Zander1961 am 02.05.2009 um 19:16 Uhr
Wie geht man vor wenn man einen PKW-Anhänger kauft?
TÜV
Zulassung
In der Reihenfolge oder wie?
Kann man mit einen neu gekauften Anhänger vom Geschäft ohne Anmeldung erst mal fahren?
Wer kann mich über die Vorgehensweise aufklären?
Zunächst einmal würde ich prüfen, welche Zugkraft Dein Kfz hat und welche Last die Anhängerkupplung tragen kann. Sonst kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Prüfe bitte auch, ob Du zum Anschließen einen Adapter benötigst. Darüber hinaus muss der Anhänger verkehrssicher sein. Das ist insbesondere bei Gebrauchten wichtig. Darüber hinaus benötigst Du eine Versicherungskarte Deiner Versicherung; dies empfiehlt sich auch, um ein Gefühl für die laufenden Kosten zu bekommen. Bei unserem gebrauchten Anhänger war es so, dass wir uns nach dem Kauf zuerst ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) bei der Zulassungsstelle besorgt haben; damit haben wir ihn an unseren Wohnort überführt und dort endgültig angemeldet. Bezüglich des TÜV gelten unterschiedliche Fristen für erstangemeldete (36 Mo) bzw. gebrauchte (24 Mo) Anhänger. Bitte betrachte dies nur als Hinweise – um ganz sicher zu gehen würde ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigen. Zuweilen gelten unterschiedliche Vorschriften in den Bundesländern. Dort erhältst Du auch Hinweise zu den nötigen Papieren. Als letzter Punkt fällt mir noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein, da diese in Abhängigkeit von der Ausstattung des Hängers variieren kann (z.B. mit oder ohne Stoßdämpfer). Noch ein Gedanke: besorge Dir gleich eine Abschließvorrichtung, damit der Hänger nicht geklaut wird; dies gilt für den angehängten und den abgehängten Hänger. Auch brauchst Du vielleicht ein Schloss etc. für die Hängertür. Gute Fahrt!
Vielen Dank.