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Kann Rasen mit dem Sportwagen den Versicherungsschutz kosten?

gefragt von musicmaker8 am 08.11.2008 um 8:41 Uhr

Zwei Freunde aus meinem Bekanntenkreis haben ihre Wagen getunt und lieben auch das schnelle Fahren. Ich muss ehrlich sagen, dass ich mich nicht sicher fühle, wenn ich mit ihnen fahre, weil sie ordentlich Gas geben ohne Rücksicht auf den Stadtverkehr etc. Könnte es bei den beiden im Falle eines Unfalls mal passieren, dass deren Versicherungsschutz erlischt aufgrund der riskanten Fahrweise? Da können doch die Versicherungen nicht mitspielen, oder?


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anonym
beantwortet von Gannimed am 8. November 2008 08:44
1x
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ist immer ein Frage der Beweise. Im Falle eines Unfalls kann der Fahrer durch die Versicherung zur Mithaftung herangezogen werden. Die ist aber auf max. 5.000 Euro begrenzt. Den Füherschein kann er natürlich darüber hinaus abgeben und im Falle einer Verletzung von Personen sind auch Haftstrafen von bis zu 5 Jahren durchaus möglich. Der Beweis muss halt nur erbracht werden, dass es sich um Vorsatz handelt bzw. Fahrlässigkeit.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 8. November 2008 08:45
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Bei "grober Fahrlässigkeit" und bei "Vorsatz" kann die Versicherung die Zahlung verweigern, oder sie wird zwar zahlen (an die Geschädigten), doch das Geld vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Das kommt darauf an, wie die Polizei / das Gericht das einstuft, als Fahrlässigkeit oder eben als grob fahrlässig oder gar Vorsatz.


seneca
beantwortet von seneca am 8. November 2008 08:47
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Wer Regeln tut mißachten

dem kann man nach der Knete trachten.

Wenn Dinge nur zu Schaden kommen

ist das noch gut, für sich genommen.

Verwerflich hier ist dies Verhalten

Verkehrsregeln nicht einzuhalten,

Personen könnten dabei sterben,

darum kann ich hier nur dafür werben:

Armutszeugnis ist Autorennen

ich hoff', sie lernen Härte kennen,

kriegt Vater Staat den Führerschein,

Bahnfahren kann entspannend sein!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 8. November 2008 08:49
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so wie du es beschreibst "ordentlich Gas geben ohne Rücksicht auf den Stadtverkehr" muß noch nicht einmal etwas passieren, daß es teuer wird. Das wäre für mich sogar fast ein Grund, die anzuzeigen (im Interesse aller normalen Verkehrsteilnehmer).


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 8. November 2008 08:49
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Ein Sportwagen, dazu noch getunt, in unqualifizierten Händen kann zur Mordwaffe werden und gehört konfisziert oder stillgelegt !


Kommentar von Simple_avatar4smallErmittler am 8. November 2008 09:03

Das gilt auch für ungetunte gebrauchte Kleinstwagen ...

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 9. November 2008 09:50

Das stimmt natürlich, jedoch wurde speziell - Sportwagen - gefragt. Ein Auto in unqualifizierten Händen ist immer ein Risiko für den Fahrer und die Mitmenschen.

Kommentar von E39eaa01efe0623c35e358b0d088ed77smallTscho88 am 8. November 2008 18:19

ja genau, du kannst auch jemand mit dem fahrad totfahren.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 8. November 2008 08:56
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Wenn die Raserei in der Stadt als schwerer Eingriff in den Strassenverkehr bewertet wird, kann auch ohne Unfall und verletzte ttheoretsich schon 5 Jahre Haft möglich sein.

Dazu Führerschein ade und irgendwann mal die Möglichkeit nach einer erfolgreichen MPU einen neuen machen dürfen.


ossifan
beantwortet von ossifan am 8. November 2008 09:47
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Ich mag große Bäume am Straßenrand... wie blöd sind Deine "Freunde" eigentlich auf einer Skala von 1-10, elf?


anonym
beantwortet von Swordfish am 8. November 2008 10:00
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Wenn bei einem Unfall nachweislich unangepasste Fahrweise im Spiel war ist das natürlich möglich. Das muss bewiesen werden von der Staatsanwaltschaft, allerdings dürfte das nicht so schwierig sein, wenn Polizeiexperten das herausfinden.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 8. November 2008 10:02
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Grobe Fahrlässigkeit ist anteilig versichert, bzw. manche Versicherer versichern dies komplett. Allerdings ist fraglich ob bewusstes Rasen nicht Vorsatz ist. Zumindest gilt dies für die Haftpflicht. Den Kaskoschutz kann man dagegen verlieren. Es gibt auch Urteile die bestätigen das der Kaskoschutz verweigert wird wenn man - erlaubt - bei sehr hoher Geschwindigkeit einen Unfall verursacht. Auch wenn man alleine auf einer Autobahn 220 km/h fährt und alles richtig macht wird dies oft als überhöhte Geschwindigkeit ausgelegt.


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