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Kann vom Konto eines Verstorbenen die Rechnung für die Bestattung bezahlt werden?

gefragt von MismidMismid am 02.03.2008 um 19:47 Uhr

auch wenn man noch keinen Erbschein hat


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 2. März 2008 19:48
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Wenn man eine Kontovollmacht hat, schon.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 2. März 2008 19:48

DH.Du warst schneller.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 2. März 2008 19:50

Ätsch :-)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. März 2008 19:50

und wenn nur der Rechtsbetreuer Kontovollmacht hatte, dessen Job mit dem Tod erloschen ist?

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 2. März 2008 19:53

@wolfRichter: richtig, nur dann liegt (noch) eine Kontovollmacht vor.

@Mismid : Die Bank wird den Auftrag nicht ausführen von einer Person, die weder Vollmacht hat noch die Erbenstellung nachweist (durch Erbschein).

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 2. März 2008 19:50

Vorsicht: Es gibt zwei Arten.

Das geht nur mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus: Muß gesondert vereinbart werden; im Normalfall endet die Vollmacht mit dem Tod des Kontoinhabers.


anonym
beantwortet von Lissa am 2. März 2008 19:51
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Die Banken sperren Konten, sobald der Kontoinhaber verstorben ist.

An das Geld kommt man nur mit einer Kontovollmacht , die über den Tod hinaus gilt oder mit einem Erbschein.

Den bekommt man vom Amtsgericht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. März 2008 19:59
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die beerdigungsinstitute wissen um dieses problem, lange dauer mitunter der erbscheine.

sie lassen mit sich reden, dann kann man zahlen wenn das konto freigegeben ist.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 7. März 2008 20:25

ich war heute bei der Bank. Es geht auch ohne Erbschein. Die Vorlage des Totenscheines und der Rechnung des Bestatters hat ausgereicht. Die Bank hat diese Rechnung an den Bestatter überwiesen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. März 2008 22:04

wundert mich zwar, aber um so besser. als mein schwiegervater starb war das nicht möglich, wir musten auf den erbschein warten.


anonym
beantwortet von petpet am 27. Juli 2008 16:52
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Ja, das ist möglich (und sinnvoll, da es die Erbschaftssteuer ggfls. verringert). Das ist was ganz anderes als eine Verfügung über das Konto, Abhebungen/Überweisungen usw., was die Bank während der Kontosperre "Nachlasskonto" nicht zulässt, bis zur Klärung der Berechtigung durch Erbschein (bei notariellem Testament ist auch die - nicht so teure - Abschrift der Testamentseröffnung ausreichend).

Also: Rechnung der Bestattungsfirma bei der Bank vorlegen und das Geld wird von einer spezielle Stelle innerhalb der Bank überwiesen (nicht von dem der die Rechnung vorlegt!). Dasselbe gilt für andere Rechnungen, die noch zu Lebzeitern angfallen sind (Pflegeleistungen, Essenslieferungen an den Verstorbenen)


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