studityp am 29.09.2009 um 22:53 Uhr
Wir ziehen November aus unserer Wohnung aus, in der es bauartbedingt seit längerem schimmelt (Wasser im Mauerwerk etc). Das bedeutet, der Vermieter muss nach unserem Auszug die komplette Wohnung renovieren, um das Gesundheitsgefährdende Problem zu beseitigen. Trotzdem beharrt der Vermieter darauf, dass wir alle Wände streichen müssen etc! Das ist jedoch unnötig, da die Wände sowieso neu beschichtet werden müssen etc. Hat der Vermieter trotzdem ein Recht auf Renovierung?

Hi! Nach BGB braucht ihr in dem Fall auch dann nicht zu renovieren, wenn es im Mietvertrag steht oder er sogar extra auf diese Klausel hingewiesen hat dass ihr in jedem Fall streichen müsst. Denn wenn sowieso renoviert wird, sind dadurch unnötig zu tätigende Arbeiten nicht auszuführen! Müsst ihr nur noch beweisen können, dass er auch renovieren muss, was euch ja nicht schwer fallen wird. Schlagt ihm doch freundlich den Deal vor, dass ihr kein Gesundheitsgutachten (Atemwegserkrankungen o.ä.) bezüglich der unterlassenen Renovierung seinerseits anfertigen lasst wenn er widerrum auf euch zukommt.

Ihr müßt nichts machen, wenn das Problem im Mauerwerk ist. Die Wand zieht Wasser von außen. Er meint sicherlich, dass wenn ihr die Wohnung streicht, dass ihr die Schimmelbehandlung gleich mitbezahlt. Schaut euch das aktuelle Mietrecht in Bezug auf diese Art von Renovierungen an, denn wenn der alte Mietvertrag entsprechende Klauseln über Fristen und erzwungene Schönheits- bzw. Renovierungsarbeiten enthält ist alles unwirksam und ihr braucht ggf. gar nichts machen.

schaut nach was in euren Mietvertrag steht. das ist bindend!

Nein hat er nicht. Das ist reine Schikanierung von ihm! Zieht in aller Ruhe aus, ohne zu streichen!
man muss nicht renovieren...nur wenn es im mietvertrag steht.
Nein, natürlich nicht. Ein Mieter schuldet allenfalls Schönheitsreparaturen. Ein gewaltiger Unterschied.
Schaue in Deinen Mietvertrag. Dort wurde geordnet, was genau ihr dem Vermieter bei einem Auszug schuldet. Prüfe, ob die ggf. vereinbarte Klausel noch wirksam ist. Der BGH hat hierzu zahlreiche Entscheidungen getroffen, die meist mieterfreundlich sind.
Entschuldigung, ich habe zu spät gesehen, daß schon alles klar ist und Du dich auch schon für eine Antwort entschieden hast.