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Kapitalsteuer in Deutschland

gefragt von Heffalump am 14.02.2008 um 19:04 Uhr

Ich lebe seit 1,5 Jahren im Ausland, habe aber noch ein Konto in Deutschland, für das ich jetzt Kapitalsteuer zahlen mußte. Wie kann ich das vermeiden ?


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Februar 2008 19:15
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Warum, um alles in der Welt unterhältst Du ein Konro ausgerechnet in Deutschland? Ein Girokonto; ja: Habe ich auch noch für den Zahlungsverkehr. Aber ein Konto, das Zinsen bringt? Weißt Du, daß in Deutschland alles gläsern ist? Bring Dein Geld in Sicherheit!

Kommentar von Heffalump am 14. Februar 2008 19:44

Was meinst Du denn mit "gläsern" ? Ich hab nix zu verbergen, warum soll ich denn nicht ein harmloses Konto in diesem ehrenwerten Land haben ?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 14. Februar 2008 19:52

Gläsern heißt, daß es de facto kein Bankgeheimnis mehr gibt.

Wenn Du nichts zu verbergen hast, brauchst Du ja auch nicht vermeiden, Kapitalertragsteuer zu zahlen.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 14. Februar 2008 19:13
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Nach dem Doppelbesteuerungsabkommem zwischen den Ländern in Europa (Schengener Abkommen), stehen die Steuern der Kapitalerträge dem Wohnsitzstaat zu. Für ein deutsches Konto muß in den Unterlagen "Steuerausländer" vermerkt sein. Eine KAP-Anlage brauchst Du in Dtl. nicht abgeben.Ein Freistellungsauftrag ist ebenfalls nicht nötig!

Kommentar von Heffalump am 14. Februar 2008 19:42

Vielen Dank für die Auskunft ! Noch eine Frage: Meinst Du mit "Unterlagen" den Lohnsteuerjahresauslgeich ? Da ich nicht in D'land arbeite, gibt es eigentlich keinen Grund, einen solchen auszufüllen, oder ?

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 14. Februar 2008 20:30

Die Unterlagen bei der Bank sind gemeint! Eröffnet man ein Konto, wird der sogn. Kundenstamm angelegt. Darin wird Steuerin- oder ausländer vermerkt. Eine Steuererklärung ist in Deinem Fall nur im Wohnsitzland erforderlich. War "Grenzgänger", dann macht man alles doppelt...

Kommentar von LittleArrow am 14. Februar 2008 23:35

Sind die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht immer nur zwischen zwei Staaten? Wieso gelten die jetzt zwischen BRD und allen Schengenstaaten?

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 15. Februar 2008 11:43

Dein 1. Satz ist vollkommen richtig. Ich habe natürlich gemeint, daß für die im Schengener Abkommen vereinigten Staaten das DBA zwischen zwei Staaten gilt. Eine DB gemäß Deines 2. Satzes wäre unsinnig. ;-)


Sully
beantwortet von Sully am 14. Februar 2008 19:20
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Hallo Heffalump. Wie du die Zahlung der Kapitalsteuer vermeiden kannst? Ganz einfach: überweise das Geld auf mein Konto (Nr. auf Anfrage) und ich zahle die Steuer für dich. Liebe Grüße Sully


anonym
beantwortet von LittleArrow am 14. Februar 2008 23:36
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Was meinst Du mit Kapitalsteuer? Ich kenne diesen Begriff bislang nicht.

Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagssteuer o.ä. sind mir bekannt.


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