Wer weiß darüber mehr?
Ja, ohne Angabe von Gründen. Das ist so, und das ist auch gut so. L.G.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005
§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
LG
Wieselchen

Japp...warum sonst haben wir alle in der Ausbildung richtig fies Schiss gehabt^^
Ja § 15 Berufsbildungsgesetz.
bitmap am 18. Juni 2008 23:13 Nicht mehr auf dem neuesten Stand? http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005