Kann Parship das Geld fürs Abo verlangen?

3 Antworten

es gelte die allgemeinen Geschäftsbedingungen...wenn du 2 Wochen Kündigungsfrist hast bist du raus sind es 4 hast du Pech gehabt

wieso Pech gehabt ? Die kommen ja nicht an mein Geld ran. Sollen die mal ruhig Mahnungen schreiben. Ich werde auch nach der 3. Mahnung nicht drauf reagieren. 

@Melt2012

dann kommt ein gerichtliches Mahnbescheid ud dann die  Pfändung

@MKausK

naja aber das ist meiner Meinung nach Abzocke. Ähnlich die die Ahnenfoschung von damals. Da kam auch eine 3. Mahnung und die drohten mit Gericht. Das ist 10 Jahre her und es kam nichts an.

@Melt2012

hatte das auch mal mit der Gewerbe Einzug Zentrale...war auch erfolgreich, sicher ist das aber nicht...

@MKausK

Meiner Meinung nach kann es nicht sein. Ich habe zwei Wochen vorher gekündigt und dann verlängert es sich um ein Jahr ganz automatisch ? Vor allem hatte ich für die 12 Monate 250 euro ca gezahlt und nun soll ich 500 euro zahlen ? Das geht meiner Meinung nach nicht, weil zu wenig darauf hingewiesen wurde. Es war alles zu versteckt und es ist für mich eine Verbrauchertäuschung. 

@MKausK

ich hab mich grad mal als Gast da neu angemeldet und wollte einen neuen Vertrag abschließen und in den AGBs steht, dass man 14 Tage Zeit hat um vorher zu kündigen. Deshalb kann es nicht sein, dass Parship nun meint, dass es vier Wochen sind. 

Mach doch mal einen Screenshot von den Nutzerbedingungen, bzw. der Stelle, wo das mit den 4 Wochen steht, dann kann man hier bessere Aussagen treffen.

ich kann es ja nicht finden. Parship meint das so in der E-Mail. es seien vier Wochen und dabei finde ich bei Google immer wieder Antworten, dass man zwei Wochen vorher kündigen soll und nicht vier Wochen vorher.


angeblich:



Bestellt am 29.11.2015 Ende der Erstlaufzeit: 29.11.2016 Kündigungsfrist: 12 Wochen Verlängerung entsprechend am 29.11.2016 um 12 Monate



@Melt2012

Widerrufsrecht ist das Recht 14 Tage nach Vertragsschluss ein Geschäft das nicht vor Ort abgeschlossen wurde, für nichtig zu erklären.

Das hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun.

@AnglerAut

sonst steht da in den AGBs aber nichts drin. Sehe nichts von vier Wochen. Da steht noch nicht mal was davon, dass es sich automatisch verlängert.

@AnglerAut

ah da steht nun doch was. Es soll in einer E-Mail stehen, aber die habe ich gar nicht erhalten. Überhaupt eine E-Mail ist da viel zu wenig. So kann man doch keinen Vertrag abschließen.


5.2 Die Frist für die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen
Mitgliedschaft (sogenannte Premium-Mitgliedschaft) ergibt sich aus den
produktbezogenen Vertragsinhalten, die im Rahmen des Bestellvorganges
vom Kunden bestätigt werden. Beim Kauf einer Premium-Mitgliedschaft wird
der Kunde darüber hinaus in der Bestellbestätigung über die
Kündigungsfrist per E-Mail informiert. Die Kündigung ist nur dann
wirksam, wenn sie durch ausdrückliche Erklärung in Textform erfolgt (wie
z.B. Brief oder Fax).


Für eine eindeutige Zuordnung sollte die Kündigung des Kunden folgende zwei Angaben enthalten:


(1.) Bei PARSHIP hinterlegte E-Mail-Adresse oder Chiffre

(2.) Service-Passwort


Die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft führt
nicht automatisch zur Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft. Hierfür
ist nach Ziffer 5.1 zu verfahren.


5.3 Der Vertrag über die kostenpflichtige Mitgliedschaft
(Premium-Mitgliedschaft) verlängert sich automatisch, sofern der Kunde
seinen Vertrag nicht gem. Ziffer 5.2 unter Einhaltung der
Kündigungsfrist ordentlich kündigt. Die Laufzeit der Verlängerung sowie
deren Kosten ergeben sich aus den produktbezogenen Vertragsinhalten, die
im Rahmen des Bestellvorganges vom Kunden bestätigt werden. Bei dem
Kauf einer Premium-Mitgliedschaft wird der Kunde zudem in der
Bestellbestätigung über die Dauer einer möglichen Verlängerung bei nicht
rechtzeitiger Kündigung informiert. Innerhalb der ersten zwei Wochen
nach Vertragsverlängerung hat der Kunde die Möglichkeit, den
PARSHIP-Fragebogen erneut auszufüllen und das neue Portrait seiner
Partnerschafts-Persönlichkeit als PDF-Datei zu erhalten.


5.4 Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie bedarf ebenfalls der Textform.

@Melt2012

Hab mich gerade mal eingelesen, sie haben je nach Vertrag Kündigungsfristen von 4 oder 8 Wochen.

Die AGBs sind wohl gültig und Parship setzt seine Forderungen auch durch. Sieht nicht gut aus, die wissen was sie tun.

Ich fürchte, wenn du nicht bezahlst kommen hier noch deutlich höhere Kosten auf dich zu und selbst mit einem Anwalt könnte das ganze ordentlich schief gehen.

Hallo,

die Fragestellung ist schon etwas länger her aber vieleicht hilft dir der Tipp ja noch oder eventuell dem Nächsten mit diesem oder ähnlichem Problem:

Online-Partnervermittlungen(!!!Nicht Online-Singlebörsen, ist ein rechtlicher Unterschied!!!) sind diversen Gerichtsurteilen nach Dienstleistungen "höherer Art" und können nach §627 BGB jederzeit fristlos gekündigt werden.

Siehe auch: http://www.vzhh.de/telekommunikation/31172/in-der-flirtfalle.aspx

oder: http://www.verbraucher.de/Online-Singleboersen-und-Partnervermittlungen-2

Und zum Thema Schriftform der Kündigung siehe hier:

http://www.kanzlei-schuster.de/2015/02/unwirksame-agb-in-partnerboersen-kuendigung-bedarf-der-schriftform/

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen