Meine TOCHTER; 12 Jahre (sonst keinerlei Einkommen) muss für die Guthaben auf ihren beiden Sparbüchern seit 2007 Kapitalertragssteuer entrichten.
Hierzu folgende Fragen:
a) Ist das korrekt? b) Falls ja, muss dann ein Freistellungsantrag erstellt werden? c) Kommt es damit auch zu einer Veranlagung zur Einkommenssteuer? Vielen Dank im Voraus für Ihre kompetenten Antworten.
Die Steuerpflicht ist abhängig von der Art der Einkünfte und nicht vom Alter. Die Zinsen auf dem Sparbuch sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und daher steuerpflichtig. Es sollte ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Wenn die Einkünfte über dem Freistellungsbetrag lagen ein Zinsabschlag durchgeführt wurde, kann der Betrag mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung wieder zurückgeholt werden. Also in Deinem Fall: Steuererklärung für die Tochter für 2007 abgeben und das Geld gibts zurück!

Steuerpflichtigkeit hat mit dem Lebensalter nichts zu tun.
Verantwortlich sind bei Minderjährigen natürlich die Erziehungsberechtigten, aber steuerpflichtig bleibt das Kind.
Bei einem Sparbuch handelt es sich sicher um eine Zinsabschlagssteuer und nicht um eine Kapitalertragssteuer. Sie können aber beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen, dann ist das Kind steuerfrei, allerdings muss es sichergestellt sein, dass das Sparbuch auch wirklich dem Kind gehört. Eine Einkommensteuererklärung braucht das Kind nicht zu machen. Auskunft erhalten Sie beim Finanzamt oder Steuerberater.
man kennt die höhe nicht, aber einen freistellungsauftrag bei der bank sollte man in jedem falle stellen.
dann wird nur die summe abgeführt die über dem freistellungsbetrag liegt.
sollte dann doch noch was steuerpflichtig sein, kann man einkommenssteuererklärung beantragen.
aber wie gesagt, dass ist alles abhängig von der sparbuchsumme und den zinsen darauf.
am besten du erkundigst dich bei der bank.

Auf das Guthaben der Sparbücher muß Kapitalsertragsteuer gezahlt werden, das hat mit dem Alter nichts zu tun.

Natürlich muss erstmal ein Freistellungsauftrag gestellt werden, sonst ist die Bank verpflichtet die Steuer abzuziehen.
Erst Zinserträge über dem Freibetrag werden dann steuerpflichtig
die Kapitalertragssteuer muss auf jede Anlageform mit Zinserträgen gezahlt werden. In der Regel zieht die Bank, die die Zinsen ausschüttet, die Steuern, in Form der Zinsabschlagssteuer, ein. Infos http://www.steuerformen.de/kapitalertragssteuer.htm