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Katzen verbot nach 2 Jahren?

gefragt von Bibby020Bibby020 am 11.08.2009 um 11:08 Uhr

Hallo

ich habe folgendes Problem. Ich bekam einen Brief gestern (10.08.2009) von der Verwaltung( Ehepaar A) meiner Whg. Ich hätte keine genehmigung vor 2 Jahren bekommen,das ich Katzen halten darf.Auf der Selbstauskunft stand damals nur mein Hund( der genehmigt worde) drauf,weil wir uns noch nicht einig waren wo die Katzen bleiben.(Ex & Ich). Schluss endlich mussten sie bei mir bleiben.Als wir den Mietvertrag fertig machten,das war damals mit dem Mann von der Frau A. trafen wir uns draussen und ich sagte ihm dann das ich noch 3 Katzen hätte,ob ich die mit nehmen könnte,da mein Ex dafür keine lut/zeit hätte.Da meinte Herr A. ja kein problem.leider hielten wir dieses nicht im Mietvertrag fest.genauso wenig ist aber der Hund im Mietvertrag festgehalten worden.Er steht halt nur auf der Selbstauskunft drauf. Nun starb der Herr A. vor über 1 jahr und seit dem MOBBT die Frau A. die Mieter hier im hause total. Sie meinte sogar sie will das ganze PACK aus diesem Hause haben. Unten leben Katzen und Hunde,gegenüber von mir leben auch Katzen.Meine Katzen sind nur in der Whg.laufen auf dem balkon (Mit katzennetz was da schon knapp 1 Jahr hängt) machen weder Wände noch sonst was kaputt und stinken tut es auch nicht. ich soll die katzen bis zum 20.08 abgeben.Ist das zulässig von ihr?Kann sie das nach ganzen 2 jahren verlangen???ich bin total verzweifelt....


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Malkia
beantwortet von Malkia am 11. August 2009 11:24
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Der Vemieter kann seine Zustimmung auch dadurch ausdrücken, dass er längere Zeit die Tiere stillschweigend duldet. Hat der Vermieter (ausdrücklich oder stillschweigend) der Tierhaltung zugestimmt, so kann er seine Zustimmung nicht ohne Grund wieder zurücknehmen. Denn der Vermieter muss berücksichtigen, dass der Mieter das Tier inzwischen lieb gewonnen hat (LG Essen WM 86, 117; LG Mannheim MDR 62, 989; AG Bonn WM 87, 213; AG Hamburg-Harburg WM 83, 236).

Das kannst du jetzt mal der Dame unter die Nase halten, sie wird mit ihrer Forderung nicht durchkommen!

Kommentar von Simple_avatar2smallBibby020 am 11. August 2009 11:31

also ich werde mich mit den anderen mietern hier mal zusammen tun und sie mal fragen ob sie auch post bekommen haben.und mal schauen wo hier ein mieterverein ist. Sie kommt jetzt mit der forderung innherhalb von 10 Tagen die Tiere abzugeben.Warum denn nicht schon damals als sie die Whg besichtigung gemacht hat????Nein sie kommt erst jetzt drauf. Dabei weiss sie auch das wir eine Neue Whg suhen,da wir zuwachs bekommen (keine tiere :) ) und das so schnell wie möglich. Danke für euren antworten.Und danke Malkia,woher stammt denn diese Klausel???

Kommentar von haiko am 11. August 2009 11:51

in der selbstauskunft war nur die rede von einem hund und das zählt. da herr a. ja nun tod ist kann er nichts mehr dazu sagen und frau a. kennt die absprache nicht. demzufolge ist sie nicht verpflichtet es weiter zu dulden !

Kommentar von Simple_avatar2smallBibby020 am 11. August 2009 12:05

und das nach 2 Jahren??? Obwohl sie letztes Jahr bereits eine Whg besichtigung durch führte und die Tiere sah?? Warum hat sie es denn nciht da schon verlangt??Sondern erst jetzt?? Nein zulässig kann das nicht sein.Und selbst wenn...die Tiere sind 8 jahre alt und ich soll sie innnerhalb 10 tage weg geben??? Unmöglich,es sei ich bin herzlos bring sie in Tierhem oder setze sie aus...

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 11. August 2009 16:22

@haiko, kannst du nicht lesen, oder verstehst du mein posting nicht?
Sie hat die Tiere "stillschweigend geduldet", auch, als ihr Mann noch lebte. Also hatte sie ja wohl von der Absprache, sprich "mündlichen Vereinbarung", zwischen den Mietern und ihrem Mann, Kenntnis gehabt. Diese Zustimmung kann sie jetzt nicht widerrufen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 11. August 2009 16:28

@Bibby020, du brauchst die Tiere nicht abgeben.
Dazu folgende Rechtsprechung: Allein wegen verbotener Tierhaltung darf der Vermieter dem Mieter nicht kündigen. Weigert sich der Mieter, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muss der Vermieter auf Unterlassung klagen (LG München I WM 99, 217; LG Berlin GE 95, 621; GE 80, 660).


