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Kaputtes Werkzeug des Handwerkers bezahlen?

gefragt von Tagtraeumer am 17.03.2008 um 17:58 Uhr

Muss ich das Werkzeug des Handwerkers bezahlen, das bei mir in der Wohnung kaputt gegangen ist, da bei mir angeblich erschwerte Bedingungen waren, die dazu geführt haben, dass das Werkzeug kaputt ging?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 17. März 2008 18:11
18x
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Na, das ist doch mal etwas Anderes. Kann ich meinen Bekannten auch eine neue Schleifmaschine in Rechnung stellen, weil die Kohlebürsten abgenutzt sind????

Für sein Handwerkszeug ist der Handwerker schon selbst verantwortlich. Wenn es solche erschwerten Bedingungen sind, wie der Handwerker angibt, hätte er den Auftrag ja nicht zu übernehmen brauchen. Und ganz sicher sind diese erschwerten Bedingungen auch in die Preiskalkulation mit eingeflossen.

So weit käme es noch, einem Handwerker sein schrottreifes Werkzeug gegen Besseres auszutauschen....

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 17. März 2008 18:30

Drache, du bist ja auch als Kohlebürsten-Abnutzer bekannt. Sind schließlich "erschwerte Bedingungen"...ggg....Grisu, der Kohlebürsten-Terminator...Hasta la vista, Baby!...ggg.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. März 2008 18:00
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auf welche rafinierten tricks jetzt die handwerker so kommen..., unglaublich!

das ist mal schön seine angelegenheit, sich ordentliches und haltbares werkzeug einzutun.


strick4a
beantwortet von strick4a am 17. März 2008 18:03
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Ich werde mich jetzt outen und aus dem Nähkästchen plaudern : die Abnutzung meines Profiwerkzeuges ist genau wie die Anschaffung im an den Kunden weitergegebenen Preis enthalten !

LG....strick

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 17. März 2008 18:24

Ist ja eigentlich auch normal.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 17. März 2008 18:33

..ja, das nennt sich "Betriebliche Kalkulation"...


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 17. März 2008 18:04
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Nein, das musst Du nicht, das ist das "Risiko" des Handwerkers. Ausserdem deckt das eine seiner Versicherungen ab und er kann das zusätzlich noch von der Steuer absetzen, wenn er was reparieren bzw an Werkzeug neu kaufen muss.


FranzKofler
beantwortet von FranzKofler am 17. März 2008 18:04
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Kann ich mir nicht vorstellen. Als Fachmann muss er das richtige Werkzeug haben und wissen was er wo verwendet. Nicht dein Problem! Und was sind erschwerte Bedingungen? Wohnst du in einer Stahlbetonbunkeranlage oder so??



bitmap
beantwortet von bitmap am 17. März 2008 18:01
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Vermutlich nicht. Aber vielleicht beschreibst du erst mal, was da los war.

Kommentar von Tagtraeumer am 17. März 2008 18:06

Also es sind zwei Bohrer angeblich durch meine extrem schwierigen Wände kaputt gegangen, es sollte eine Regalwand angebracht werden.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 17. März 2008 18:09

...lach, was waren denn das für Mickimausbohrer...???

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. März 2008 18:11

Gratuliere ihm zum Witz der Woche! Bezahle die ausgemachte Summe und gut ist. Wenn er ungeeignetes Werkzeug benutzt ist das einzig sein Problem oder hast Du darauf bestanden das er diese Bohrer benutzt???

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 17. März 2008 18:28

Das ist mit Abstand die bescheurtste Ausrede, die ich je gehört habe! Was, bitte, sind "schwierige Wände"? Was soll denn da ein Kernloch-Bohrer sagen, der Bohrlöcher (z. B. für Sprengstoff) in Granit bohrt?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. März 2008 18:47

Das schwierige war bestimmt die Farbe. Musst Du mir eigentlich so einen Schreck einjagen und diesen (Deinen) Kommentar unter meinen setzen: Das ist mit Abstand die bescheurtste Ausrede....


regideur
beantwortet von regideur am 17. März 2008 18:04
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Was kannst Du dafür dass der Handwerker ungeeignetes Werkzeug mitbringt??? Da hat er wohl Pech gehabt und wird seinen Schaden mal schön selber zahlen.


Crack
beantwortet von Crack am 17. März 2008 18:05
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Denke ich nicht. Schließlich zahlst Du für die Erledingung des Auftrags, wie der Handwerker das kalkuliert hat und ausführt ist sein Problem. Dafür ist er der Fachmann und muss das einschätzen können. Wär ja noch schöner. Demnächst bezahle ich die Werkstattausrüstung mit weil die mal wieder erneuert werden muss...?


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. März 2008 18:11
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Nein, definitiv nicht. Das ist Risiko des Handwerkers.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 17. März 2008 18:15

..das im Preis mit einkalkuliert sein sollte...DH..


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 17. März 2008 18:18
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Lach...Bezahlst du einem Taxifahrer seinen kaputten Reifen, wenn er "unter erschwerten Bedingungen" (vielleicht im Regen) zu deinem Haus fährt? Für so eine Frechheit müsste der Handwerker an dich Strafe zahlen.


anonym
beantwortet von tuvalu am 17. März 2008 18:31
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Das geeignete Werkzeug ist eindeutig Sache des Handwerkers. Es gibt keine schwierigen Wände, nur ungeeignetes Werkzeug und falsche Bearbeitungsmethoden. Das nächste mal einen Fachmann kommen lassen.


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