Kann überprüft werden, ob ich in der evangelischen Kirche Mitglied bin?

18 Antworten

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Deiner Aussage nach bist du aus der (ev. oder kath.) Kirche ausgetreten, dein Mann ist noch Mitglied in der ev. Kirche und das bisher ungetaufte Kind soll in eine katholische Schule.

Wenn das Kind eine katholische Schule besuchen soll, muss nur dann Schulgeld entrichtet werden, wenn es sich um eine Privatschule handelt (z.B. Klosterschulen). Diese haben freie Auswahlkriterien, nach denen sie vorgehen können, aber nicht müssen. Es kommt darauf an, wie hoch die Anmeldezahlen sind.

An kath. Grund- und Hauptschulen wird in der Regel nicht die kath. Konfession zur Bedingung gemacht und auch keine Überprüfung der elterlichen Konfession vorgenommen. Bei der Anmeldung im Sekretariat wird aber an vielen Schulen für die Schuldaten das Familienstammbuch zur Einsicht verlangt, wo die Religionszugehörigkeit eingetragen ist.

Es kann nicht nur überprüft werden, bei konfessionellen Schulen ist eine diesbezügliche falsche Angabe sogar ein Grund, von der Schule zu verweisen.

Völlig unpassend finde ich hier aber den Vergleich mit Vereinen. Dort ist es wirklich richtig, dass man Mitglied sein muss um teilhaben zu können. Denn dort finanzieren die Mitglieder auch über die Beiträge. Das ist bei den Kirchen und ihren Einrichtungen nun mal anders. Da finanzieren alle, selbst Atheisten und Andersgläubige, über staatliche Leistungen udn Steurvergünstigungen mit. Selbst Kirchensteuer müssen, in geteilten Ehen, unter Umständen Atheisten mitzahlen. Da ist es eine absolute Frechheit, wenn die, die mitfinanzieren, dann an der Teilhabe ausgeschlossen werden dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pastafari

Wenn es zu den Bedingungen der kath. Schule gehört, werden die das auch überprüfen bzw. entsprechende Belege anfordern. Das dürfte kein Problem sein.

In der Regel dürfte die Zugehörigkeit zu einer der Kirchen keine Rolle spielen, weder für die Eltern noch für die Kinder. Aber meistens (oder immer?) ist die Teilnahme am kath. oder evang. Religionsunterricht Pflicht, auch wenn man nicht dieser Kirche angehört. Jedenfalls ist das bei unserem kirchlichen Gymnasium am Ort so (Es gibt noch 2 weitere staatliche Gymnasien).

Ein für uns aktuelles Beispiel:

Wir haben dieses Jahr wieder mal einen Austauschschüler, der auch dieses Gymnasium besucht. Er kommt aus dem mittleren Osten und ist Muslim. An der kath. Schule wurde er problemlos (kostenfrei !) aufgenommen, musste sich aber entscheiden, ob er am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen will. Schulen in kirchlicher Trägerschaft können das deswegen so regeln, da dies zum Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gehört und dieses Recht durch die Trennung von Religion (Kirche) und Staat grundgesetzlich geschützt wird.

geht es nun um eine katholische oder evangelische Schule? Es reicht wenn einer von beiden in der Kirche ist.

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Natürlich kann das leicht nachgeprüft werden, aber warum sollte es? Werden nur katholische Schüler aufgenommen, wird auch Dein Kind nicht aufgenommen werden. Wenn Kinder ohne Ansehen der Konfession aufgenommen werden, spielt es auch keine Rolle, in welcher Kirche die Eltern sind. In meiner (Kloster-)Schule waren z. B. auch Muslime, Sikhs, Hindus, Evangelische, Orthodoxe und Katholiken. Warum fragst Du nicht einfach die Schulleitung, statt Dir um irgendwas Krummes Gedanken zu machen? Gruß, q.