Pianoman81 am 31.08.2009 um 22:17 Uhr
Hallo!
Mein Nachbar hat sich einen so genannten Katzenschreck gekauft. Das Gerät sendet Frequenzen zwischen 18 und 24 KHz aus und besitzt einen Bewegungsmelder.
Wir wohnen in einer Siedlung in der die jeweiligen Terrassenzugänge nebeneinander liegen. Das heißt, dieses Gerät ist unmittelbar neben meiner Terrasse angebracht. Das Problem ist, dass ich als klassischer Musiker über ein recht intaktes Gehör verfüge und diesen penetranten Pfeifton (nicht durchgehend, weil ich "nur" bis 19.400 Hz höre) ertragen muss. Meine Katzen sind irritiert und neurotisch, ich kann nicht mehr gemütlich auf der Terrasse sitzen oder im Garten arbeiten, weil dieser blöde Pfeifton mich wahnsinnig macht.
Meine Freundin und meine Freunde (alle zwischen 25 und 30) hören diesen Ton auch, zwar leise, aber doch. Nur ältere Personen hören nichts. Zu denen gehört auch mein Nachbar, den dieses Pfeifen nicht zu stören scheint.
Jetzt die eigentliche Frage: wie schaut das rechtlich aus? Katzenabschreckung schön und gut, aber die hören das auch, wenn sie nicht auf seinem Grund sind, und ich höre diesen blöden Ton auch! Aus Erfahrung weiß ich, dass das direkte Gespräch mit ihm nichts bringt. Was also kann ich dagegen unternehmen? Kennt jemand die Rechtslage? Vielen Dank!

naja, also erlaubt sind die teile schon...aber leider wirklich nervig!! kenne das, höre auch ziemlich gut...und ein nachbar hatte das teil mal, nur hat er es freundlicherweise dann entfernt, als ich ihn darauf hingewiesen habe....nun ja, wenn reden wirklich nichts bringt, (sind das mietwohnungen??) mit dem vermieter reden, er müsste da was machen können...oder eben wirklich mal von einem anwalt beraten lassen!!

Ich würde, auch wenn er nicht mit sich reden lässt, erstmal den Nachbarn ansprechen. Wenn Du Dich gleich an die Verwaltung wendest, werden sie fragen warum Du das Problem nicht direkt mit dem Nachbarn geklärt hast. Dann kannst Du antworten das Du es versucht hast, aber nicht erfolgreich warst. Das ist besser als zu sagen "der lässt sowieso nicht mit sich reden". Viel Glück!!
ich hab das mal im fernseher gesehen da haben die am kaufhaus son ding getestet... um die jugendlichen fernzuhalten... ich kann mir gut vorstellen das das nicht erlaubt ist jedenfalls in einer wohnsiedlung

hast du einen Rechtschutz? Dann gehe zum Anwalt und lasse dich beraten, wenn der Nachbar sich leider auf kein Gespräch einläßt ist das leider die letzte Handhabe.
Also versuche doch das im Gespräch zu klären. Es gibt halt Leute die mögen keine Katzen. LG

Wenn Reden nichts bringt, kann man auch mal beim städtischen Ordnungsamt nachfragen.
Du schreibst nichts davon, dass Du schon mal versucht hast mit Deinem Nachbarn zu reden. Bevor Du, wie hier einige empfehlen, gleich mit Rechtsschutz zum Anwalt läufst, was m. E. eine echt blöde Marotte in D geworden ist, sprich Deinen Nachbarn erst einmal darauf an. Erkläre ihm, dass Du und auch Deine Gäste den Ton hören und das sehr störend ist, weil Ihr z. B. nicht mehr auf der Terrasse sitzen könnt. Erst wenn er uneinsichtig ist, ist die Zeit gekommen sich rechtlich beraten zu lassen. In D wird viel zu wenig miteinander geredet, stattdessen wird gleich immer die Keule ausgepackt. Rechtsschutzversicherung sei Dank! ;o(

Wie genau die Rechtslage aussieht, weiß ich nicht. Ich kann mir aber nicht so recht vorstellen, dass ein Verhalten, dass andere derart stören kann in jedem Fall und unter allen Umständen erlaubt ist. Auch du mußt dich ja an bestimmte Zeiten halten, wenn du dein Instrument übst. Niemand wird sich beschweren, wenn sich niemand gestört fühlt, doch wenn auch nur ein Mensch sagt, dass es ihn nerve gibt es Regelungen... Darum würde ich versuchen zuerst mit dem Nachbarn selbst zu sprechen. Aus deinen Äußerungen geht hervor, dass ihr evtl. schon eine (Leidens-)geschichte miteinander erlebt habt. Doch aus dem Grund, dass niemand in Frieden leben kann, wenn dies dem Nachbarn nicht gefällt, ist Deeskalation immer der bessere Weg. Es kann einen das Lben vergraulen, wenn man sich immer über den Nachbarn ärgern muss...

Es sollte eigentlich laut Bericht nicht zu hören sein. ..."Ultraschall zur Katzenabwehr - Anders sieht die Abwehr aus, setzt man auf Ultraschallgeräte, die je nach Stärke einen Bereich von bis zu 200 Quadratmetern abdecken können. Sie sind oft an einen Bewegungsmelder gekoppelt, der den Signalton auslöst, sobald eine Bewegung in Reichweite bemerkbar ist. Das bedeutet natürlich auch, dass das Gerät den Ultraschallton erklingen lässt, wenn andere Tiere oder Menschen, Fahrzeuge oder manchmal auch herumwirbelndes Laub erfasst wird. Für den Menschen ist der Ton nicht hörbar, aber Hunde oder andere Tiere in der Umgebung werden unvermeidbar mit dem Ton malträtiert, auch wenn sie gar nicht im Garten sind."www.hausgarten.net/.../katzenabwehr-im-garten.html wie das in Deinem Fall rechtlich ist, kann ich leider nicht sagen - ich hoffe, er darf das nicht!
Pianoman81 am 31. August 2009 22:41 äh... doch, ich hör das ding. und 18khz liegen noch im menschlichen hörbereich... ja, dass das ding bis zu 200qm abdeckt ist auch ein problem, der hat nur insgesamt mit garten 40....
danke! ja, ist eine mietwohnung, besser gesagt genossenschaft. also werde ich mich wohl morgen an die verwaltung wenden... :(