also ich habe eine wohnung gefunden. die liegt so zusagen in einem hochhaus.die vermieterin hat nichts gegen die katze. aber sie muss zuerst den hausmeister fragen ob tiere im haus erlaubt sind. was denkt ihr`?? dürfen tiere in solche gebäude mit. vielleicht hat schon jemand erfahrungen damit, danke

soetwas wird doch normalerweise im Mietvertrag geregelt, also ob es erlaubt ist oder nicht
es gibt neue Gerichtsurteile. Es darf niemanden mehr das halten einer Katze od. Hund (klar auch andere klein Tiere wie Nager usw.) verboten werden. Es steht gar nicht zur depatte. Der Hausmeister hat hier nicht s zu sagen. Selbst wenn die Hausvermietung nein sagen würde, würdest du vor Gericht gewinnen!
(Hatten das gleiche Spiel bei meiner Tante)

Das ist alleinige Entscheidung des Vermieters und nicht des Hausmeisters

Wenn deine Katze eine reine Wohnungskatze ist, hast du zumindest bessre Chancen. Dem Hausmeister geht es nur darum, ob er dann den Katzendreck wegmachen muss...

Das ist von Haus zu Haus verschieden aber Du musst dich eben an die für dieses Haus geltenden Regeln halten. Also auf Antwort warten.
denke da wird die hausverwaltung mehr wissen aber wenns nur um die wohnung geht darf sie das dann nicht entscheiden

der hausmeister hat mehr zu sagen als die vermieterin?tja..jeder geht anders mit den bewilligungen um..manchmal ja manchmal nein..aber häufiger ist schon das gegen kleinere haustiere nichts einzuwenden ist..

also gerade im hochhaus,haben viele leute tiere,eigentlich dürfte das kein problem sein,aber wenn das wirklich so ist das da keine tiere sein dürfen,dann schau mal nach ob andere mieter evtl.tiere haben,katzen sieht man ja manchmal an fenstern.

Ich hab zwei Hauskatzen und hatte schon große Probleme eine Wohnung zu finden. Es gab eh nicht viele in meiner gewünschten Größe und Preisklasse und in den meisten davon war Katzenhaltung verboten. Eigentlich kann ein Vermieter dir die Haltung nicht verbieten. Aber wenn du schon nachgefragt hast und er keine Katzen im Haus haben will, wird er dir die Wohnung einfach nicht geben. Gegen Verbot im Mietvertrag eine Katze zu halten kann am Ende vor Gericht gehen und teuer und nervig werden. Auch kann es sein, dass dir der Vermieter beim Auszug jeden Kratzer (an Türen oder so) ankreidet.

Faule Ausrede, sich als Wohnungseigentümer hinter dem Hausmeister zu verschanzen!Für mich riecht das danach, dass die Vermieterin keine Katzen in der Wohnung haben will! Suche schon einmal vorsichtshalber weiter nach einer passenden Wohnung für Dich und Deine Katze!
Lt. Bundesgerichtshof gehört die Haltung u.a. von Katzen "...zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter ausgingen." (BGH) (Az. VIII ZR 340/06).
Also brauchst du niemanden um Genehmigung fragen.
Melanie11 am 6. Juni 2009 16:02 DH! Das habe ich auch mal in einer Sendung über Mietrecht gesehen.