Wenn eine Kapitallebensversicherung als Rentenrücklage geführt wird und als solche ausgewiesen ist, ist es dann rechtens, dass diese trotzdem gepfändet werden darf?

Wenn die Lebensversicherung zur Altersvorsorge eines Selbständigen dient, der sonst keine Rentenversicherung hat, gibt es Pfändungsschutz. http://www.bmj.de/enid/39db5c289d50a7cce3fb845ac930fa96,55c4aa706d635f6964092d09...

Ja, sie ist pfändbar, da es sich um verwertbares Vermögen handelt.

Ja. Sie zählt zu Deinem Vermögen.
Ausnahme Riesterrente: Hier gibt es eine Pfändungsschutz.
Edgar Niklaus am 12. Januar 2008 13:58 und Rürup-Rente

sie kann ohne weiteres zur Pfändung freigegeben werden..da kenne die Gläubiger kein Pardon und die Versicherungsgesellschaft muss dem Ansinnen nachkommen.
Abgegolten wird der Rückkaufswert zum Pfändungstermin
Wenn dem nicht so wäre, würden einige Ihr verwendbares Vermögen schnell einzahlen und wären vor Gläubigern geschützt !
Der Rückkaufwert ist in jedem Fall Pfändbar, es könnte gar auf Kündigung des Vertrages geklagt werden !