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Kapitallebensversicherung pfändbar?

gefragt von SeppMustermann am 11.01.2008 um 18:08 Uhr

Wenn eine Kapitallebensversicherung als Rentenrücklage geführt wird und als solche ausgewiesen ist, ist es dann rechtens, dass diese trotzdem gepfändet werden darf?


Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 11. Januar 2008 18:36
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Wenn die Lebensversicherung zur Altersvorsorge eines Selbständigen dient, der sonst keine Rentenversicherung hat, gibt es Pfändungsschutz. http://www.bmj.de/enid/39db5c289d50a7cce3fb845ac930fa96,55c4aa706d635f6964092d09...


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 11. Januar 2008 18:10
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Ja, sie ist pfändbar, da es sich um verwertbares Vermögen handelt.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Januar 2008 18:12
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Ja. Sie zählt zu Deinem Vermögen.

Ausnahme Riesterrente: Hier gibt es eine Pfändungsschutz.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 12. Januar 2008 13:58

und Rürup-Rente


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Januar 2008 18:13
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sie kann ohne weiteres zur Pfändung freigegeben werden..da kenne die Gläubiger kein Pardon und die Versicherungsgesellschaft muss dem Ansinnen nachkommen.

Abgegolten wird der Rückkaufswert zum Pfändungstermin


anonym
beantwortet von Eddy21 am 12. Januar 2008 14:15
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Wenn dem nicht so wäre, würden einige Ihr verwendbares Vermögen schnell einzahlen und wären vor Gläubigern geschützt !

Der Rückkaufwert ist in jedem Fall Pfändbar, es könnte gar auf Kündigung des Vertrages geklagt werden !





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