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Kann Vermieter Renovierung erzwingen?

gefragt von studitypstudityp am 29.09.2009 um 22:53 Uhr

Wir ziehen November aus unserer Wohnung aus, in der es bauartbedingt seit längerem schimmelt (Wasser im Mauerwerk etc). Das bedeutet, der Vermieter muss nach unserem Auszug die komplette Wohnung renovieren, um das Gesundheitsgefährdende Problem zu beseitigen. Trotzdem beharrt der Vermieter darauf, dass wir alle Wände streichen müssen etc! Das ist jedoch unnötig, da die Wände sowieso neu beschichtet werden müssen etc. Hat der Vermieter trotzdem ein Recht auf Renovierung?


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Jurata
beantwortet von Jurata am 29. September 2009 23:10
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Hi! Nach BGB braucht ihr in dem Fall auch dann nicht zu renovieren, wenn es im Mietvertrag steht oder er sogar extra auf diese Klausel hingewiesen hat dass ihr in jedem Fall streichen müsst. Denn wenn sowieso renoviert wird, sind dadurch unnötig zu tätigende Arbeiten nicht auszuführen! Müsst ihr nur noch beweisen können, dass er auch renovieren muss, was euch ja nicht schwer fallen wird. Schlagt ihm doch freundlich den Deal vor, dass ihr kein Gesundheitsgutachten (Atemwegserkrankungen o.ä.) bezüglich der unterlassenen Renovierung seinerseits anfertigen lasst wenn er widerrum auf euch zukommt.


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LunaS57
beantwortet von LunaS57 am 29. September 2009 22:55
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Ich würde mich an den Mieterverein wenden.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 29. September 2009 22:56
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Ihr müßt nichts machen, wenn das Problem im Mauerwerk ist. Die Wand zieht Wasser von außen. Er meint sicherlich, dass wenn ihr die Wohnung streicht, dass ihr die Schimmelbehandlung gleich mitbezahlt. Schaut euch das aktuelle Mietrecht in Bezug auf diese Art von Renovierungen an, denn wenn der alte Mietvertrag entsprechende Klauseln über Fristen und erzwungene Schönheits- bzw. Renovierungsarbeiten enthält ist alles unwirksam und ihr braucht ggf. gar nichts machen.


memo192
beantwortet von memo192 am 29. September 2009 22:54
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Nein darf er nicht.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. September 2009 22:54
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schaut nach was in euren Mietvertrag steht. das ist bindend!


Diana77
beantwortet von Diana77 am 29. September 2009 22:55
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Nein hat er nicht. Das ist reine Schikanierung von ihm! Zieht in aller Ruhe aus, ohne zu streichen!


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 29. September 2009 22:56
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Frag das den deutschen Mieterring!


anonym
beantwortet von EmoEngel93 am 29. September 2009 22:58
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man muss nicht renovieren...nur wenn es im mietvertrag steht.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 30. September 2009 14:32
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Nein, natürlich nicht. Ein Mieter schuldet allenfalls Schönheitsreparaturen. Ein gewaltiger Unterschied.

Schaue in Deinen Mietvertrag. Dort wurde geordnet, was genau ihr dem Vermieter bei einem Auszug schuldet. Prüfe, ob die ggf. vereinbarte Klausel noch wirksam ist. Der BGH hat hierzu zahlreiche Entscheidungen getroffen, die meist mieterfreundlich sind.

Kommentar von schleudermaxe am 30. September 2009 14:33

Entschuldigung, ich habe zu spät gesehen, daß schon alles klar ist und Du dich auch schon für eine Antwort entschieden hast.


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