Engelchen46 am 02.03.2009 um 9:51 Uhr
Unser Hund soll gebissen haben (unwahr), daraufhin wurde von uns ein Wesenstest verlangt. Laut einem Paragraphen des Nieders. Hundegesetz konnten wir den Test in einem anderen Bundesland durchführen lassen. Der Hund hat den Wesenstest mit Bravour bestanden (Nachweis, dass der Prüfer die Berechtigung hat den Wesenstest durchzuführen hatten wir beigelegt). Das hat das Veterinäramt hier auch erkannt, aber nun lehnt es ab, ohne einen Ablehnungsgrund zu nennen und verlangt von uns einen neuen Wesenstest, der allerdings von den mit ihnen zusammen arbeitenden Tierärzten vorgenommen werden soll. Desweiteren soll unser Liebling bis zum 3.4.09 ins Tierheim gebracht werden. Mein Mann ist gerade zum Gericht unterwegs, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken und gleichzeitig Klage einzureichen. Habt ihr schon mal von so einem Vorfall gehört, selber durchgestanden und glaubt ihr, dass wir übers Gericht zum Erfolg kommen, unseren Liebling behalten zu können??? Oder habt ihr noch Ideen, was wir noch unternehmen können, um unseren Hund zu "retten"?
Ginge es durch eine Bissanalyse (Gebissvergleich mit der Bissstelle)? Hat denn der Geschädigte überhaupt einen Beweis, dass es dein Hund war? Es ist ja hart, so wie du es schilderst. Was ist es denn für ein Hund? Zudem muss der Veterinär einen Grund angeben, warum er den Wesenstest nicht akzeptiert.

Warum wurde der Test in einen anderen Bundesland gemacht???
Aemmie am 2. März 2009 10:00 sicherlich wegen den unterschiedlichen Kosten, die der Test mit sich bringt.
Engelchen46 am 2. März 2009 10:08 
Wie kann das Amt behaupten, der Hund hätte gebissen, und Du behauptest das Gegenteil? Da stimmt doch irgendetwas nicht...
Engelchen46 am 2. März 2009 10:00 Ich habe weiter oben den angeblichen Biss versucht zu beschreiben.
Husband am 2. März 2009 10:18 OK. Bin zwar kein Hundefan, aber so wie Du es oben beschrieben hast würde ich mir an Deiner Stelle auch direkt nen Anwalt leisten.

Du schliderst nur die eine Seite der Medallie und willst eine Meinung hören ? - Da kann man nur vermuten dass etwas Faul ist, an der Geschichte.
DH, so sehe ich es auch.
Engelchen46 am 2. März 2009 10:10 Von meiner Seite aus, habe ich ehrlich geschrieben, allerdings zweifelte auch das Gericht die Aussage der angeblich gebissenen Person an. Mehr kann und will ich dazu nicht sagen, weil (bitte um Verständnis) ich sonst wirklich nur gegen unsere Nachbarin reden würde.

habe gerade deine Frage gelesen und bin entsetzt das sowas möglich ist ist es erwissen das es euer Hund war? Ich würde sofort einen Rechtsanwalt einschalten,ich wunsche euch viel Glück das der Hund bei euch bleiben darf
Engelchen46 am 2. März 2009 10:18 Danke. Wir haben schon mit anderen Tierärzten gesprochen und alle meinten, dass wenn ein Hund wirklich gebissen hat, man einen Ober-und Unterbiss (Gegenbiss)sieht..anders kann ein Hund nicht beissen. Das was die Nachbarin hatte, war aber nur ein kleines Loch an der Oberseite des Unterarms. Desweiteren meinte sie auch noch, der Biss (das Loch) wäre 4 cm Tief gewesen...der Zahn (Eckzahn) von unserem Hund ist aber nur 2,5 cm lang. Ohne Gegenbiss, kann also das Loch garnicht so tief gewesen sein.

das hört sich doch komisch an! das sollte eigentlich sehr leicht zu beweisen sein, wenn der Hund wirklich gebissen hat, oder eben nicht! seid ihr ganz sicher, dass der Hund nicht gebissen hat???
Wenn er gebissen hat,muß man das doch nachweisen können.Unsere Nachbarin hat auch immer behauptet der Hund beißt nicht.Dann hat er durch den Maschendrahtzaun unser Pflegekind gebissen.Bloß gut er hatte Schneeanzug und Stiefelchen an.Das schlimme daran,sagt man etwas ist man immer der Böse.