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RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 11. August 2009 11:12
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Wenn weitere Tierhalter im Haus betroffen sind, tut Euch zusammen und lasst Euch nicht mobben! Im Endeffekt dürfte dann die Vermieterin keine Chance haben, den Unsinn durchzusetzen.

Kommentar von haiko am 11. August 2009 11:33

stell dir vor es ist dein haus, ist es dann immer noch unsinn ? die meisten wohnungen in denen katzen gehalten wurden, kannst du nur schwer wieder vermieten.

Kommentar von Simple_avatar2smallBibby020 am 11. August 2009 11:39

warum schwer zu vermieten???Wenn die Katzen an die Wände und so gehen würden,könnte ich es verstehen.Aber nichts davon geschieht hier. Und noch mal nach 2 Jahren verbieten???Ich bitte dich....hier wohnen noch mehr katzen in diesem haus.Nicht nur meine.Unten sogar Katzenbabys........

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. August 2009 11:41

Wenn es mein Haus wäre, gäbe es keinerlei Einschränkungen für Tiere!!!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 11. August 2009 16:32

Das ist doch völliger Blödsinn, ich habe bis zu 6 Katzen und einen großen Hund in meiner Wohnung (momentan leider nur noch 4 Katzen)...da ist nichts, die Wohnung ist Top.
Was unterstellt ihr uns Tierhaltern immer, wir sind doch keine Dreckschweine.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 11. August 2009 11:12
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klingele mal bei deinen Nachbarn,die auch Haustiere haben.Unterhalte dich mal mit ihnen,ob die Tiere a)im Mietvertrag erwähnt sind b)ob sie auch so ein nettes Briefchen bekommen haben und was sie gedenken zu tun. Der Hund darf bleiben aber die Katzen müssen weg? Und eine Begründung gibt es wohl auch nicht oder?! Auf jeden Fall würde ich das mit den Nachbarn besprechen oder dich an den Mieterbund wenden


anonym
beantwortet von berniebaer69 am 11. August 2009 11:12
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nein das ist nicht zulässig kleintierhaltung ist in deutschland nicht so ohne weiteres zu verbieten. desweiteren kannst du sie auf die zustände im restlichen haus hinweisen. im zweifelsfall kannst du dich beim mieterschutzbund darüber informieren

Kommentar von Auskunft am 11. August 2009 11:22

Katzen zählen nicht zu den Kleintieren.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 11. August 2009 11:11
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Damit kommt die gute Frau nicht durch, wende dich an den nächsten Mieterverein, die helfen dir und kennen sich bestens aus....



Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 11. August 2009 13:23
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nach 2 jahren ist der Zuch doch wohl schon abgefahren. Da hätte früher was kommen müssen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 11. August 2009 16:33

Richtig!!


belmondo
beantwortet von belmondo am 11. August 2009 11:12
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wenn im Mietvertrag nichts über katzen fixiert ist, dann kannst du sie auch halten


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 11. August 2009 11:14
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geh doch mal zum mieterverein und lass dich dort beraten.so einfach ist das auch nicht,seine tiere irgendwo nach so langer zeit ab zu geben...-)


anonym
beantwortet von Lady5 am 11. August 2009 11:23
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@dingsvomdach, gute antwort , so würde ich es auch machen.


anonym
beantwortet von haiko am 11. August 2009 11:31
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bist du sicher das du nicht im zoo wohnst ??

als eigentümer der wohnungen kann frau a. machen was sie will.

es wir für sie und für dich ein schwieriger kampf werden sich irgendwie durchzusetzen. wie solche geschichten mit haustieren enden können sollte bekannt sein.

Kommentar von Simple_avatar2smallBibby020 am 11. August 2009 11:36

Im Zoo? Weil ich nen kleinen Hund und 3 Katzen habe????Ja schon klar. SIE die FRAU A. ist NICHT EIGENTÜMERIN.Sie ist die Verwaltng,wie sie selbst immer sagt(es schimpft sich Eigentümergemeinschaft).Und mir wurden die Katzen durch ihren Mann VOR 2 JAHREN genehmigt,mündlich leider.(und nein das denke ich mir nicht aus)und sie war zur whg besichtigung hier und hat auch die katzen gesehen und und und.Und nun soll ich sie INNERHALB 10 TAGEN abgeben???

Kommentar von haiko am 11. August 2009 11:49

den hund hast du ja auch angegeben in deiner selbstauskunft und die katzen nicht ! und genau das wird dir wohl zum verhängnis werden. es spielt keine rolle ob du nun gewußt hast oder nicht das die katzen bei dir bleiben, fakt ist du hast in deiner selbstauskunft gelogen ! ein vermieter muß es nicht hinnehmen das ein mieter 4 tiere im haushalt hat.

Kommentar von Simple_avatar2smallBibby020 am 11. August 2009 12:06

klar.das der das nicht hin nehmen muss.aber warum denn erst JETZT?


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