Kann man Schadensersatz gegen die Betreiber einer Kartbahn verlangen, wenn man einen Unfall hatte aufgrund von einem Defekt am Kart?
sicherlich, wenn sich nachweisen lässt, dass der betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Wenn du es nachweisen kannst, dann sicherlich. Es sei denn, er hat eine Klausel im Haftungsausschluss untergebracht, den du unterschrieben hast.

Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Betreiber nicht mit einer Haftungsfreistellung ausschließen; liegen diese vor -was von Dir zu beweisen wäre-, könntest Du Schadenersatz verlangen, auch falls Du eine Haftungsfreistellung unterschrieben haben solltest.