katze gekauft, verkäufer will sie zurück

10 Antworten

Ja nun, dann kann er ja auch auf keiner Grundlage die Katze zurückverlangen. Also will sagen er kann gar nicht geltend machen dass das mal seine war .. genau so wenig wie du dein Geld zurück bekommen könntest. Ohne was Schriftliches habt ihr beide nichts gegen den anderen in der Hand und ja, selbstverständlich gelten auch mündliche Verträge.

er sagte weil noch eine rate offen ist wäre es noch seine katze ...

Nein, auch mündliche Verträge gelten. Hast du Quittungen?

kontoauszug

@katha1988

Ist ne Quittung - Weiterhin die Raten überweisen und wenn es weiter Stress gibt, die Freunde und Helfer involvieren. Warum wollen die die Katze denn zurück?

@stuntgirl

keine begründung... er mitn auch das geld könne er mich auch nicht zurückgeben... er häte es nicht mehr...

und da er das konto gekündigt hat ließe es sich auch nicht nachweisen das ich je was bezahlt habe

@katha1988

Natürlich. Mit deinen Kontoauszügen kann man es jahrelang nachweisen. Ich jedenfalls würde die Katze nicht wieder hergeben!

@stuntgirl

hab ich auch nicht vor :-) und wenn er behauptet es wäre mehr vereinbart? wie würdes dann ausehen

@katha1988

Ihr habt nichts Schriftliches, wenn es auch keine persönlichen Zeugen gab, hättest du noch nichtmal zahlen brauchen, wenn du Böses im Sinn gehabt hättest ;)

Er hat jedenfalls keine Handhabe die Katze zurückzufordern, siehe auch den guten anderen Post von krimskramskrums.

Außerdem: "Ware" zurück aber Geld nicht? Ich würd dem mal gepflegt nen Vogel zeigen ...

nein weil es durch die bezahlung deine ist und du hast durch die kontoauszuge einen bweis wenn es es trozdem macht ist das diebstshl

§ 929 BGB: Das Eigentum einer beweglichen Sache (dank 90a BGB kann das auch auf Tiere angewendeten werden) geht über bei Einigung und Übergabe! Es geht NUR um die Übergabe der Sache, nicht des Kaufpreises!

Selbst wenn nie etwas bezahlt werden würde, wäre das Eigentum in dem Moment der Einigung und der Übergabe des betreffenden Gegenstandes auch übergegangen. Hätte der ehemaliger Besitzer die Katze bis zum Erhalt des vollen Betrages behalten, wäre er auch noch Eigentümer, ansonsten müsste er schriftlich (oder auch mündlich) etwas vereinbart haben wie "Die Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum...". Dann wäre es auch anders. Aber wenn soetwas nicht abgemacht wurde, ist die Katze dein Eigentum seit du sie beim Verkäufer abgeholt hast, er hat Anspruch auf das Geld, aber das ist eine andere Geschichte....

Nach allem, was ich hier lese, würde ich ihm die Katze auf keinen Fall wiedergeben. Der klingt gar nicht seriös. Der will sie doch bloß noch einmal verkaufen und dein Geld siehst du nie wieder.

Er hat sein Konto gekündigt? Das heißt, daß du die letzte Rate nachweisbar nicht bezahlen kannst. Hüte die Katze, daß er sie sich nicht holt, zahl nur bar, wenn er dir eine Quittung unterschreibt, und wenn nicht, dann bleib stur!

Lass ihn klagen, wenn er sich im Recht fühlt. Unternimm nichts, er muß sich rühren. Er wird es verdammt schwer haben, Recht zu bekommen, also bleib gelassen!

da die katze nur drin ist wird er sie schlecht holen können