kodiaksa am 19.10.2009 um 18:51 Uhr
Meine Tochter (13) hat bei H&M Klamotten gekauft und mit Karte und Unterschrift bezahlt. Danach ist sie zum Geldautomaten, hat sich gewundert, dass Geld drauf ist und das abgehoben und auch ausgegeben. Nun hat sie praktisch doppelt soviel ausgegeben als sie hat, da bei H&M wohl nicht gleich der Bertrag geblockt wird. Sie war gutmütig, dachte, ich hätte ihr soviel überwiesen zum kaufen. Frage: Ist das rechtens, dass 13-Jährige schon mit Karte zahlen dürfen im Geschäft? Und wenn der Kontodeckung nicht geprüft wird, wieviel kann man als Minderjähriger dann überziehen? Und wer ist dafür verantwortlich?
Hast Du bei der Einrichtung des Kontos und bei der dabei erwähnten Karteneinrichtung mit unterschrieben ? Wenn ja, dann hast Du dieses Vorgehen der Bank legitimiert. In Höhe Ihres Einkommens kann Deine Tochter verfügen (Taschengeldparagraph). Steht dieses Einkommen in einem krassen Mißverhältnis zu den ausgegebenen Summen ? Sind schon öfter solche Summen von Deiner Tochter mit Karte bezahlt worden ? Bei der Einrichtung eines Kontos wird auch ein Limit eingerichtet - sobald eine eventuelle Überziehung dieses Limit sprengen würde, wird die Lastschrift aus der Kartenzahlung nicht eingelöst. Aber das löst Eure Probleme dann noch nicht - denn Deine Tochter hat dann die Zahlungsverpflichtung aus dem nichtgedeckten Geschäft bei H & M am Hals - und eine Karte zum Bezahlen hat sie als Minderjährige nicht so einfach bekommen.

Bei Minderjährigen sind immer die Eltern verantwortlich. Und sie müssen auch für die Überziehung aufkommen. Wenn du ihr eine Karte gibst, kann sie damit auch bezahlen, und du haftest. Aber vielleicht kann sie die Klamotten wieder umtauschen, dann wird das Geld zurücküberwiesen oder ausgezahlt. Daran kann man ja auch mal schön zeigen wie dieses Kartensystem funktioniert und worauf man so achten muss.

Vielleicht hättest Du sie vorher darüber aufkären sollen, wie man mit einem Konto umzugehen hat.
kodiaksa am 19. Oktober 2009 18:58 Danke für den Kommentar! Sie hat seit 1,5 Jahren ihr Konto und geht immer verantwortungsvoll damit um. Nur gewöhnlich ist bei Kartenzahlung sofort der Betrag weg vom Konto, bei Eintippen der Geheimzahl und das ist ja der häufigere Fall. Und sie dachte, sie hätte soviel Guthaben.
David4711 am 19. Oktober 2009 19:05 Bei Kartenzahlung geht der Betrag erst nach 1-3 Tagen vom Konto ab. Wenn man mit Karte zahlt und den PIN eingeben muß, wird das Konto geprüft, ist es nicht gedeckt, kommt kein Kauf zustande.
LunaS57 am 19. Oktober 2009 19:06 Naja, dann wird sich die Bank an den Kontoinhaber wenden.
Für Kartenzahlungen gibt es 2 Verfahren: a) Guthaben wird geprüft - Geheimzahl wird verlangt. Das kostet das Geschäft, dass dieses Verfahren nutzt aber Gebühren b) Guthaben wird nicht geprüft - eine Lastschrift wird halt erstellt. Im Kleingedruckten steht dann auch, dass die einlösende Bank nur bei ausreichend Guthaben (bzw. Limit) zur Einlösung verpflichtet ist und der Zahlende für eventzelle Rückbuchungen etc. haftet
Variante b) wird von vielen Geschäften, die ihre Preise "knallhart kalkulieren" genutzt.
Ein Girokonto mit Karte ist jedoch nicht ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters mit Karte zu bestücken. Verantwortlich ist aus meiner Sicht derjenige, der einem Minderjährigen die Einrichtung eines Girokontos gestattet und sich nicht über die damit einhergehenden Möglichkeiten informiert.

Tja, wer ist dafür verantwortlich? Die Lehrer, die Bundesregierung, die Ausländer, die Umweltverschmutzung, der Klimawandel....
kodiaksa am 19. Oktober 2009 19:02 es ist nicht unbedingt selbstverständlich und war mir bisher nicht klar, dass Minderjährige mit Karte zahlen oder Konto überziehen können.
Ein Minderjähriger darf normal nicht überziehen, da er kein geregeltes Einkommen - sprich Gehalt - hat. Mit Karte zahlen, hatten wir hier auch schon mal eine streitige Disc., aber ich glaube nicht. Verantwortlich seit Ihr als Eltern.

verantwortlic dafür bist natürlich du bzw. die eltern !

Gute Frage, also mit 13 ist man erst bedingt geschäftsfähig, von daher würde ich versuchen, dass Zeug denen zurückzugeben. Müssten die eigentlich annehmen. Wobei man ab dann mit Karte zahlen kann, wenn man ein Girokonto hat...schwierig...schwierig
Huhu, mit 13 ist sie meines Wissens nach noch nicht geschaeftsfähig, d.h. du kannst mit deiner Tochter zum H&M gehen und die Sachen zurueckgeben! Jugendgiro-Konten dürfen normalerweise auch nicht überzogen werden, aber wenn das Geld noch nicht abgebucht wurde, dann ist es ja keine Überziehung. Fall sie die Klamotten behalten darf, dann würd ich noch schnell was aufs Konto überweisen, damit dann das Geld vom H&M abgebucht werden kann - sonst wird es zurück gebucht und es kommen knapp 5 Euro Inkassogebühr oben drauf.