Hallo,
ich komme gerade nach Dtl. zurück und frage mich, ob ich mich statt an dem Ort, wo mein Finanzamt
ist, (Elternhaus), stattdessen dieses Mal am Wohnort meines Freundes anmelden könnte, denn da bin
ich seit meiner Ankunft. (meine Wohnsitzmäßig)
Kann ich dann trotzdem beim bisherigen Finanzamt bleiben? Unter welchen Bedingungen? Geschäftssitz?
Wär mir so am liebsten, denn mit dem hatte ich gute Erfahrungen und so müsste
nicht wieder alles umgemeldet werden. Bin nie lange hier und Freiberuflerin, habe also kein Gewerbe und
arbeite beratend online und telefonisch. Auch vom Ausland. Verdiene aber in Dtl. Daher Steuernummer
am Wohnort der Elternhauses.
Es ist immer das Finanzamt zuständig, das Deinem Wohnsitz zugeordnet ist. Wenn Du einen anderen Sitz für Dein Geschäft angibst, so muss dort Dein Geschäftssitz gemeldet sein.
Dein Wohnsitzfinanzamt ist grundsätzlich da wo Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Bzw, da sollte es sein! Genauso verhält es sich mit Deinem Betriebsstättenfinanzamt! Falls Du vor hast, Dich in der Gemeinde Deines Freundes anzumelden, kann man davon ausgehen, dass das Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist und Du kannst damit rechnen, dass dann das dazugehörige FA Dein Wohnsitzfinanzamt wird!
Als Freiberufler ist Dein Wohnsitz automatisch Dein Geschäftssitz. Denn für einen richtigen Geschäftssitz, für den dann ein anderes Finanzamt zuständig wäre, müßtest Du dort eine Geschäftsadresse vorweisen können, an der Du Kundenverkehr nachweisen kannst