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Kann Steuernr.(Fin.amt/ FREIBERUFL)am zweiten Wohnsitz sein? Unterschied . Wohn und Geschäftssitz?

gefragt von Qualitaet am 16.07.2008 um 13:31 Uhr

Hallo, ich komme gerade nach Dtl. zurück und frage mich, ob ich mich statt an dem Ort, wo mein Finanzamt ist, (Elternhaus), stattdessen dieses Mal am Wohnort meines Freundes anmelden könnte, denn da bin ich seit meiner Ankunft. (meine Wohnsitzmäßig) Kann ich dann trotzdem beim bisherigen Finanzamt bleiben? Unter welchen Bedingungen? Geschäftssitz? Wär mir so am liebsten, denn mit dem hatte ich gute Erfahrungen und so müsste nicht wieder alles umgemeldet werden. Bin nie lange hier und Freiberuflerin, habe also kein Gewerbe und arbeite beratend online und telefonisch. Auch vom Ausland. Verdiene aber in Dtl. Daher Steuernummer
am Wohnort der Elternhauses.


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Reply


anonym
beantwortet von monja1995 am 16. Juli 2008 13:36
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Es ist immer das Finanzamt zuständig, das Deinem Wohnsitz zugeordnet ist. Wenn Du einen anderen Sitz für Dein Geschäft angibst, so muss dort Dein Geschäftssitz gemeldet sein.

Kommentar von monja1995 am 16. Juli 2008 13:40

Als Freiberufler ist Dein Wohnsitz automatisch Dein Geschäftssitz. Denn für einen richtigen Geschäftssitz, für den dann ein anderes Finanzamt zuständig wäre, müßtest Du dort eine Geschäftsadresse vorweisen können, an der Du Kundenverkehr nachweisen kannst


anonym
beantwortet von Alinchen am 16. Juli 2008 13:37
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Dein Wohnsitzfinanzamt ist grundsätzlich da wo Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Bzw, da sollte es sein! Genauso verhält es sich mit Deinem Betriebsstättenfinanzamt! Falls Du vor hast, Dich in der Gemeinde Deines Freundes anzumelden, kann man davon ausgehen, dass das Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist und Du kannst damit rechnen, dass dann das dazugehörige FA Dein Wohnsitzfinanzamt wird!




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