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Katze ja, Hund nein, geht das?

gefragt von Pingulull am 29.01.2008 um 17:02 Uhr

In unserer Wohnanlage gibt es einige Katzen, wir wollten uns einen Hund anschaffen und haben vorsichtshalber beim Vermieter nachgefragt. Der hat nun einen Hund abgelehnt mit der Begründung, dass keine Haustiere erlaubt sind. Was sind denn dann die Katzen? Darf er das?


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Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 29. Januar 2008 17:04
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bei der haltung von hunden hat der vermieter das recht zu bestimmen.

katzen kann er aber dulden.

vögel, hamster, fische ect. muss er dulden.

schau auch mal in den mietvertrag was da drin steht.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. Januar 2008 17:06
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Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt (OLG Hamm 4 ReMiet 5/80 und 6/80, WM 81, 53).458/99 (107)). http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Haustiere/haustiere.html


anonym
beantwortet von Rizzo am 29. Januar 2008 17:47
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Katzen gelten auch in anderen Bereichen als zahme Haustiere, Hunde hingegen nicht. Daher braucht man auch eine extra Haftpflichtversicherung für Hunde, muss für sie Steuern zahlen und sie an der Leine führen. Daher wahrscheinlich auch der Ausdruck "armer Hund" und eben nicht "arme Katze". Wir brauchen einfach ein Votum gegen die Diskriminierung des besten Freundes des Menschen...

Kommentar von Simple_avatar2smallAndylu am 30. Januar 2008 00:10

Katzen sind laut Mietrecht Kleintiere !

Kommentar von Rizzo am 14. Februar 2008 23:30

Sehr gut, DANKE! Ich kannte den Begriff "zahme Haustiere" überwiegend aus der Privathaftpflichtversicherung.Hast Recht, Kleintiere ist im Mietrecht die richtige Formulierung.


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Januar 2008 22:48
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Nach dem neuesten Urteil des BGH (VIII 340/06) - veröffentlicht am 14.11.07 - sind Klauseln im Mietvertrag, nach dem Hunde- und Katzenhaltung der Zustimmung des Vermieters obliegen, unzulässig. Und zwar deshalb, weil - neben den Klauseln wegen der Kleintierhaltung - es immer eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter geben muss. Wenn z.B. eine alte Dame niemanden mehr hat als ihren Kater, dürfte sie niemand zwingen, selbigen abzuschaffen, nur weil der Vermieter das so will. Da gibt es noch einige andere Fallkonstellationen. Die Qintessenz des o.g. Urteils heisst: Der Vermieter darf nicht generell die Haltung von Haustieren von seiner Zustimmung abhängig machen, weil damit eine Interessenabwägung nicht möglich wäre.


Marcel Wolter
beantwortet von Marcel Wolter am 30. Januar 2008 14:03
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ja, da er für jede wohnung einzelne bestimmungen festlegen kann.





anonym
beantwortet von gutenacht am 2. Mai 2008 14:03
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Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Mieter. Was da drin steht gilt meistens, was nicht drin steht, gilt meistens nicht. Noch Fragen?




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