Wir haben für eine Eigentumswohnung einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer hat dem Mieter gekündigt - aber dieser will nicht ausziehen. Was sollen wir machen? Unsere Mitwohnung haben wir schon gekündigt - den Kaufpreis noch nicht bezahlt (erst nach Erhalt des Wohnungsschlüssels) Wir sind ziemlich ratlos wie sieht es rechtlich bei dieser Angelegenheit aus?

eine kündigung wegen verkauf der wohnung ist gar nicht zulässig.
du als neuer eigentümer kannst zwar eine kündigung wegen eigenbedarf aussprechen, mußt aber erst einmal die gesetzlich vorgegebene wartefrist abwarten.
im übrigen geht das laufende mietverhältnis mit allen rechten und pflichten auf den neuen eigentümer über.
Kauf bricht nicht Miete. Hoffentlich habt Ihr lastenfrei gekauft.
Nachdem Ihr im Grundbuch steht dürft ihr dem Mieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, allerdings natürlich mit Fristen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Verklagt den Makler!!
Diese Frist beträgt 3 DREI Jahre.
allenfalls steht dort eine auflassungsvormerkung. und die 3 jahre sind nach begründung von wohneigentum
Warum denn klagen? Über die eigene Dummheit? Der Verkäufer dürfte überhaupt keinen Kündigungsgrund haben. Zudem kenne ich seinen Mietvertrag nicht. Vielleicht wurde sogar geordnet, daß in solchen Angelegenheiten eine Kündigung nicht ausgesprochen wedren kann oder mit Fristen gearbeitet wurde.

dann muss eine Räumungsklage angestrengt werden..wenn die Kündigung rechtmäßig war und das kann sich ziehen..
aber manchmal bewundere ich die Blauäugigkeit meiner Mitmenschen
die frage müsste sich in richtung kaufvertrag wenden. ihr könnt nur zurücktreten, wenn eine zu einem bestimmten termin freiwerdende wohnung garantiert ist. wenn nicht ist ein rücktritt verhandlungssache, sprich: wird euch viel geld kosten.
das mietrecht ist mit gutem grund sehr mieterfreundlich. in früheren zeiten waren mieter der wilkür von vermietern usgesetzt.
sofern der mieter einen widerspruch eingelegt hat, muß durch räumungsklage das berechtigte interesse der parteien gegeneinander aufgewogen werden. wurde er auf die möglichkeit des widerspruchs nicht hingewiesen, verzögert sich dadurch alles. dann kann auch in der räumungsklage noch widerspruch erhoben werden.
aber das ist nicht dein prozess, und wenn überhaupt besteht das interesse des voreigentümers an einer wirtschaftlichen verwendung. das ist sein einziger grund der bei einer abwägung zählt. wenn du mich fragst: schlechte karten.
Guten Morgen, ich fürchte, dies geht nicht gut aus.
Warum sollte der Mieter auch ausziehen und aus welchen Gründen sollte der bisherige Vermieter kündigen? Er hat doch die Wohnung verkaufen wollen und somit überhaupt keinen Grund, das Vertragsverhältnis zu beenden.
Tipp: Schaue bitte in den Kaufvertrag; dort wurde von Euch geordnet (hoffentlich!), wie hier weiter verfahren werden soll.
Alles Gute.
Im Kaufvertrag steht bzw. muß stehen ob der Wohnung am Verkaufs- bzw.Tag der Übergabe miterferi ist (nicht vermietet) - das habe ich im Kaufvertrag schreiben lassen Hast du sowas im Vertrag?
er muss strafe zahlen aber er muss gehen :)
der MIETER ? Wieso das denn???

Das ist erstmal Sache des Verkäufers, denn es sind noch seine Mieter und er muß nach Vertrag (hoffentlich) die Wohnung ohne Lasten übergeben!
Genau - so laeuft das. Rede auch mit dem Mieter.
richtig: mach ihm ein finanzielles angebot damit er freiwillig auszieht. übernahme der umzugskosten, verzicht auf renovierung, etc,pp. anonsten mußt du halt warten bis der sperrfrist abgelaufen ist.
aber mal ganz ehrlich, verstehen kann ich es nicht, das man sich nicht im vorfeld darüber erkundigt. spätestens bei der notariellen beurkundung hätte ich mach den den gesetzlichen bedingungen nachgefragt. aber was solls.