Habe mir neulich auf dem Flohmarkt einen Fernseher gekauft. Das Gerät sah nagelneu aus. Meine Frau meinte, das Gerät sei bestimmt gestohlen. Bin ich trotzdem rechtmäßiger Eigentümer geworden?
Man kann kein Eigentümer von Hehlerware werden- egal, ob man davon weiß oder nicht. Das ist die rein rechtliche Seite. Schöne Grüße!

Nein, eigentlich nicht. Und wenn Du ganz korrekt bist, dann meldest Du das bei der Polizei. Du bekommst dann in der Regel einen Teil des bezahlten Geldes zurück, wenn sich der rechtmäßige Besitzer findet (zahlt glaube ich die Haftpflicht), und Du kannst ihn behalten, wenn dieser nicht ausfindig gemacht wird. Das ist viel Aufwand, und Du wirst gefragt werden, wie der Typ und sein Stand aussahen, wo Du den Fernseher gekauft hast, etc. pp.
Ich würde das Dinge wahrscheinlich behalten, denn Du weißt es ja nicht, ob er wirklich gestohlen war. Muss ja nicht sein.
demosthenes am 19. April 2007 13:53 Geld bekommst Du höchstens vom Verkäufer zurück, niemals vom bestohlenen Eigentümer.
WildeFee am 25. April 2007 19:51 Wie die Regel ist, weiß ich nicht sicher, aber mein Freund hatte einen gebrauchten Laptop bei ebay gekauft. Hat das Ding untersucht und festgestellt, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer dieses Geräts war. Er hat es dann zur Polizei gebracht, und sie haben dann den Eigentümer und mit den Infos über ebay auch den Dieb/Verkäufer ausfindig gemacht. Das Ganze hat sich eine Weile hingezogen, aber am Ende hat mein Freund einen großen Teil des Geldes von der Haftpflicht des Eigentümers erstattet bekommen.
beim Kauf eines Fernsehers auf dem Trödelmarkt sollte man sich grundsätzlich den Eigentumsnachweis vorzeigen lassen. Sollten Sie nunmehr bedenken mit Ihrem Gerät haben, so haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer örtl. Polizeiinspection (Wache) eine Diebstahlsüberprüfung vornehmen zu lassen. Sollte wider Erwarten das Gerät als gestohlen gemeldet sein, so wird es von der Polizei sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für Ihren entstandenen Schaden kommt Ihre Haftpflicht- oder Hausratversicherung leider nicht auf. MfG
demosthenes am 19. April 2007 13:51 Eigentumsnachweis auf dem Flohmarkt?
Das ist wohl eher Theorie!

Definitiv nicht. An gestohlenem Gut kann man sich nicht bereichern.
Sollte es sich tatsächlich um einen gestohlenen Fernseher handeln, kannst Du wegen Hehlerei angezeigt werden.
Den bezahlten Betrag kannst Du lediglich vom Verkäufer zurück fordern. Das wird aber schwierig werden.
Entweder gehst Du jetzt zur Polizei und erstattest eine Selbstanzeige oder Du bewahrst Stillschweigen darüber - je nach Deinem Rechtsempfinden!
Nein, du bist nur Besitzer aber nicht Eigentümer. Eigentümer ist der, der belegen kann, dass er die Ware rechtmäßig erworben hat...