Wegen Eigenbedarf wurde uns zum 1.12. (1/2 Jahr Kündigungszeit) gekündigt, mit dem Hinweis, daß wir auch früher ausziehen können. Heute erreicht uns eine Mieterhöhung zum 1.10. weil die letzten 5 Jahre keine Erhöhung stattfand! Wenn wir zu diesem Zeitpunkt schon ausgezogen sind, ist diese natürlich hinfällig. Kann man gegen diese Mieterhöhung angehen?
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So lange du Mieter/Mieterin bist, kann es wohl eine Mieterhöhung geben, wenn sie gerechtfertigt ist. Ob die Mieterhöhung eine "Auszugshilfe" sein soll?? Wenn sie rechtens ist, hast du wohl keine Chance dagegen anzugehen. LG Lotusblume
Für solche Anfragen ist kein Rechtspfleger bei Gericht zustänig, wie Katzentaste geschrieben hat. Was ein Rechtpfleger so den ganzen Tag macht kannst du hier lesen: http://tinyurl.com/yr88ug
Das Argument, dass in den letzten 5 Jahren keine Mieterhöhung vorgenommen wurde ist aber Unsinn. Mieterhöhungen unterliegen ganz strengen Auflagen und müssen wie vom Gesetzgeber vorgesehen, der Form entsprechen.
Welche Möglichkeiten Vermieter und Mieter haben hänge ich mit einem anderen Link an.
Katzentatze am 19. Juli 2007 15:04 Wir haben von einem Rechtspfleger in einem ähnichen Fall eine super Beratung bekommen.

Ja er darf. Und es lohnt sich auch nicht deshalb jetzt den Affen zu machen. Er will sicher nur Nachdruck ausüben, aber - es ist sein Recht.

Fragt da am besten mal einen Rechtspfleger beim Gericht. Da habt ihr dann eine kostenlose Rechtsberatung und ihr seid auf der sicheren Seite. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass ihr die Erhöhung mitmachen müsst.
Ich würde die Mieterhöhung nicht akzeptieren, da es sich um ein Druckmittel handelt. Ich würde aber zum Kündigungstermin ausziehen, da ich gegen Eigenbedarf im Regelfall ohnehin keine wirksamen Rechtsmittel habe.
Grundsätzlich muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen (die binnen 3 Jahre max. 20 % der Grundmiete betragen darf) - wenn nicht, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen. Die Frage ist doch: akzeptiert Ihr den Eigenbedarf und damit den Auszug per 1.12. oder nicht? Wenn ja, würde ich die Erhöhung einfach ignorieren. Wenn Ihr aber weiter dort wohnen wollt, würde ich gegen die Eigenbedarfkündigung vorgehen (schriftlich dem Vermieter mitteilen, dass Ihr nicht auszieht - auch dann muss er Räumungsklage erheben und den Eigenbedarf vor Gericht nachweisen). Es ist immer der Vermieter in der Beweisnot, immer...