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Kann sich mein Freund mit unserem Sohn krankschreiben lassen???

gefragt von maus28 am 05.07.2008 um 21:43 Uhr

Unser Sohn ist krank. Kann sich mein Freund (auch Vater des Kindes) mit dem Sohn krankschreiben lassen, obwohl ich das alleinige Sorgerecht besitze oder kann nur ich mich krankschreiben lassen. Danke für die Antwort.


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moon73
beantwortet von moon73 am 5. Juli 2008 21:45
1x
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Bei wem ist das Kind denn krankenversichert? Krank auf Kind geht immer nur bei der KK bei der Elternteil und Kind versichert sind, anders geht das nicht. Ich vermute mal, dass dein Kind bei dir krankenversichert ist? Der Freund kann sich freistellen lassen , aber er wird vermutlich nicht bezahlt krank machen können.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 5. Juli 2008 21:51

Ach habe überlesen: Vater des Kindes, sollte das Kind beim Vater krankenversichert sein, dann geht das natürlich auch über den Vater. Das Sorgerecht spielt da keine Rolle

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 5. Juli 2008 21:51

Ach habe überlesen: Vater des Kindes, sollte das Kind beim Vater krankenversichert sein, dann geht das natürlich auch über den Vater. Das Sorgerecht spielt da keine Rolle

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 5. Juli 2008 21:53

moon hast Du eigentlich mal dem Support ne Mail geschrieben und gefragt warum deine Antworten so oft doppelt gepostet werden???

LG Wolpertinger

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 5. Juli 2008 21:56

Ich habe herausgefunden, dass es leider an meiner Maus liegt, komischerweise funiktionert es manchmal stundenweise einwandfrei und dann kommt wieder alles doppelt, ist nicht nur hier so , sondern auch wenn ich ne mail verfassen will, öffnet die sich doppelt usw. Ich klicke bestimmt nicht doppelt drauf - aber die Maus scheint hin zu sein oder zickt rum, ich weiß es auch nicht.


katharina84
beantwortet von katharina84 am 5. Juli 2008 22:11
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Es hat nichts damit zu tun bei wem das Kind mitversichert ist. Es muss nur in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Der Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass das Kind wegen Krankheit beaufsichtigt werden muss. Jedes Elternteil hat 10 Tage pro Jahr Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit und auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, max. 25 Tage im Jahr für alle Kinder insgesamt (z.B. bei 3 Kindern nicht 30 Tage sondern nur 25). Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch.




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