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Kartunfall! Hat man Anspruch auf Schadensersatz?

gefragt von palazzo am 18.10.2007 um 16:54 Uhr

Kann man Schadensersatz gegen die Betreiber einer Kartbahn verlangen, wenn man einen Unfall hatte aufgrund von einem Defekt am Kart?


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Reply


thebrain
beantwortet von thebrain am 18. Oktober 2007 17:00
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sicherlich, wenn sich nachweisen lässt, dass der betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


coffey72
beantwortet von coffey72 am 18. Oktober 2007 17:00
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Wenn du es nachweisen kannst, dann sicherlich. Es sei denn, er hat eine Klausel im Haftungsausschluss untergebracht, den du unterschrieben hast.

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 18. Oktober 2007 17:04

wobei hier zu prüfen wäre in wie weit er sich überhaupt freimachen kann.

Kommentar von 5e3f39f32ebd6d502b6825941254a58asmallcoffey72 am 18. Oktober 2007 20:05

Ja kla, da gibt es natürlich Beschränkungen.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 18. Oktober 2007 17:11
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Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Betreiber nicht mit einer Haftungsfreistellung ausschließen; liegen diese vor -was von Dir zu beweisen wäre-, könntest Du Schadenersatz verlangen, auch falls Du eine Haftungsfreistellung unterschrieben haben solltest.




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