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Kauf einer Eigentumswohnung Mieter will nicht ausziehen was tun?

gefragt von mira23 am 26.03.2009 um 19:05 Uhr

Wir haben für eine Eigentumswohnung einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer hat dem Mieter gekündigt - aber dieser will nicht ausziehen. Was sollen wir machen? Unsere Mitwohnung haben wir schon gekündigt - den Kaufpreis noch nicht bezahlt (erst nach Erhalt des Wohnungsschlüssels) Wir sind ziemlich ratlos wie sieht es rechtlich bei dieser Angelegenheit aus?

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Mietrecht x 3.871 Eigentumsrecht x 47

domchef
beantwortet von domchef am 26. März 2009 19:10
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eine kündigung wegen verkauf der wohnung ist gar nicht zulässig.
du als neuer eigentümer kannst zwar eine kündigung wegen eigenbedarf aussprechen, mußt aber erst einmal die gesetzlich vorgegebene wartefrist abwarten.
im übrigen geht das laufende mietverhältnis mit allen rechten und pflichten auf den neuen eigentümer über.

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 26. März 2009 19:12

Genau - so laeuft das. Rede auch mit dem Mieter.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 26. März 2009 19:23

richtig: mach ihm ein finanzielles angebot damit er freiwillig auszieht. übernahme der umzugskosten, verzicht auf renovierung, etc,pp. anonsten mußt du halt warten bis der sperrfrist abgelaufen ist.
aber mal ganz ehrlich, verstehen kann ich es nicht, das man sich nicht im vorfeld darüber erkundigt. spätestens bei der notariellen beurkundung hätte ich mach den den gesetzlichen bedingungen nachgefragt. aber was solls.


anonym
beantwortet von jockl am 26. März 2009 19:09
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Kauf bricht nicht Miete. Hoffentlich habt Ihr lastenfrei gekauft.

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 26. März 2009 19:11

DH, das einzig wahre!

Kommentar von Obelhicks am 26. März 2009 22:41

4 mal DH für eine antwort, die nicht auf die frage eingeht.


anonym
beantwortet von migrowe am 26. März 2009 19:08
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Nachdem Ihr im Grundbuch steht dürft ihr dem Mieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, allerdings natürlich mit Fristen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Verklagt den Makler!!

Kommentar von jockl am 26. März 2009 19:11

Diese Frist beträgt 3 DREI Jahre.

Kommentar von Obelhicks am 26. März 2009 22:43

allenfalls steht dort eine auflassungsvormerkung. und die 3 jahre sind nach begründung von wohneigentum

Kommentar von schleudermaxe am 27. März 2009 09:43

Warum denn klagen? Über die eigene Dummheit? Der Verkäufer dürfte überhaupt keinen Kündigungsgrund haben. Zudem kenne ich seinen Mietvertrag nicht. Vielleicht wurde sogar geordnet, daß in solchen Angelegenheiten eine Kündigung nicht ausgesprochen wedren kann oder mit Fristen gearbeitet wurde.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. März 2009 19:06
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dann muss eine Räumungsklage angestrengt werden..wenn die Kündigung rechtmäßig war und das kann sich ziehen..

aber manchmal bewundere ich die Blauäugigkeit meiner Mitmenschen


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. März 2009 22:41
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die frage müsste sich in richtung kaufvertrag wenden. ihr könnt nur zurücktreten, wenn eine zu einem bestimmten termin freiwerdende wohnung garantiert ist. wenn nicht ist ein rücktritt verhandlungssache, sprich: wird euch viel geld kosten.

das mietrecht ist mit gutem grund sehr mieterfreundlich. in früheren zeiten waren mieter der wilkür von vermietern usgesetzt.

sofern der mieter einen widerspruch eingelegt hat, muß durch räumungsklage das berechtigte interesse der parteien gegeneinander aufgewogen werden. wurde er auf die möglichkeit des widerspruchs nicht hingewiesen, verzögert sich dadurch alles. dann kann auch in der räumungsklage noch widerspruch erhoben werden.

aber das ist nicht dein prozess, und wenn überhaupt besteht das interesse des voreigentümers an einer wirtschaftlichen verwendung. das ist sein einziger grund der bei einer abwägung zählt. wenn du mich fragst: schlechte karten.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 27. März 2009 09:39
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Guten Morgen, ich fürchte, dies geht nicht gut aus.

Warum sollte der Mieter auch ausziehen und aus welchen Gründen sollte der bisherige Vermieter kündigen? Er hat doch die Wohnung verkaufen wollen und somit überhaupt keinen Grund, das Vertragsverhältnis zu beenden.

Tipp: Schaue bitte in den Kaufvertrag; dort wurde von Euch geordnet (hoffentlich!), wie hier weiter verfahren werden soll.

Alles Gute.


anonym
beantwortet von aldiadler am 26. März 2009 19:18
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Im Kaufvertrag steht bzw. muß stehen ob der Wohnung am Verkaufs- bzw.Tag der Übergabe miterferi ist (nicht vermietet) - das habe ich im Kaufvertrag schreiben lassen Hast du sowas im Vertrag?


anonym
beantwortet von patopolska am 26. März 2009 19:07
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er muss strafe zahlen aber er muss gehen :)

Kommentar von migrowe am 26. März 2009 19:09

der MIETER ? Wieso das denn???


hajottka
beantwortet von hajottka am 26. März 2009 19:07
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Das ist erstmal Sache des Verkäufers, denn es sind noch seine Mieter und er muß nach Vertrag (hoffentlich) die Wohnung ohne Lasten übergeben!


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