evika am 18.08.2009 um 21:47 Uhr
Ich habe eine Frage..vor kurzen hab ich meinen ersten freund bin (14)er 22 wir lieben uns sehr,an Sex denken wir noch nicht er ist ganz lieb und wartet schon 2 Monate auf mich er ist überhaupt nicht ungeduldig aber immer wieder frage ich mich op er sich strafbar machen kann, ich bin doch mit allem einverstanden bitte hilft mir ich bin so unglücklich einmal in meinem leben habe ich mein grossen glück gefunden und will sie nicht durch die Gesätze verlieren.Ich würde mich über antworten sehr freuen und sage schon im vor aus danke.
Ist einer der Partner unter 14,wäre eine (sexuelle) Beziehung generell verboten. Zwischen 14 und 16 haben die Eltern der/des Minderjährigen ein Bestimmungsrecht. Erst ab 16 darf man selbst frei entscheiden,das hat mit der Volljährigkeit nichts zu tun.
wenn deine eltern dagegen sind macht er sich strafbar.
Wenn ich Deine Mutter wäre.... mal es Dir besser nicht aus. Sicher macht sich der Mann strafbar. Unzucht mit Abhängigen. Was soll es ihm senn bringen, sich mit einem 14jährigen Mädel zu treffen? Wie nett, daß er "schon" 2 Monate auf Dich wartet...... Oh, oh, oh
Hört sich wirklich sehr nach nem "KiFi" an... Unmöglich sowas...
evika am 18. August 2009 21:51 ja aber sie möchten es nicht machen ....
nicht? Das denk ich aber schon. Vielleicht aber "erst" in vier Wochen.
ich denke, um das beurteilen zu können, müsste man beide kennen. richtig ist jedoch, dass er sich strafbar macht. was sagen denn deine eltern?
spatzi am 18. August 2009 21:57 Nein.
evika am 18. August 2009 22:14 meine eltern haben nichts dagegen
wenn sie kein problem damit haben, dann hat er auch nix zu befürchten. sie könnten ihn anzeigen, wenn sie damit nicht einverstanden wären. aber da das nicht der fall ist, steht euch das gesetz nicht im wege. ich hoffe nur, ihr seid euch im klaren über eure gefühle und das er wirklich anständig ist.
und wo die liebe hinfällt, kann man bekanntlich nix machen, egal wie alt oder jung man ist.
ich hatte vor einigten jahren das selbe problem. ich war 15 und er 24, leider konnte das keiner nachvollziehen und so ist nichts daraus geworden. dennoch sind wir immer noch befreundet. ich hoffe, ihr habt mehr glück!

Meine eltern haben überhaupt kein problem mit ihm am anfang war es noch ein bissen schwer für sie aber mit der zeit haben sie sich daran gewönnt und meine mutter ist sehr zufrieden mit ihm ....
spatzi am 18. August 2009 22:22 Dann gilt das, was Wernimann schreibt. Wenn ihr Sex in beiderseitigem Einvernehmen habt, könnt ihr das tun, und es ist ein Antragsdelikt.
Schlecht sieht es für ihn aus, wenn du deine Meinung irgendwann mal änderst. Wenn du nach einer Trennung behauptest ODER deine Eltern das tun, er hätte dich vergewaltigt, geht er für Jahre ab. Das muss dir klar sein.
Wenn Ihr nur so zusammen seid, Euch trefft, vielleicht ein Eis esst, dann ist nichts dagegen zu sagen. Sollte er aber tatsächlich mehr wollen, macht er sich strafbar. Deine Eltern werden sicher nicht begeistert sein. Du solltest mal mit ihnen reden.
Er macht sich strafbar, wenn ihr Sex habt. Dazu gehört nicht nur der vollendete Verkehr. Bei aller Liebe und rosaroten Wolken solltest Du Dich schon fragen, warum ein Erwachsener eine "Beziehung" zu einem Kind aufbauen will. 8 Jahre Altersunterschied machen bei einer 34jährigen und einem 42jährigen nichts aus. In Deinem Alter ist das aber gravierend. Lass lieber die Finger davon. Das hat keine gesunde Basis.
spatzi am 18. August 2009 21:59 14 Jahre = Jugendliche, nicht Kind. Das verändert den ganzen Fall. Aber ihr urteilt ja alle nach eurem Spiessergefühl, nicht nach Rechtslage.
Ich empfinde mich nicht als spießig, nur weil ich es nicht "normal" finde das ein 22jähriger Erwachsener mit einer 14jährigen "Jugendlichen" zusammen sein will...

Er macht sich nicht strafbar, wenn er Dein Freund ist. Nur Sex dürft ihr nicht haben.

eig ist das strafbar aber ich glaub nur wenn ihr sex habt weil dieser marco weiss auch in knast musste
Wir sind aber hier zum Glück nicht in der Türkei...
Deine Eltern könnten ihn wegen sexuellem Mißbrauch Minderjähriger anzeigen nach § 182 StGB.
spatzi am 18. August 2009 21:57 Nein.
Natürlich können sie ihn anzeigen! Ob er angeklagt bzw.verurteilt wird ist ne andere Frage... Azeige stellen ist aber grundsätzlich möghlich!!!
spatzi am 18. August 2009 22:10 Ja sie können ihn anzeigen, müssen aber eine Zwangslage nachweisen, die ist bei beiderseitigem Einverständnis nicht gegeben.

Wenn du 14 bist, kannst du mit ihm schlafen! Wälze mal die Gesetzbücher. Du bist kein Kind, sondern eine Jugendliche. Hier ein Thread, wo das Thema behandelt wird, davon gibts noch mehr:
Na klasse. Also los, was hält Dich noch....
spatzi am 18. August 2009 22:06 Geschenkt.
Schau hier einfach mal in §§ 174 ff StGB; insbesonder §182 StGB: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html
82 Abs. 2 setzt eine ganz klare UND-Verknüpfung voraus, d.h. ein 24-jähriger darf mit einer 14-jährigen Sex haben! es müssen erst weitere Tatbestände hinzukommen, dass die Sache strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wie du in Abs. 3 siehst ist es grdsätzl. auch "nur" ein Antragsdelikt
"einmal in meinem leben habe ich mein grossen glück gefunden" Werde erstmal erwachsen, dann wirst du noch viel mehr schöne, vieleicht sogar schönere Sachen erleben.
Als meine Schwester 14 war hatten wir das gleiche "Problem". Die Polizei hat nicht eingegriffen, weil sie eben 14 war und freiwillig mitgemacht hat.
Meine Meinung: er sollte mal seinen Kopf anstrengen und sich überlegen was er da tut!
So isses. GV ab 14, Antragsdelikt.
Die restlichen "Meinungen" zu diesem Thema kann man in 9 von 10 Fällen unter Stimmungsmache abhaken.
"BILD dir deine Meinung!" Glückwunsch.
Was persönliche Meinung mit diesem Klatschblatt zu tun haben soll kann ich zwar nicht so ganz nachvollziehen, aber bitte... jedem das seine...