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Kann sie bevorzugt werden?

gefragt von Leys87Leys87 am 25.02.2009 um 12:16 Uhr

Ich bin in der Ausbildung und hatte nicht einmal richtigen Urlaub seit ich angefangen habe. Arbeite seit mitte Mai 2008 in der Firma und das letzte mal 2 Wochen im Juli Urlaub. Im Dezember wurde mein Urlaub gestrichen weil ich die Sachbearbeiterin vertreten musste.

Jetzt hätte ich gern im April Urlaub. Aber die Sachbearbeiterin kriegt genau in den Ferien ihren eingereichten Urlaub. Sie hat keine Kinder.....

Sie ist nicht auf die Schulferien angewiesen. Ich schon!

Was kann ich tun?


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Ausbildungsgesetz (2)
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anonym
beantwortet von doris11 am 25. Februar 2009 12:18
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Sprich mit dem Vorgesetzten....


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 25. Februar 2009 12:19
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Nun ich kann dir nicht sagen warum sie bevorzugt wird aber ich würde deine Stellung dem Arbeitgeber schildern, denn wie du geschrieben hast bist du an den Schulferien angewiesen dies müsste er berücksichtigen, dafür müsste eigentlich auch eine klausel in deinem Vertrag stehen wegen urlaub und Schule...


fragle
beantwortet von fragle am 25. Februar 2009 12:17
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beschweren ODER soviel wie möglich den lehrern davon erzählen....du zb keine zeit zum lernen hast weil du kein urlaub bekommst...


Susanne81
beantwortet von Susanne81 am 25. Februar 2009 12:17
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Einspruch einlegen und abwarten


anonym
beantwortet von gertrudedieolle am 25. Februar 2009 12:18
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Du kannst dich streiten- bist ja im Recht. Aber leider "nur" der Azubi. Kannst auch die Klappe halten, das alles schlucken und wenn du fest im Sattel sitzt es der Tante heimzahlen...

Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 12:29

Wieso im Recht ? Wo steht das man Anspruch auf Urlaub in den Ferien hat ? Nicht das man es nicht berücksichtigen sollte, aber alle tun immer so als ob das irgendwo eingemeisselt steht ! ich wüsste nicht wo ?

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 25. Februar 2009 12:37

Das Recht auf "zusammenhängenden Urlaub" ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Würde dem Auszubildenden aufgegeben, seinen Urlaub während der Berufsschulzeit zu nehmen, wäre er nicht von der Berufsschulpflicht befreit und käme so nicht in den Genuss des zusammenhängenden Urlaubs (3 Tage Urlaub, 2 Tage Schule, 3 Tage Urlaub, 2 Tage Schule...). Daher haben Auszubildende Anspruch auf Urlaub in der berufsschulfreien Zeit.


anonym
beantwortet von Badezimmer am 25. Februar 2009 12:19
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Habt ihr nen Betriebsrat ?
Wenn nein dann würde ich sie an deiner stelle jedesmal wenn sie siehst anspucken.

Kommentar von Simple_avatar8smallfishhus am 25. Februar 2009 12:30

Mit Deiner Einstellung hast Du wohl noch nie gearbeitet- oder wirst auch nie Arbeit kriegen.

Kommentar von Badezimmer am 25. Februar 2009 12:39

Ich arbeite seit knapp 20 Jahren als Systemingenieur.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. Februar 2009 12:19
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Letztendlich nichts!


istie
beantwortet von istie am 25. Februar 2009 12:20
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sprich mit Deinem Vorgesetzten und/oder mit dem Betriebsrat.


Obilee
beantwortet von Obilee am 25. Februar 2009 12:20
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dir ist der urlaub in den ferien glaub ich gesetzlich zugeschrieben. aber ich würde mal mit deinem chef darüber reden. dir steht aber auf alle fälle urlaub zu. den können sie dir nicht streichen. achte darauf, dass der urlaub von letztes jahr (der übrig ist) dir für dieses jahr noch genehmigt wird.

Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 12:29

WO soll sowas stehen ? ??

Kommentar von 09f79ab282d54426ee982cba8f4679dbsmallObilee am 25. Februar 2009 12:56

ich hab nicht gesagt, dass es wo steht, ich meinte lediglich, dass ich es glaube. bei mir war es zumindest so.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. Februar 2009 12:26
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Lehrjahre sind keine Herrenjahre! - Da sieht der Arbeitgeber die bewährte Kraft schon einmal ganz vorne. Aber mit viel Ergeiz und hohem Leistungsvermögen, und das bereits während der Ausbildung, könnte man positiv auf die eigene Bedeutung für das Unternehmen aufmerksam machen und für spätere Veränderungen vorsorgen!


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 25. Februar 2009 12:31
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"Arbeite seit mitte Mai 2008 in der Firma und das letzte mal 2 Wochen im Juli Urlaub."

Dass Ihr Ausbildungsbetrieb Ihnen bereits zwei Monate nach Beginn der Ausbildung zwei Wochen Urlaub zugestanden hat ist sehr großzügig gewesen. Normalerweise gibt es eine sechsmonatige Sperrfrist für Urlaub. Insofern haben sie Glück mit Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie in jeder Woche zur Berufsschule müssen (also keinen Blockunterricht haben), haben Sie Anspruch auf Genehmigung Ihres Urlaubs in den Schulferien. Allerdings ist der Urlaubsanspruch mit Sicherheit nicht so groß wie all die Schulferien.

Daher gibt es keinen einklagbaren Anspruch genau in den Osterferien Urlaub zu bekommen. (es gibt ja auch noch Pfingsferien, Sommerferien, Herbstferien, Weihnachtsferien).

Die Gesamtlänge des Urlaubs steht natürlich nicht zur Debatte. Irgendwann in der berufsschulfreien Zeit muss man als Auszubildender zusammenhängenden Urlaub machen können.

Die Urlaubsplanung hängt allerdings nicht nur von Ihren, sondern auch von den Belangen des Betriebes ab.


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