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Katholische Kirche: Ist die Kommunion für Geschiedene (nicht: Wiederverheiratete) erlaubt?

gefragt von freakshow am 05.07.2008 um 16:54 Uhr

Hi,

für Wiederverheiratete gibts erst mal keine Kommunion - nix Neues. Ist der Kommunionempfang "nur" Geschiedenen auch verwehrt oder nicht?

Danke!


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Reply


Taraa
beantwortet von Taraa am 5. Juli 2008 16:58
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Geschiedene bekommen auch keine Kommunion. Für die Katholische Kirche existiert keine Scheidung und wird auch nicht akzeptiert. ... bis das der Tot euch scheidet....

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 5. Juli 2008 17:01

wenn sie aber nur standesamtlich getraut waren dürfen Geschiedene auch zur Kommunion

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 5. Juli 2008 17:06

Das ist richtig! Ich bin aber jetzt von Katholisch verheirateten ausgegangen :-)


Baiana
beantwortet von Baiana am 5. Juli 2008 17:30
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Ja. Nach dem Verständnis lebst Du ja nicht "in Sünde". Geschieden heißt ja nicht, dass man in einer neuen Beziehung lebt. Erst mit der Aufnahme einer neuen Beziehung hat man gegen das Ehegelöbnis verstoßen und erst dann sollte man nach kath. Verständnis keine Kommunion mehr empfangen.

.

Wenn die standesamtlich geschiedene Ehe nun aber von der Kirche als ungültig bewertet wird und du dann wieder heiraten möchtest, dann kannst Du das sogar kirchlich, denn vorher gab es ja keine gültige Ehe.

.

Es gibt einen ganzen Berufszweig von Anwälten, die sich nur damit beschäftigen, ob die Kirche denn die aufzulösende Ehe als ungültig erklären könnte.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 5. Juli 2008 18:09

zu diesem Thema folgendes:

meine Frau war vor unserer Ehe schon mal standesamtlich verheiratet. Für mich ist es die erste Ehe. Wir wollten uns kirchlich trauen lassen und zwar katholisch (meine Frau ist ev. ich r.k.). wir also zum kath. Pastor unserer Gemeinde und erklärten ihm nun alles. Ich muß dazu sagen das der erste Mann meiner Frau auch ev. war.

Jetzt nun der Hammer: Da die erste Ehe meiner Frau ja eine rein ev. Ehe war, die aber nur standesamtlich vollzogen wurde, hat die ev. Kirche sie auch anerkannt. Sie waren also für die ev. Kirche auch rechtlich verheiratet. Da die kath. Kirche aber Ehen die von der ev. kirche anerkannt werden, auch anerkennt, war die erste Ehe meiner Frau auch vor der kath. Kirche rechtens.

Unser Pfarrer erklärte uns nun, das die erste Ehe meiner Frau ja geschieden wurde und sie (meine Frau) nun nicht mehr kirchlich( kath.) heiraten dürft, da sie ja schon mal verheiratet war. wenn nun aber der erste Mann meiner Frau kath. gewesen wäre, hätten wir auch kath. heiraten dürfen, weil diese erste Ehe meiner Frau nicht von der kath. Kirche anerkannt worden wäre.

So viel zum Kirchenrecht.........

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 5. Juli 2008 18:13

Mein alter Kirchenrechtsprofessor hat auf den Hinweis der Studenten, dass dieses oder jenes Vorgehen doch total unlogisch sei, konsequent darauf hingewiesen, dass das Kirchenrechts ja auch nichts mit Logik zu tun habe. Mit einem Zwinkern in den Augen und einem sarkastischem Unterton, dass einem richtig warm ums Herz wurde.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 5. Juli 2008 18:24

man muß sich mal vorstellen...wenn der erste Mann meiner Frau kath. gewesen wäre, hätte meine Frau und ich auch kath. heiraten können, da er es aber nicht war, durften wir es nicht und mußten zur Konkurrenz, sprich zur ev. Kirche :-)) gehen um uns trauen zu lassen


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 7. Juli 2008 12:52
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Wenn dir das ein wichtiges Anliegen ist und du Vertrauen zum Seelsorger vor Ort hast, solltest du das Gespräch mit ihm suchen. Ansonsten gilt: Wer geschieden ist aber nicht offensichtlich in einer neuen Beziehung lebt, lebt nach katholischem Verständnis nicht in schwerer Sünde (z.B. Ehebruch) und kann deshalb nach wie vor zur Kommunion gehen. Es gibt aber so viele Möglichkeiten der seelsorglichen Hilfe in solchen Situationen, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Es könnte auch die Frage nach einer möglichen Annullierung der kirchlichen Ehe geprüft werden. Ausserdem gilt: Der Empfang der Kommunion ist immer auch Gewissensentscheidung. Der zuständige Geistliche ist nur verpflichtet, das offene pastorale Gespräch mit dir zu suchen, wenn du zur Kommunion gehst aber ihm evtl. bekannt sein sollte, dass du in einer neuen festen Beziehung lebst. Dann ist er pastoral gehalten, dem nach zu gehen. Es ist aber zugleich nach dem katholischen Kirchenrecht katholischen Kommunionspendern untersagt, jemanden an der Kommunionbank abzuweisen, der eigentlich die Kommunion nicht empfangen darf. Der Gründ: Der Schutz des Individuums vor Bloßstellen setzt die Kirche an dieser Stelle höher an als das Verbot des Sakramentenempfangs.


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 5. Juli 2008 16:58
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du brauchst ja den Priester nicht auf die Nase binden, das du geschieden bist. Außerdem kommts auch noch drauf an ob du kirchlich verheiratet warst oder nicht


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 5. Juli 2008 17:03
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Gehst du zur Kommunion, dann tust es privat. Ohne erst vorher den Priester zu fragen. Es ist erst einmal eine Gewissensfrage für dich. Ansonsten ein neuer Artikel hierzu: http://www.katholisch.de/22851.html Ich bin katholisch und finde diese Entscheidungen völlig an der Neuzeit vorbei. Kein Wunder, wenn die Gläubigen zu anderen Kirchen laufen.







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