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Kann Vermieter bei Renovierungspflicht verlangen in welcher Farbe eine Holztüre gestrichen wird?

gefragt von stillq43 am 24.10.2008 um 19:08 Uhr

Bei Auszug standen viele Ausbesserungen an Holztüren an. Dem Vermieter hat aber die Farbe nicht gepaßt. Kann er die Farbe bestimmen und Nachbesserung fordern?

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Recht x 35.187 Miete x 3.301 Farbe x 1.595 Vermieter x 1.336 Holztür x 6 Renovierungspflicht x 5

anonym
beantwortet von sweetymo am 24. Oktober 2008 19:11
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Der BGH hat den Vermietern gerade in einem aktuellen Urteil gerade dieses Recht zugesprochen. Genau dieser Fall war Grundlage zu der Entscheidung zu finden unter Az. VIII ZR 283/07


wernilein
beantwortet von wernilein am 24. Oktober 2008 19:10
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ja,heute gabs im TV ein neues Urteil zu diesem thema,ist leider so


Tux31
beantwortet von Tux31 am 24. Oktober 2008 19:11
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Igitta
beantwortet von Igitta am 24. Oktober 2008 19:25
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Darf er! Er ist der Eigentümer und kann bestimmen!


Botox
beantwortet von Botox am 24. Oktober 2008 19:11
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Bei Standardweiss hast du alles richtig gemacht, für Farbe muß er selbst sorgen! Es sei denn die Tür war vorher Naturholz ohne Farbe!

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 24. Oktober 2008 19:12

Sorry guck nich so viel Fernsehen!


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