309f2smallJuliaLinda am 31. Dezember 2008 10:44

Ich hab nix vom nem Schrotthändler gelesen.

Kommentar von Regenmacher am 31. Dezember 2008 10:45

Sorry Schotterhändler


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