Ich kann ja die Erregung verstehen. Aber gleich einstweilige Verfügung und Klage bei Gericht einreichen ist doch wohl etwas überzogen. Für das Erste reicht ja wohl einmal ein Widerspruch gegen diese Amtsverfügung. Ich hätte das schon getan bei der Aufforderung zum Wesenstest, wenn dem Hund die Attake nicht nachzuweisen ist. Es sei denn, seine Rasse steht in Niedersachsen auf der Gefahrenhundeliste.
Engelchen46 am 2. März 2009 10:05 Widerspruch reicht wohl nicht, da das Veterinäramt den Hund dann trotzdem einfach am 4.3. abholen kann. Es ist ein Schäferhund und wir sind erst vor kurzem nach Niedersachsen gezogen. Der Hund hat panische Angst vor Tierärzten und bewegt sich dann, sobald er einen Tierarzt sieht, überhaupt nicht mehr. Hier in Niedersachsen kann man allerdings nur den Wesentest bei Tierärzten machen lassen..und auch nur bei denen die weit weg wohnen und die auf der Liste der anerkannten Prüfer des V.-Amts stehen. Bei uns um die Ecke ist ein Tierarzt ansässig, der auch Wesenstests durchführt..aber "der" wird nicht auf der Liste geführt. Da frage ich mich wirklich, ob die Tierärzte von der Liste, nicht mit dem Amt "zusammen" (negativ gedacht) arbeiten
pcfuzzi am 2. März 2009 17:50 Widerspruch kann man nur gegen den Wesenstest einlegen, wird der verworfen, müß man halt klagen. Bei einer Verfügung, dass der Hund in ein Tierheim gebracht werden soll, muß geklagt werden, weil anderer Widerspruch da nicht mehr zulässig ist. Um diese Verfügung zu stoppen, benötigt man die Klage und damit verbunden die einstweilige Verfügung.

Auweia, ich fürchte, da ist euer Hund in einen politischen Streit geraten, der aktuell in Niedersachen über die Listenhunde ausgetragen wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste#.C3.84nderunginNiedersachsen:_Rasselistenabschaffung ... ... Ohne Regelung ist einer Ämterwillkür Tür und Tor geöffnet.
Engelchen46 am 2. März 2009 10:46 Ich hoffe mal nicht (zitter). Vielen Dank für die Liste Pumukl, ich habe sie mir gerade angeschaut und Gott sei Dank festgestellt, dass Schäferhunde nicht auf der Liste stehen...ob das gut für uns ist?

Mein Mann teilt mir gerade per SMS mit, dass er wieder auf dem Weg nach Hause sei. Dann werde ich hoffendlich Positives erfahren zu meiner o.g. Frage. Und spätestens heute abend werde ich euch allen, die mir soviele Antworten gaben, mitteilen, was bei rauskam.
Engelchen46 am 2. März 2009 12:42 So, eine einstweilige Verfügung haben wir erhalten..das heißt, dass Veterinäramt darf den Hund erstmal nicht einfach abholen und wir müssen ihn auch nicht ins Tierheim bringen.
Der weitere Weg läuft ab sofort übers Gericht und ein Entscheid des Richters ist nun abzuwarten.
Na, Gott sei Dank! Das ist eine gute Nachricht! Ich drücke dir von Herzen ganz fest beide Daumen und meine Zehen noch dazu. LG flamingstar
Ich drücke auch!

