Hallo, also wir sind vor 2 wochen in eine neue wohnung gezogen, ohne haustiere. nun haben wir die chance, einen labradorwelpen zu kaufen. der wird bis zu 56cm groß werden, laut wiki. nun mach ich mir sorgen, denn wir haben keine regelung dazu im mietvertrag, aber ein zusätzliches Blatt vom vermieter, wo verschiedene regelungen drauf sind. eine davon ist: "Die haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters!" eigentlich kein generelles verbot,oder? kann sie gesetzlich auf ein verbot bestehen?
Dann musst du dir auf jeden Fall für den Hund eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter einholen, bevor du einen Hund kaufst! Ansonsten kann er verlangen, dass du den Hund wieder anschaffst. Also dem Hund zuliebe: Fragen und schriftlich genehmigen lassen!

Geh und frag ihn. Ich würds nicht darauf ankommen lassen.
Du musst den Vermieter vorher fragen, ob er es erlaubt oder nicht!

Ja können Sie wenn es im Mietvertrag steht und ihr das so unterschrieben habt.Habt ihr die Extraregeln auch unterschrieben?
ja, haben wir!

Leider kann der Vermieter Hundehaltung verbieten. Im Zweifel würde ich einfach mal nachfragen, vielleicht hat er ja ein Herz.

Du mußt die Zustimmung deines Vermieters haben, am besten schriftlich.
LG Wolpertinger

Ich würde mit ihm reden, nichts hinter seinem Rücken. Die Formulierung deutet darauf hin das er Haustieren nicht grundsätzlich abgeneigt ist.

Frag ihn, Ihr wurdet im Zusatzblatt darauf hingewiesen.
@ALL: danke erstmal für die fixen antworten, also fragen werden wir ihn natürlich, sie wohnt 2 häuser hinter uns, sie würde es eh mitbekommen;-) wir wollen sie heut abend erstmal anrufen u dann weiter sehn, ich wollt nur vorbereitet sein! aber, unsere nachbarn im nebenhaus, haben einen dackel und dobermann als hunde, uns sie ist ebenfalls die vermieterin. also wäre es ungerecht, wenn sie es uns verbietet?

Ja der Vermieter kann Hunde und Katzen verbieten. Allerdings urteilt die Rechtssprechung da teilweise unterschiedlich und es gibt Urteile, die kleine Hunde trotz des Verbotes des Vermieters erlauben. Aber so einen großen Hund, wie Du es möchtest, darfst Du nicht halten, wenn der Vermieter es nicht will. Du mußt ihn um Genehmigung fragen.
wie ist das mit dem mietvertrag dann, wenn sie nein sagt, denn wir haben einen mietvertrag für mindesten 2 jahre! könnten wir das als grund nehmen u wieder ausziehen, oder sind wir dann 2 jahre der willkür ausgesetzt? PS: wir wollen nicht so weit gehen, aber mich würde das interessieren!
Smash am 25. August 2008 18:08 Du solltest das nicht nur von Deiner Seite aus betrachten. Es ist keine "Willkür", wenn Du das beim Einzug so akzeptierst hast. Es ist keine Grund den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Vielleicht kann man das ja alles mit Frieden klären.

Du brauchst die Erlaubnis des Vermieters. Schaff Dir den Welpen bitte nicht ohne sie an denn es wäre nicht der erste Hund, der deswegen im Tierheim gelandet ist.
wie ich schon sagte, ohne erlaubnis gibts auch keinen hund;-) ich will kein tier, um es dann ins tierheim zu bringen!!!
Qetan am 25. August 2008 17:43 Das ist auch gut so. LG
VayaconDios am 25. August 2008 20:28 also, dann rede mit deiner vermieterin! hoffentlich hat sie ein herz für liebe hunde! labradors und golden retreiver sind liebe und familienfreundliche hunde! viel glück!

wird das nicht vorher im mietvertrag vereinbart.. aber theoretisch ist es möglich ja..
nein, im eigentlichen mietvertrag gibts gar keine klausel zum thema haustiere!
Se7eN am 25. August 2008 17:30 ich meinem schon :)

Was steht im Mietvertrag?
mikael am 25. August 2008 17:27 Ich sollte doch zuerst lesen. Frage Deinen Vermieter, vielleicht hast Du Glück.

Anders als bei einer Untervermietung bedarf die Hundehaltung in einer Mietwohnung - sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind - nicht der Zustimmung des Vermieters, sondern ist als Ausgestaltung des Mietvertrages gegebenenfalls von vorne herein zulässig (siehe LG Freiburg, WuM 1997, 175, wo dies überhaupt nicht problematisiert wird).

Anders als bei einer Untervermietung bedarf die Hundehaltung in einer Mietwohnung - sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind - nicht der Zustimmung des Vermieters, sondern ist als Ausgestaltung des Mietvertrages gegebenenfalls von vorne herein zulässig (siehe LG Freiburg, WuM 1997, 175, wo dies überhaupt nicht problematisiert wird).

Sieht der Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung vor, dann ist diese Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen.
Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurden als Kleintiere Tierarten bezeichnet, deren Gewicht unter 80–100 Kilogramm lag, das heißt beispielsweise auch Schafe und Ziegen fielen unter diese Rubrik. Die Bezeichnung veränderte sich infolge der Kriegsverhältnisse