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Kann Vermieter Miete zum 1.10. erhöhen, obwohl er uns wegen Eigenbedarf zum 1.12.schon gekündigt hat

gefragt von LeFay9 am 19.07.2007 um 14:03 Uhr

Wegen Eigenbedarf wurde uns zum 1.12. (1/2 Jahr Kündigungszeit) gekündigt, mit dem Hinweis, daß wir auch früher ausziehen können. Heute erreicht uns eine Mieterhöhung zum 1.10. weil die letzten 5 Jahre keine Erhöhung stattfand! Wenn wir zu diesem Zeitpunkt schon ausgezogen sind, ist diese natürlich hinfällig. Kann man gegen diese Mieterhöhung angehen?


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Mietrecht (945)
Mieterhöhung nach Kündigung (1)
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Reply


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 19. Juli 2007 14:10
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So lange du Mieter/Mieterin bist, kann es wohl eine Mieterhöhung geben, wenn sie gerechtfertigt ist. Ob die Mieterhöhung eine "Auszugshilfe" sein soll?? Wenn sie rechtens ist, hast du wohl keine Chance dagegen anzugehen. LG Lotusblume


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. Juli 2007 14:54
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Für solche Anfragen ist kein Rechtspfleger bei Gericht zustänig, wie Katzentaste geschrieben hat. Was ein Rechtpfleger so den ganzen Tag macht kannst du hier lesen: http://tinyurl.com/yr88ug

Das Argument, dass in den letzten 5 Jahren keine Mieterhöhung vorgenommen wurde ist aber Unsinn. Mieterhöhungen unterliegen ganz strengen Auflagen und müssen wie vom Gesetzgeber vorgesehen, der Form entsprechen.

Welche Möglichkeiten Vermieter und Mieter haben hänge ich mit einem anderen Link an.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 19. Juli 2007 15:04

Wir haben von einem Rechtspfleger in einem ähnichen Fall eine super Beratung bekommen.


Einzel Kämpfer
beantwortet von Einzel Kämpfer am 19. Juli 2007 14:56
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Ja er darf. Und es lohnt sich auch nicht deshalb jetzt den Affen zu machen. Er will sicher nur Nachdruck ausüben, aber - es ist sein Recht.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 19. Juli 2007 14:13
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Fragt da am besten mal einen Rechtspfleger beim Gericht. Da habt ihr dann eine kostenlose Rechtsberatung und ihr seid auf der sicheren Seite. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass ihr die Erhöhung mitmachen müsst.

Kommentar von Regenmacher am 19. Juli 2007 14:56

anonym
beantwortet von softkey am 19. Juli 2007 20:52
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Ich würde die Mieterhöhung nicht akzeptieren, da es sich um ein Druckmittel handelt. Ich würde aber zum Kündigungstermin ausziehen, da ich gegen Eigenbedarf im Regelfall ohnehin keine wirksamen Rechtsmittel habe.





anonym
beantwortet von Rolfe am 19. Juli 2007 21:08
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Grundsätzlich muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen (die binnen 3 Jahre max. 20 % der Grundmiete betragen darf) - wenn nicht, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen. Die Frage ist doch: akzeptiert Ihr den Eigenbedarf und damit den Auszug per 1.12. oder nicht? Wenn ja, würde ich die Erhöhung einfach ignorieren. Wenn Ihr aber weiter dort wohnen wollt, würde ich gegen die Eigenbedarfkündigung vorgehen (schriftlich dem Vermieter mitteilen, dass Ihr nicht auszieht - auch dann muss er Räumungsklage erheben und den Eigenbedarf vor Gericht nachweisen). Es ist immer der Vermieter in der Beweisnot, immer...




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