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Kann Vermieter Hund verbieten?

gefragt von steph141987 am 25.08.2008 um 17:23 Uhr

Hallo, also wir sind vor 2 wochen in eine neue wohnung gezogen, ohne haustiere. nun haben wir die chance, einen labradorwelpen zu kaufen. der wird bis zu 56cm groß werden, laut wiki. nun mach ich mir sorgen, denn wir haben keine regelung dazu im mietvertrag, aber ein zusätzliches Blatt vom vermieter, wo verschiedene regelungen drauf sind. eine davon ist: "Die haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters!" eigentlich kein generelles verbot,oder? kann sie gesetzlich auf ein verbot bestehen?


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anonym
beantwortet von Nachtfee am 26. August 2008 09:24
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Dann musst du dir auf jeden Fall für den Hund eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter einholen, bevor du einen Hund kaufst! Ansonsten kann er verlangen, dass du den Hund wieder anschaffst. Also dem Hund zuliebe: Fragen und schriftlich genehmigen lassen!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 25. August 2008 17:24
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Geh und frag ihn. Ich würds nicht darauf ankommen lassen.


anonym
beantwortet von user62 am 25. August 2008 17:24
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Du musst den Vermieter vorher fragen, ob er es erlaubt oder nicht!


TheSchalker1980
beantwortet von TheSchalker1980 am 25. August 2008 17:24
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Ja können Sie wenn es im Mietvertrag steht und ihr das so unterschrieben habt.Habt ihr die Extraregeln auch unterschrieben?

Kommentar von steph141987 am 25. August 2008 17:27

ja, haben wir!


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 25. August 2008 17:24
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Leider kann der Vermieter Hundehaltung verbieten. Im Zweifel würde ich einfach mal nachfragen, vielleicht hat er ja ein Herz.


pegolina
beantwortet von pegolina am 25. August 2008 17:25
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Ja, kann er.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 25. August 2008 17:25
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Du mußt die Zustimmung deines Vermieters haben, am besten schriftlich.

LG Wolpertinger


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 25. August 2008 17:26
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Ich würde mit ihm reden, nichts hinter seinem Rücken. Die Formulierung deutet darauf hin das er Haustieren nicht grundsätzlich abgeneigt ist.


Berserker
beantwortet von Berserker am 25. August 2008 17:26
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Frag ihn, Ihr wurdet im Zusatzblatt darauf hingewiesen.

Kommentar von steph141987 am 25. August 2008 17:30

@ALL: danke erstmal für die fixen antworten, also fragen werden wir ihn natürlich, sie wohnt 2 häuser hinter uns, sie würde es eh mitbekommen;-) wir wollen sie heut abend erstmal anrufen u dann weiter sehn, ich wollt nur vorbereitet sein! aber, unsere nachbarn im nebenhaus, haben einen dackel und dobermann als hunde, uns sie ist ebenfalls die vermieterin. also wäre es ungerecht, wenn sie es uns verbietet?


Smash
beantwortet von Smash am 25. August 2008 17:28
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Ja der Vermieter kann Hunde und Katzen verbieten. Allerdings urteilt die Rechtssprechung da teilweise unterschiedlich und es gibt Urteile, die kleine Hunde trotz des Verbotes des Vermieters erlauben. Aber so einen großen Hund, wie Du es möchtest, darfst Du nicht halten, wenn der Vermieter es nicht will. Du mußt ihn um Genehmigung fragen.

Kommentar von steph141987 am 25. August 2008 17:33

wie ist das mit dem mietvertrag dann, wenn sie nein sagt, denn wir haben einen mietvertrag für mindesten 2 jahre! könnten wir das als grund nehmen u wieder ausziehen, oder sind wir dann 2 jahre der willkür ausgesetzt? PS: wir wollen nicht so weit gehen, aber mich würde das interessieren!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 25. August 2008 18:08

Du solltest das nicht nur von Deiner Seite aus betrachten. Es ist keine "Willkür", wenn Du das beim Einzug so akzeptierst hast. Es ist keine Grund den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Vielleicht kann man das ja alles mit Frieden klären.


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. August 2008 17:33
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Du brauchst die Erlaubnis des Vermieters. Schaff Dir den Welpen bitte nicht ohne sie an denn es wäre nicht der erste Hund, der deswegen im Tierheim gelandet ist.

Kommentar von steph141987 am 25. August 2008 17:36

wie ich schon sagte, ohne erlaubnis gibts auch keinen hund;-) ich will kein tier, um es dann ins tierheim zu bringen!!!

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 25. August 2008 17:43

Das ist auch gut so. LG

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 25. August 2008 20:28

also, dann rede mit deiner vermieterin! hoffentlich hat sie ein herz für liebe hunde! labradors und golden retreiver sind liebe und familienfreundliche hunde! viel glück!


schmagofatz
beantwortet von schmagofatz am 25. August 2008 17:24
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ja leider....


Se7eN
beantwortet von Se7eN am 25. August 2008 17:24
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wird das nicht vorher im mietvertrag vereinbart.. aber theoretisch ist es möglich ja..

Kommentar von steph141987 am 25. August 2008 17:28

nein, im eigentlichen mietvertrag gibts gar keine klausel zum thema haustiere!

Kommentar von 14fb13ccc431d99f5571df9983fc87e7smallSe7eN am 25. August 2008 17:30

ich meinem schon :)


mikael
beantwortet von mikael am 25. August 2008 17:24
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Was steht im Mietvertrag?

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 25. August 2008 17:27

Ich sollte doch zuerst lesen. Frage Deinen Vermieter, vielleicht hast Du Glück.


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 15. Dezember 2008 14:32
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Anders als bei einer Untervermietung bedarf die Hundehaltung in einer Mietwohnung - sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind - nicht der Zustimmung des Vermieters, sondern ist als Ausgestaltung des Mietvertrages gegebenenfalls von vorne herein zulässig (siehe LG Freiburg, WuM 1997, 175, wo dies überhaupt nicht problematisiert wird).


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 15. Dezember 2008 14:33
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Anders als bei einer Untervermietung bedarf die Hundehaltung in einer Mietwohnung - sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind - nicht der Zustimmung des Vermieters, sondern ist als Ausgestaltung des Mietvertrages gegebenenfalls von vorne herein zulässig (siehe LG Freiburg, WuM 1997, 175, wo dies überhaupt nicht problematisiert wird).


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 15. Dezember 2008 14:39
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Sieht der Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung vor, dann ist diese Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen.

Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend.

Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurden als Kleintiere Tierarten bezeichnet, deren Gewicht unter 80–100 Kilogramm lag, das heißt beispielsweise auch Schafe und Ziegen fielen unter diese Rubrik. Die Bezeichnung veränderte sich infolge der Kriegsverhältnisse


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