kaputte Telefonleitung - zahlt Mieter oder Vermieter Rg. v. Elektriker?

4 Antworten

Die arme Mieterin! Insb. wenn sie den Auftrag zur Reparatur gegeben hat.

Die Telefonleitung ist üblicherweise kein geschuldeter Teil der Mietsache und somit anders zu bewerten als der Strom- oder Wasseranschluss.

Üblicherweise repariert die Telefongesellschaft das Kabel bis zur Hausanschlussdose.

Siehe auch http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm

Wir hatten bei Einzug das gleiche Problem und Telekom hat es..ohne eine Rechnung zu erstellen..auf ihre Kosten gerichtet?!?!

Es war ein ewiges Hin- und Her zwischen dem Anbieter "V" und "T" Die gaben sich sozusagen die Hand :-( und es dauerte tatsächlich 6 Wochen, bis das Problem behoben wurde. Das Provisorium wurde von der "T" gelegt, aber sie meinten, sie hätten keine Zeit für die komplette Reparatur - es bestand die Möglichkeit, das einige Wände aufgestemmt werden musste. Daher sollte der Hauselektriker sich darum kümmern. Aber wer zahlt den Elektriker?

@Rheinschifferin

Unterhalte dich doch mal mit dem Vermieter darüber?? Ich weiß es nicht, das war ja bei uns nicht erforderlich!

Ja, gute Frage. Ein Telefonanschluß gehört wie ein Wasserhahn und Toilette zur Wohnung. Da der Schaden AUßERHALB des Gebäudes festgestellt wurde, kann man den Mieter (Frau S. ) wohl ausschließen. Somit bleibt ja nur einer übrig ..... Das würde ich sogar auf einen Streit ankommen lassen. Wie begründet der Vermieter die Übergabe der Rechnung an den Mieter?