Bei Auszug standen viele Ausbesserungen an Holztüren an. Dem Vermieter hat aber die Farbe nicht gepaßt. Kann er die Farbe bestimmen und Nachbesserung fordern?
Der BGH hat den Vermietern gerade in einem aktuellen Urteil gerade dieses Recht zugesprochen. Genau dieser Fall war Grundlage zu der Entscheidung zu finden unter Az. VIII ZR 283/07

ja,heute gabs im TV ein neues Urteil zu diesem thema,ist leider so