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Katzenhaltung in Mietwohnung trotz vertraglichem Verbot

gefragt von Mcruay am 05.11.2008 um 17:59 Uhr

Wir haben vor, in eine Mietwohnung zu ziehen, bei der jedoch im Vertrag steht, dass Katzenhaltung erlaubnispflichtig sei. Die Vermieterfirma hat aber schon ausdrücklich gesagt, dass eine Erlaubnis hierfür nicht erstellt werden würde. Genaue Gründe konnten die aber nicht nennen.

Wie sieht das aus, wenn wir unsere zwei Katzen trotzdem mit in die Wohnung nehmen, das einige Monate später auffällt und wir dann sagen, dass wir die Katzen erst vor Kurzem - also nach Einzug - angeschafft haben?

Kennt jemand Gerichtsurteile über sowas?

Im Übrigen werden in dem Haus bereits Katzen gehalten, allerdings scheinen die Vermieter nix davon zu wissen.

Danke für die Antworten!


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verueckte88
beantwortet von verueckte88 am 5. November 2008 18:02
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Also wie ich weiß darf man Katzenhaltung nicht verbieten... Also selbst bei einem Hund sind die neusten Gerichtsurteile immer zugunsten des Mieters ausgefallen. Aber sucht euch doch einfach gleich eine Wohnung in der Katzen erlaubt sind...


gamasche
beantwortet von gamasche am 5. November 2008 18:02
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Wenn der Vermieter das so verlangt, ist es nicht relevant, ob die Katzen beim Einzug mitgebracht, oder später angeschafft wurden. Dass andere Mieter Katzen halten, daraus kann man nicht das Recht dazu für sich selbst ableiten.

Wenn die Katzen wirklich gut gehalten werden, stellen Sie keine Belästigung dar. Ich würde sie einfach klammheimlich mitnehmen und abwarten.

Kommentar von Simple_avatar8smallfishhus am 5. November 2008 21:19

Was würdest Du wohl dann sagen wenn Du oder deine Frau ein Katzen Allergie hat und dadurch gesundheitlich schwer in Mitleidenschaft gezogen würdest. Hauptsache ich habe meine Katzen und meinen Spass.Schau mal bei Google unter Katzenallergie und deren Folgen. Einer dessen Frau an Felltier Allergie schwer leidet.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 6. November 2008 13:03

Wenn eine solche Allergie Grund für das Katzenhaltungsverbot ist, würde ich das selbstverständlich aktzeptieren! Dass der Vermieter im selben Haus wohnt, direkt davon betroffen und das somit als Gesundheitsrisiko für sich ansieht, ging aus der Fragestellung nicht hervor.


deissi14
beantwortet von deissi14 am 5. November 2008 18:01
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wenn du die mietzis umbedingt mitnehmen willst, würde ich aufpassen udn dir anderen mieter fragen wie sie das gehändelt haben


verueckte88
beantwortet von verueckte88 am 5. November 2008 18:02
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Also wie ich weiß darf man Katzenhaltung nicht verbieten... Also selbst bei einem Hund sind die neusten Gerichtsurteile immer zugunsten des Mieters ausgefallen. Aber sucht euch doch einfach gleich eine Wohnung in der Katzen erlaubt sind...


bina84
beantwortet von bina84 am 5. November 2008 18:02
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Wenn mich nicht alles täuscht, ist das ein Vertragsbruch und unter Umständen würde ich vermuten, das es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen kann. Aber genau auskennen tu ich mich da auch nicht!



anonym
beantwortet von TanteBertha am 5. November 2008 18:02
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Grundsätzlich sind Katzen erlaubt. Steht aber im Mietvertrag ein ausdrückliches Verbot gilt dies auch. Wenn dann aber andere Mieter, möglicherweise geduldet, Katzen halten...... Fragt lieber beim Mieterbund. Einfach einziehen und dann "verpfiffen" werden ist auch nicht gerade ideal


Sascher
beantwortet von Sascher am 5. November 2008 18:03
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Ich würde Dir raten, mal beim Mieterverein zu fragen, ich meine dass man Katzen, ähnlich wie Hamster und andere Kleintiere nicht verbieten kann.


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