Das Zivilricht ist in der Tat eine andere Angelegenheit, als das Verwaltungsrecht. Wenn du die zivilrechtliche Angelegenheit gewonnen hast, kann das Verwaltungsrecht trotzdem anders aussehen. Der angebliche Biss berührt das Zivilrecht. Ist ja nun erledigt. Jetzt geht es also nur um den Wesenstest. Wenn das Verwaltungsrecht die Möglichkeit gibt, den Test in einem anderen Bundesland durchführen zu lassen und du alles ordnungsgemäßt gemacht hast, das Veterinäramt sich aber querstellt, legt doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Hinweis auf den Paragraphen. Das sollte genügen. Wenn nicht, könnt ihr dann ja immer noch vor Gericht gehen (aber vor´s Verwaltungsgericht.) :-)
Eigenartig ist das schon. Es ist aber auch eigenartig, warum ihr den Wesenstest in einem anderen Bundesland gemacht habt. Wenn euer Liebling tatsächlich so harmlos ist, dann wäre das wohl nicht notwendig gewesen. Ebenso wird es der Veterinär auch sehen.
Seid aber zunächst einmal glücklich über die jetzige Situation - in anderen Bundesländern wird nach dem ersten Biss schon eingeschläfert.
Floeckli am 2. März 2009 09:58 wenn er denn gebissen hat! Das sollte doch erstmal bewiesen werden, bevor hier irgendwer eingeschläfert wird, egal welches Bundesland!
Pumukl am 2. März 2009 09:59 In welchen ???
leider nicht hier bei uns in Oberfranken. In meiner Nachbarschaft sind 2 (Mutter und Sohn) bisswütige, freilaufende Hunde, die schon mehrmals gebissen haben. Lediglich Maulkorbzwang und/oder Leinenzwang kamen dabei heraus, was aber die lieben Nachbarn nicht einhalten. Ich habe schon angedroht, wenn sich einer der beiden Hunde bei mir im Garten blicken lässt, erschieße ich sie eigenhändig. Sie haben schon meine Eltern, meine Nachbarin und meine Tochter gebissen.
Das ist ja das Problem, Flamingstar. Alle behaupten immer ihre Hunde würden nicht beißen. Und so wie jetzt oben beschrieben, ist die Nachbarin aufs Grundstücke. Na - dann gehört der Hund eben angebunden. Wo kommen denn wir da hin, wenn jeder Prospektverteiler erst am Gartenzaun lesen muss ob er nun ungebissen seine Arbeit ausüben kann.
Sie beschreibt es aber anders. Außer dem hat man als Hundehalter immer den Briefkasten außerhalb des Gartenzaunes. Der Prospektverteiler/Briefträger muss nicht das Grundstück betreten.
Da kenn ich aber leider viele andere Fälle, wo der Briefkasten am Haus ist und der Hund zeitweilig übers Grundstück marschiert oder man die Straßenseite wechseln muss weil man Angst haben muss direkt daran vorbeizulaufen.
Deinen Aussagen nach, hast du vielleicht Angst vor den Hunden. Somit bist du ja befangen und würdest nie für den Hund aussagen, sondern immer von deiner Angst ausgehen. Ist es so?
Floeckli am 2. März 2009 10:18 ich denke auch, dass 02032009 ein notorischer Hundehasser und Angsthase ist, solche Aussagen können nur von solchen Leuten stammen! der Hund hat sehr wohl ein Recht auf sein freies Gelände zuhause!! Und genau solche Hundehasser behaupten dann auch, dass sie gebissen wurden, obwohl der Hund vielleicht sie nur mit dem Zahn gestreift hat, weil er spielen wollte.... dann wär ich schon 1000x gebissen worden! Das ist wohl ein Riesenunterschied, ein kleiner Schnapper oder aber ein bösartiger Biss!
Engelchen46 am 2. März 2009 10:24 @Floeckli: So ähnlich sehe ich es auch. Unser Grundstück ist ca. 11 Hektar gross (eingezäunt) und der Hund darf frei laufen. Am Tor ist ein Schild angebracht, wo vermerkt ist: Betreten auf eigene Gefahr. Wir haben der Nachbarin zusätzlich gesagt, sie darf nicht auf´s Grundstück, wenn wir nicht dabei sind. Da wir erst kurz zuvor hier eingezogen sind, muß sich der Hund erst an sie gewöhnen und als "Rudelmitglied" akzeptieren - lernen.
Sie muß den Hund gesehen haben..eine gerade Lauffläche zum Tor beträgt ca. 50 Meter. Kam trotzdem aufs Grundstück und liess sich dann angeblich beissen. Sie lief dann noch weiter auf Grundstück..bis zur Haustür um zu klingeln. Also ehrlich, wenn ich einen Hund auf mich zurennen (bellend) sehen, betrete ich eigentlich erst garnicht das Grundstück und wenn doch, und er sollte mich (angeblich) gebissen haben, gehe ich doch nicht noch weiter auf das Grundstück..sondern versuche dieses so schnell wie möglich zu verlassen. Oder?
@floekli: Das ist schon eine böswillige Unterstellung von Dir. Aber wie Engelchen46 ja selbst schreibt, befindet sich wohl keine Klingel am Tor, sondern Besucher (ganz gleich ob Paketdienste, Briefträger etc.) müssen wohl über das Grundstück gehen. Ich habe keine Angst vor Hunden, aber es gibt viele die Angst haben. Und auf die gehört es Rücksicht zu nehmen. (Nebenbei: Bei mir hätte der Hund nur ein Mal gebissen!)
