kann/darf man wirklich bei der feuerwehr anrufen wenn meine katze auf einem baum sitzt?

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, aber Du musst den Einsatz selber bezahlen, das wird nicht aus Steuergeldern bezahlt.

In der Regel muss man NICHT bezahlen, weil Tierrettungen kostenlos sind.

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@hellomynameis

Kann das sein, das dies von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Denn ich weiß, das die Rettung eines Hundes hier in Hamburg (wurde aus dem Fuchsbau freigebuddelt) Geld kostet ;-)

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@Flitzpiepje

Das war wohl lebensbedrohlich für den Hund, oder? Dann wäre es in BW kostenlos gewesen.

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Danke für den Stern!!!!

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Für den Fall solltest Du die normale Zentrale anrufen und nicht gleich die Notrufnumemr wählen.

Die reißen Dir aber nicht den Kopf ab, wenn es dann doch die 112 ist. Die Nummer steht i.d.R. in den Telefonbüchern oder auf der Seite der Stadtverwaltung.

Nachdem das ohnehin bei den gleichen Leuten landet, ist das ziemlich egal.

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@hellomynameis

Das ist zwar richtig, aber oft wird man dann erst durch eine Zentrale umgeleitet und im PC-System dann kein NOTFALL angezeigt.

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Man kann immer bei der Feuerwehr anrufen. Fraglich ist nur ob sie ausrücken und ob der Einsatz kostenlos ist.

Im Grunde ja. Ich empfehle aber:

  • Erst mal abwarten. Ruhig 1-2 Stunden. Unter Umständen wird die Katze selbst wieder vom Baum kommen.
  • Dabei eventuell Hilfestellung geben. Eine Holzlatte an den Baum lehnen, oder sonst irgendeine geeignete Absteighilfe
  • Selbst mal einen Versuch unternehmen, wenn eine geeignete Leiter da ist. Dem eigenen Herrchen wird die Katze mehr vertrauen, als einem Mann/einer Frau mit dunklen Klamotten und reflektierenden Streifen darauf und mit so nem komischen Ding auf dem Kopf (Helm), noch dazu ein Unbekannter.

Wenn sich abzeichnet, dass die Katze tatsächlich nicht mehr herunter kommt, kann man die Feuerwehr rufen. Ja.

Natürlich ist es so, dass in vielen Fällen die Katze, wenn die Feuerwehr dann da ist, aus Angst vor den fremden Leuten doch noch von alleine einen Weg vom Baum (oder wovon auch immer) herunter findet. ;-)

Die Einsatzkosten werdet ihr in der Regel nicht tragen müssen. Hierzu ein Zitat, mal als Beispiel aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz:

Kostenersatz nach Absatz 1 kann verlangt werden [...] 2. für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, (Art. 28 Abs. 2 BayFwG)

Noch eine kleine Ergänzung. Es kann sein, dass andere Feuerwehrgesetze die Tierrettung NICHT kostenlos machen. Da müsste man für sein eigenes Land mal in das Feuerwehrgesetz schauen.

Für Bayern kann ich definitiv sagen, dass ich im Falle eines Falles gegen einen Kostenbescheid Widerspruch einlegen würde!

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