Kaputter wasserhahn in mietwohnung. wer bezahlt ihn?
hallo.
also mir ist vorgestern mein wasserhahn an der badewanne kaputt gegangen.. es ist so einer wo man von badewanne auf dusche umstellen kann. da ist der kleine knopf mit dem man das umstellt irgendwie beim herausziehen abgefallen und nun kann man eben nicht mehr auf dusche umstellen
also sämtliche leute die sich etwas mit recht auskennen meinten es ist mit gemietet und damit die sache des vermieters es zu reparieren, solange es nicht irgendwie durch meine schuld kaputt gegangen ist (irgendwas drauf fallen lassen, aus wut mit absicht abgebrochen etc) .. wo ich aber auf der stadt angerufen hab (die eben die vermieter sind) sagten die mir ich soll den selber bezahlen..was ist nun richtig? wer kommt dafür auf?
10 Antworten
du zahlst Miete, aber was steht im Mietvertrag über die Kleinreparaturklausel? Ich vermute mal, dass da keine Reparatur stattfinden kann; also Sache des VM.
Es kommt immer auf deinen Mietvertrag an. Manchmal ist dort vereinbart, dass kleine Reparaturen bis zu einer bestimmten Höhe vom Mieter selbst zu tragen sind.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
Dann ist halt noch die Frage, inwieweit der Schaden unter diese Klausel fällt.
Wem gehört der Wasserhahn? Dem Vermieter. Wer ist für die Reparatur verantwortlich? Der Vermieter. Wer bezahlt die Reparatur? Der Vermieter.
Es sei denn, in deinem Mietvertrag steht etwas anderes.
Bei uns wird eine Mischbatterie im Bad vom Vermieter getauscht. Wasserhähne in der Küche sind Mietersache.
Was steht im Mietvertrag? Viele reden sich ja mit "Kleinreparaturkosten" heraus, die "dem häufigen Zugriff ausgesetzt ist".
Es kommt hier sehr darauf an, ob in deinem Mietvertrag eine so genannte Kleinreparturklausel steht. Dann musst Du das selbst zahlen. Ansonsten muss dein Vermieter zahlen.
Hier ein aktuelles Urteil: Austausch einer defekten Mischbatterie kann unter die Kleinreparaturklausel fallen http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koepenick_6-C-18411_Austausch-einer-defekten-Mischbatterie-kann-unter-die-Kleinreparaturklausel-fallen.news18718.htm