Engelchen46 am 2. März 2009 10:44 @02032009: Ich habe nun schon öfters erwähnt, dass der Hund nicht gebissen hat. Allerdings, da gebe ich dir Recht, haben wir nun im nachhinein eine Klingel am Tor angebracht. Bis dahin hatte der Hund durch sein Bellen etwaige Besucher/Postboten angemeldet und wir sind dann zum Tor gegangen und haben den Besuch reingelassen. Sobald wir dabei waren, verstand der Hund, dass seine "ich passe hier auf" Aufgabe erledigt war und er ging seines Weges. Wäre sie, wie ihr vorher desöfteren gesagt wurde, vor dem Tor stehen geblieben und hätte auf uns, aufmerksam gemacht durch´s Bellen, gewartet...wäre garnichts passiert, bzw. sie hätte nicht behaupten können, der Hund habe gebissen. Ich möchte noch dazu sagen, dass hier im Dorf die Meinung umgeht, dass sie wirklich nur behauptet gebissen worden zu sein, weil sie Geld von der Versicherung sehen will. UND hier läuft ein älterer Schäferhund frei im Dorf rum..keiner weiss wem er gehört. Wer sagt denn, dass nicht dieser Hund sie gebissen hat? Aber wenn sie gesagt hätte der freilaufende hätte sie gebissen, hätte sie erst recht kein Geld gesehen.
Floeckli am 2. März 2009 11:12 @02032009: ich wurde noch nie "gebissen", ich hab was von schnappen im Spiel geschrieben! Das darf keineswegs mit Beissen verglichen werden, sonst dürfte man gar keine Hunde halten, da alle Hunde mal ab und zu beim Spiel schnappen, aber ganz sanft! Man merkt schon, dass Du keine Ahnung von Hunden hast!
Engelchen46 am 2. März 2009 10:49 @02032009: Bei uns mußte auch im Juni letzten Jahres keiner - auch kein Postbote - auf´s Grundstück. Auch wenn wir damals noch keine Klingel hatten, so war doch ein Briefkasten angebracht.
Pumukl am 2. März 2009 10:03 Habt ihr möglicherweise in Oberfranken noch weitere Probleme als nur mit den Hunden?
Wie meinst du das?
Engelchen46 am 2. März 2009 10:12 Wir haben beim Veterinäramt auf den gesonderten Paragraphen hingewiesen und uns wurde von eben diesem "erlaubt" den Wesenstest in Berlin durchführen zu lassen...darum verstehe ich nun die Ablehnung nicht.
Habt ihr die Erlaubnis schriftlich bekommen oder nur mündlich?
Engelchen46 am 4. März 2009 09:17 Schriftlich natürlich. Ansonsten hätte ich dies garnicht erwähnt. Aber, wie unten zu lesen ist, hat sich nun erstmal alles beruhigt und wir warten die Entscheidung des Gerichtes ab.
Ist denn die betroffene Person beim Arzt gewesen und hat sich den Biss bescheinigen lassen, wenn nicht: Aussage gegen Aussage. Meine Hündin soll auch jemanden gebissen haben, der Amtstierarzt ist aus dem Lachen nicht mehr raus gekommen. Ich hatte einen IrishSetter, den konnte der Mann wohl nicht leiden. (Rentner)
@Aemmie: Den angeblichen Biss haben wir nicht gesehen, nur hinterher das kleine Loch. Mein Mann bot ihr an, sie sofort ins Krankenhaus, bzw. zum Arzt zu fahren. Sie lehnte ab und ging wieder nach Hause. Einen Tag später erfuhren wir, dass sie sich abends von ihrem Mann zum Arzt fahren liess und der sie ins KH einwies, wo sie dann mit Schock die Nacht verbrachte. Dann machte sie am nächsten Tag eine Anzeige gegen uns. 1 Woche später trug sie keinen Verband mehr, wollte den Biss aber nicht zeigen und auch nicht die Bescheinigung über einen Biss vom Krankenhaus. Sobald sie der Meinung war, wir sehen sie, konnte sie (bis heute) den Arm nicht mehr bewegen. Sobald sie aber der Meinung ist, wir sehen sie nicht, konnte sie z.b. Rasen mähen. Wie schon erwähnt, die Staatsanwaltschaft legte die Klage nieder, weil sie nicht beweisen konnte (oder wollte) dass sie gebissen wurde. Aber wie gesagt, das Veterinäramt arbeitet selbsttätig und setzt sich über Entscheidungen des Gerichts hinweg.
Es fing an, dass unsere nette Nachbarin einfach unser Grundstück betreten hat, trotzdem wir den alleinigen Zugang zuvor verboten hatten. Der Hund verbellte sie nur. Sie hat nun, vermutlich (denn keiner von uns war dabei) ihren Arm nach dem Hund geschlagen, da der Hund bellte, war zwangsläufig das Maul auf und beim Schliessen des Mauls wurde ihr Arm von einem Eckzahn getroffen. Sie ins Krankenhaus, allerdings konnte dort nicht festgestellt werden dass es ein Biss war..dazu fehlte der Gegenbiss. So sah es auch das Gericht und stellte das Verfahren gegen den Hunde (bzw. uns) ein. Somit können wir auch keine Analyse vom Gebiss machen, da der Vorfall scheinbar frei erfunden wurde, und auch schon im Juni letzten Jahres stattfand.
Ja, dann bist doch du aus dem Schneider. Du hast die Beweise, nicht sie.
So dachte und hoffte ich auch, aber das V.-Amt sagt, es interessiere sie nicht, ob die Staatsanwaltschaft die Klage abgelehnt hat oder nicht.
Dann hilft nur eine kompetente Anwaltsberatung gegen das Veterinäramt und vor allem gegen deine Nachbarin.
Das ist auch klar. Das eine ist Strafrecht und das andere ist Verwaltungsrecht.