Kauf Eigentumswohnung kein Stellplatz dabei

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du siehst hier wird viel Meinung geschrieben. über das was du kaufst gibt es ein Grundbuch. Und dazu gehört nicht zwingend ein Stellplatz. Diese sind dann Gemeinschaftseigentum und wenn es künftig Probleme hiermit gibt musst ihr alle euch darum kümmern. In der ET Versammlung.

Kaufen oder nicht - da können wir nicht raten. Aber der Tipp war schon gut, wenn Verkäufer sagt es gehöre ein Stellplatz dazu und das stimmt nicht kannst du sicher den preis um € 5.000 drücken.

suzuki1234 
Fragesteller
 25.01.2012, 13:31

Ja theoretisch schon, aber es gibt mehrere Interessenten , da das Objekt relativ günstig und intressant ist. Und das weiß der Verkäufer natürlich auch. Auf die Art - wenn du handeln willst, dann bekommt es eben jemand anderst. Das ist es eben......

Aber danke schonmal für eure Super Infos und Tipps.

suzuki1234 
Fragesteller
 25.01.2012, 13:44
@suzuki1234

Aber wenn es "Gemeinschaftseigentum" ist, hab ich ja als Eigengtümer doch ein recht darauf oder?

speeedi  26.01.2012, 19:57
@suzuki1234

Nur wenn dem eine Sondernutzungsrecht zugewiesen wurde, oder der Stellplatz der Gemeinschaft gehört und Dir über die Hausverwaltung zugewiesen wird - wie bei Kellern.

Mensch, frag doch mal bitte jetzt nach. Wir können das hier nicht klären.

Keinesfalls Kaufen, ohne dass der Punkt im Grundbuxh festgeschrieben werden kann, dass die Wohnung mit eindeutig zugeordnetem Stellplatz gekauft würde.

Ich würde auf den Stellplatz bestehen oder den Vertrag nicht unterzeichnen. Du weißt nicht, ob der Parkplatz in den nächsten Jahren weiterhin als Parkplatz genutzt werden kann. Was heißt, dieser Parkplatz gehört "zum Haus": jedem Wohnungseigentümer des Hauses? Was passiert, wenn der eine oder andere Eigentümer Teile seines Eigentums untervermietet? Lass Dich nicht auf schöne Reden ein. Rechtssicherheit hast Du nur, wenn der Stellplatz im Vertrag steht. Du möchtest doch lange Freude an Deiner Wohnung haben? Die Freude ist vorbei, wenn Du um einen Stellplatz mit den anderen Eigentümern in Streit geräts.

carleone  25.01.2012, 12:30

Der Stellplatz muss aber in der Teilungserklärung und im Grundbuch eingetragen sein.

Tabaluga1961  25.01.2012, 12:48
@carleone

@Anna - das könnte man als sinnfreie Antwort bezeichnen. Diese Parkfläche ist Gemeinschaftseigentum und da kann man nicht mal eben was untervermieten oder gar was anderes darauf bauen.

Solche Angelegenheiten müssen mit allstimmigkeit beschlossen werden.

Ganz einfach: Den Notar auf die Zusage des Verkäufers hinweisen und den PKW-Stellplatz in den Kaufvertrag aufnehmen lassen. Oder den Kaufpreis entsprechend drücken...

Bei Kauf einer Eigentumswohnung gibt es eine Teilungserklärung, hier ist alles schriftlich festgehalten, was zu der Wohnung gehört, ggf. auch ein Stellplatz. Ist er dort nicht aufgeführt, ist nichts zu machen.

carleone  25.01.2012, 12:29

Genau so ist es.

speeedi  25.01.2012, 13:33

Das stimmt so nicht ganz. Wenn der Stellplatz ein eigens Grundbuchblatt hat, oder das Sondernutzungsrecht am Stellplatz über den Kauf erst zugewiesen wird, steht es nicht in der Teilungserklärung

geige  26.01.2012, 13:50
@speeedi

Hier geht's wohl aber nicht um einen TG-Stellplatz oder eine Garage, sondern um einen nicht abgeschlossenen, oberirdischen Stellplatz.

Auch hört es sich nicht nach einem ersten Abverkauf an, bei dem noch die freie Auswahl herrscht und das SNR zugewiesen erden kann.

speeedi  26.01.2012, 19:55
@geige

Das spielt keine Rolle, weil auch in diesem Fall würde es nicht in der Teilungserklärung, ggf auch nicht im Grundbuch stehen. Dann würde auf den vorherigen Kaufvertrag hingwiesen in dem das SNR zugewiesen wurde. Das geht dann aus der Grundakte hervor.

geige  27.01.2012, 13:17
@speeedi

Wenn der Stellplatz ein eigens Grundbuchblatt hat

An oberirdischen Stellplätzen können aber doch keine selbständigen Teileigentumseinheiten gebildet werden, deshalb kein eigenes Grundbuchblatt.

Meinst Du ggf. ein rein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht? Das wäre mir im Fall des Falles zu haarig.